Aktualisierung am 12.02.2024, 09:22 Uhr
Tutzing erhebt Klage wegen Mobilfunkplanung
Tutzings neuer Bürgermeister Ludwig Horn bekommt es kurz nach seinem Amtsantritt schon mit einem Rechtsstreit der Gemeinde gegen den Freistaat Bayern zu tun: Sie erhebt Klage gegen den Baugenehmigungsbescheid des Landratsamts Starnberg für die vom Vodafone-Konzern geplante umstrittene Mobilfunkanlage bei Monatshausen. Das hat der Gemeinderat am Dienstag nach Horns Vereidigung zum Bürgermeister bei einer Gegenstimme beschlossen. >https://vorort.news/tutzing/kommunikation/2024/2/8/tutzing-erhebt-klage-wegen-mobilfunkplanung/
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Die Gemeinde Tutzing hat seit 2018 ein Mobilfunkleitkonzept, das konkrete Standortvorschläge macht, aber von Vodafone nicht beachtet wird. Außerdem gibt es einen mehrheitlichen Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2020, nach dem die Versorgung mit Mobilfunkfrequenzen über 3,8 GHz in Tutzing erst dann realisiert werden soll, wenn die Unschädlichkeit nachgewiesen ist. Diagnose:funk hat die Monatshauser in dieser Angelegenheit beraten und in einem Vortrag zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks informiert. In einem offenen Brief forderten die Betroffenen:
- „Wir erwarten jedoch, dass derjenige Standort ausgewählt wird, der die geringste Strahlenbelastung verursacht. Deshalb bitten wir eine Mobilfunkleitplanung/Mobilfunkkonzept für das gesamte Gemeindegebiet Tutzings mit Summen-Maximalwerten für sensible Zonen von < 100 Mikrowatt peak / Quadratmeter und < 1 Mikrowatt peak / Quadratmeter in Innenräumen durch einen unabhängigen Experten erstellen zu lassen. Hierbei sollte insbesondere auch die Einhaltung dieser Maximalwerte für den Funkmasten geprüft werden.“
Die Gemeinde hat nun zweimal den Bauantrag von Vodafone abgelehnt Es blieb nämlich fraglich, ob (1) eine Unterversorgung besteht, also das Funknetz sogenannte „weiße Flecken“ aufweist, ob (2) ein Mast in dieser Höhe nötig ist und (3) ob es nicht geeignete alternative Standorte gibt und einen Alternativstandort genannt. Das Landratsamt hat diese Ablehnung jeweils ersetzt und die Gemeinde muss sich nun entscheiden, ob sie gegen die Ersetzung klagt.
Die Monatshauser reagieren empört mit einem weiteren offenen Brief an die Gemeinde:
„Wir, die nachfolgend unterzeichneten Bürger von Monatshausen, fordern – je nach juristischer Betroffenheit - die Erste Bürgermeisterin Tutzings sowie die Gemeinderäte Tutzings auf: Gegen eine mögliche Ersetzung des Beschlusses der Gemeinde Tutzing vom 07.12.2023 (TOP4 – Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mobilfunkmasten s, Fl.Nr. 2380, Gemarkung Tutzing, Monatshausen) durch das Landratsamt Starnberg mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorzugehen – und zwar mit folgender Begründung:
- 1. Der §7a der 26. BImSchV schreibt die Beteiligung der Kommune bei der Standortfindung vor. Die Kommune Tutzing hat in diesem Fall weitere fundierte Alternativvorschläge vorgelegt. Des Weiteren ist der von der Kommune Tutzing (Nähe Monatshauser Str.) eruierte und vorgeschlagene Standort doppelt so weit von Monatshausen entfernt wie der vom Antragssteller (Fl-Nr. 2380) geplante Standort. Dem Gemeindevorschlag folgend wäre demnach die Strahlenbelastung nur noch ein Viertel (!) so hoch wie bei der vom Antragsteller und stellt somit eine deutliche Verringerung der Gesamtbelastung der Bevölkerung dar. Vor diesem Hintergrund ist zwingend die von der Gemeinde Tutzing vorgeschlagene Fläche zu realisieren.
- 2. Nach unseren Informationen befürwortet die „Untere Naturschutzbehörde“ in einem Schreiben des Landratsamts vom 27.11.2023 an die Gemeinde Tutzing ebenfalls den von der Gemeinde Tutzing vorgeschlagenen „Alternativstandort“.
- 3. Nach der Erklärung der Ersten Bürgermeisterin Marlene Greinwald in der Gemeinderatssitzung vom 07.12. 2023 handelt es sich bei der von der Gemeinde Tutzing als Alternativstandort vorgeschlagenen Fläche keineswegs, wie das Antwortschreiben des Landratsamtes vom 27.11.2023 insinuiert, um eine irgendwie geartete „Altlastfläche“. Diese Darstellung entspreche nicht der Wahrheit.
- 4. Weiter ist festzuhalten: Die angebotene Fläche der Gemeinde ermöglicht in jedem Fall einen funktechnisch absolut geeigneten und vergleichbaren Standort.
- 5. Hinzuzufügen ist: Im Gegensatz zum beantragten Standort des bisherigen Bewerbers handelt es sich bei dem angebotenen Gemeindegrundstück um einen Standort, dessen Erschließung von der Gemeinde her gesichert ist und der deshalb als ein favorisierter Standort geradezu prädestiniert ist.
Nach all dem fordern wir die Gemeinde Tutzing auf, mit einer einstweiligen Verfügung den drohenden unverhältnismäßigen Bau zu verhindern. Im Übrigen wird deutlich gemacht, dass in dieser Causa eine Zivilklage nicht ausgeschlossen wird.“
(Ende des Berichts der Initiative aus Monatshausen)
>>> Berichterstattung in der lokalen Presse
diagnose:funk Presseschau berichtet über den Widerstand gegen Mobilfunkmasten.
Bürgerinitiativen für Mobilfunkkonzepte und gegen Mobilfunkmasten sind bundesweit aktiv. In unserer Presseschau auf www.diagnose-funk.org dokumentieren wir die Aktivitäten, über die die lokale Presse berichtet.
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