Angebliche Datenfälschung an der Charité Berlin

20.07.2011

Handystrahlung: Angebliche Datenfälschung in einer Doktorarbeit an der Charité Berlin

Pressemitteilung Diagnose-Funk
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SPIEGEL und Süddeutsche Zeitung reden vorschnell von “Fälschung” und fallen auf eine Rechtfertigungskampagne des industrienahen Forschers Alexander Lerchl herein.

Der Berliner Tagesspiegel, Spiegel und die Süddeutsche Zeitung berichteten letzte Woche im Tenor „Manipulationsvorwürfe gegen Handystudie“ über einen angeblichen Fälschungsskandal an der Berliner Charité. Ihre Informationen gehen auf Prof. A. Lerchl zurück, der eine 2006 abgeschlossene Doktorarbeit am Institut von Prof. Tauber an der Charité analysierte. In ihr sollen experimentelle Daten gefälscht sein, behauptet Prof. Lerchl, Mitglied in der Deutschen Strahlenschutzkommission. Ungeprüft werden diese Behauptungen Prof. Lerchls in diesen Zeitungen übernommen.

In der angegriffenen Doktorarbeit* wurde nachgewiesen, dass elektromagnetische Wellen unterhalb der geltenden Sicherheitsgrenzen fähig sind, in bestimmten Zellen DNA-Strangbrüche zu erzeugen. Somit sei anzunehmen, dass sie auf verschiedene Zellsysteme eine krebserregende Wirkung ausüben können. Diese Doktorarbeit spielte in der wissenschaftlichen Diskussion bisher keine Rolle, weder als Beleg für die Schädlichkeit von Handystrahlung noch wurde sie in Fachzeitschriften veröffentlicht oder zitiert. Ob die Daten dieser Doktorarbeit stimmen, wurde bisher von keinem unabhängigen Gutachter überprüft. Es steht lediglich die Behauptung von Prof. Lerchl im Raum. Ob die Anschuldigungen gegenüber der Verfasserin der Doktorarbeit zutreffen, muss eine unabhängige Kommission entscheiden.

Statt in wissenschaftlicher Korrespondenz offene Fragen zu klären, inszeniert Prof. Lerchl einen medialen Skandal offensichtlich mit dem Ziel, die REFLEX – Studien, mit denen das gentoxische Potential der Mobilfunkstrahlung nachgewiesen wurde, weiterhin anzugreifen. Dafür dient ihm der Hinweis, am Institut von Prof. Tauber, an dem die Doktorarbeit verfasst wurde, seien auch Teile der REFLEX - Studie durchgeführt worden. Über die Medien lässt er die Parallele zur REFLEX -Studie ziehen. Die Ergebnisse der REFLEX -Studie sind der Industrie ein Dorn im Auge und Prof. Lerchl versuchte über Jahre vergebens, die Ergebnisse der REFLEX-Studie durch Fälschungsvorwürfe zu neutralisieren.

Die nun neu angegriffene Doktorarbeit hat mit dem REFLEX – Projekt nichts zu tun. Die Versuche wurden sowohl an einer anderen Befeldungsanlage als auch mit anderen Frequenzen durchgeführt. Von dieser Doktorarbeit auf das REFLEX -Projekt zu schließen, ist ein weiterer Versuch zur Täuschung der Öffentlichkeit.

Dass das Institut Tauber nun Prof. Lerchl als Gutachter bestellte, bedeutet den Bock zum Gärtner zu machen.

Heft 5 der Kompetenzinitiative:

Strahlenschutz im Widerspruch zur Wissenschaft

Der ganze Vorgang scheint eine wiederum vergebliche Reaktion Prof. Lerchls auf den Niedergang seiner wissenschaftlichen und politischen Reputation. Mit seinem Versuch, die in Wien durchgeführten Teile der REFLEX -Studie als gefälscht darzustellen, scheiterte er schon einmal. Seine Vorwürfe wurden von der Österreichischen Agentur für Wissenschaftliche Integrität (OEWI) und von COPE (Commitee On Publication Ethics) zurückgewiesen, ebenso weigerten sich die int. Fachzeitschriften, die Studien zurückzuziehen. Prof. Lerchl stand als Verleumder da, der mit rigiden Methoden Rufmord an Fachkollegen beging. Dies wurde ausreichend dokumentiert. Unter anderem wird dies in einer neuen Broschüre der Kompetenzinitiative e.V. detailliert aufgedeckt: „Strahlenschutz im Widerspruch zur Wissenschaft“.

Desweiteren wurde Prof. Lerchl die Aufnahme in die IARC-Kommission der WHO, die das krebserregende Potential EMF beurteilen sollte, verweigert. Begründung: seine lobbyistischen Tätigkeiten. Dieser Ausschluss ist ein Super GAU für den deutschen Strahlenschutz: Die WHO lehnt den höchsten deutschen Repräsentanten im Bereich Mobilfunk wegen Befangenheit ab. Somit ist Prof. Lerchl in der Wissenschaftscommunity inzwischen isoliert und als Lobbyist klassifiziert.

Es stellt sich die Frage an die Bundesregierung, wie lange sie es dem Steuerzahler noch zumutet, dass der Strahlenschutz in den Händen eines Lobbyisten liegt, der seine Aufgabe nicht im Schutz der Bevölkerung vor der wachsenden Strahlenbelastung sieht, sondern in einem Kreuzzeug gegen alle Studien, die gesundheitsgefährdende Effekte finden und der zielstrebig die Unbedenklichkeit der Mobilfunkstandards propagiert.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf:
http://www.diagnose-funk.org/wissenschaft/wien-angebliche-datenfaelschung/index.php
http://www.diagnose-funk.org/infoformate/brennpunkt/who-lehnt-prof-a-lerchl-als-mitarbeiter-ab.php

Neue Broschüre der Kompetenzinitiative:

http://info.diagnose-funk.org/broschuerenreihe/index.php


Zur Studie

*Khubnazar, Leila Violette: DNA-Strangbrüche in humanen HL-60 Promyelozytenleukämiezellen zur Einschätzung biologischer Wirkungen nach Exposition mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (2450 MHz), Charité Berlin 15.12.2006).
http://deposit.d-nb.de/cgi-bin/dokserv?idn=983595461


Pressemitteilung der Kompetenzinitiative

Industrienah, aber fern der Wahrheit:
Strahlenschutz im Widerspruch zur Wissenschaft

Die Entwicklng, die der deutsche ‚Strahlenschutz’ genommen hat, ist für den Bürger und Steuerzahler nicht länger hinnehmbar. 2006 musste ein Gutachten des Wissenschaftsrates feststellen, dass in einer über 600-köpfigen Behörde zu wenig an Sachkompetenz verfügbar ist. Die hier angezeigte Schrift Strahlenschutz im Widerspruch zur Wissenschaft dokumentiert, wie weit Leitungsfunktionen in die Hand von Wissenschaftlern übergegangen sind, denen auch die WHO besondere Industrienähe vorwirft.

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Hinweis auf Anfrage der GRÜNEN im Bundestag

Deutscher Bundestag Drucksache 17/6575 vom 11. 07. 2011
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn,
Oliver Krischer, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch, Dr. Hermann Ott, Dorothea Steiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bewertung von hoch- und niederfrequenten elektromagnetischen Feldern
durch die Bundesregierung


http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/065/1706575.pdf

Hierin heisst es unter anderem:
5. Wie bewertet die Bunderegierung die Tatsache, dass Herr Professor Lerchl (Leiter des Ausschuss Nichtionisierende Strahlen der SSK) nicht zur Sitzung des IARC zugelassen wurde?
a) Welche Gründe wurden für den Ausschluss vorgebracht?
b) Welche Konsequenzen hat das für den politischen und wissenschaftlichen Stellenwert der SSK in Europa?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der epidemiologischen Studien von Prof. Lerchl, die der Bundesregierung bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage „Exposition im Bereichder niederfrequenten Strahlung“ (Bundestagsdrucksache 16/10701) zugrunde lagen?


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