Der Fälschungsskandal von Wien

Stellungnahme Prof. Adlkofer und Prof. Rüdiger
Eine Geschichte, die erfunden wurde, um Forschungsergebnisse über biologische Wirkungen der Mobilfunkstrahlung aus der Welt zu schaffen.

Seit 2005 behauptet Prof. Alexander Lerchl, der Leiter des Ausschusses für nicht-ionisierende Strahlung in der Strahlenschutzkommission (SSK) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), die an der Medizinischen Universität Wien (MUW) erhaltenen Forschungsergebnisse über die biologischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung seien gefälscht. Die Konsequenzen, die sich im Falle der Richtigkeit dieser Beobachtungen seiner Meinung nach ergäben, hat er wie folgt beschrieben: „Die Ergebnisse von Diem et al. waren also in der Tat Besorgnis erregend. Sollten sie sich bestätigen, wäre dies nicht bloß ein Alarmsignal, sondern der Anfang vom Ende des Mobilfunks, da DNA-Schäden die erste Stufe zur Krebsentstehung sind“. Um Fakten zu schaffen, wiederholte und bekräftigte er den Fälschungsvorwurf seither viele Male, zuletzt am 22.September 2009 im Rahmen seines Vortrags bei einer Industrieveranstaltung in Wien. Als Begründung für seine Anschuldigung nannte er eine eigene statistische Überprüfung der von der Wiener Arbeitsgruppe in zwei wissenschaftlichen Fachzeitschriften publizierten Daten2, sowie den Abschlussbericht des Rates für Wissenschaftsethik der MUW, der mit der Aufklärung des Falles betraut war. Ultimativ forderte er die Rücknahme der beiden Publikationen aus der wissenschaftlichen Literatur. Während es seiner eigenen Analyse an Substanz mangelte, dieser Forderung Nachdruck zu verleihen, kann der Wiener Abschlussbericht den unbefangenen Leser tatsächlich verunsichern und das Ansehen der Autoren der Studien nachhaltig schädigen. Deshalb ist es an der Zeit, dazu umfassend Stellung zu nehmen.

Hintergrund

Der Rektor der MUW, Prof. Wolfgang Schütz, trat am 23.05.2008 mit der Erklärung an die Öffentlichkeit, dass zwei Publikationen2,3 der ehemaligen klinischen Abteilung für Arbeitsmedizin der MUW „mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ein schweres wissenschaftliches Fehlverhalten zugrunde liegt“. In einer weiteren Erklärung der MUW Ende Juli 2008 ließ er entgegen einer Zusage gegenüber Prof. Hugo Rüdiger, dem ehemaligen Leiter der betroffenen Abteilung, diesen Verdacht wiederholen. Im August desselben Jahres erschien unter dem pompösen Titel Wissenschaft und Wahrheit eine weitere Mitteilung der MUW, in der der Verdacht der Datenfabrikation aufrechterhalten wird. Entgegen der Wahrheit wird dies mit dem Ergebnis der Anhörung der Betroffenen durch den mit der Aufklärung des Falles beauftragten Rat für Wissenschaftsethik begründet. Damit schloss sich der Rektor den Anschuldigungen an, die Prof. Lerchl, damals noch einfaches Mitglied im Ausschuss für nicht-ionisierende Strahlen der Strahlenschutzkommission des BfS, schriftlich an ihn herangetragen hatte.

Wer den Abschlussbericht des Rates für Wissenschaftsethik der MUW liest, muss feststellen, dass die Behauptung der Fälschung durch das Protokoll, in dem der Rat seine Erkenntnisse zusammenfasst, auch nicht annähernd belegt ist. Dem Rektor der MUW und Prof. Alexander Lerchl muss also entweder eine gravierende Fehlbeurteilung der Zusammenhänge unterlaufen sein, oder es war von Anfang an ihr gemeinsames Ziel, die Rücknahme der beiden Publikationen um jeden Preis zu erzwingen. Die Beweggründe des aggressiven Vorgehens gegen offensichtlich unliebsame Ergebnisse wissenschaftlicher Forschung bleiben weitgehend im Dunkel, lassen jedoch zumindest eine Vermutung zu. Die Tatsache, dass zumindest der „Strahlenschützer“ aus Deutschland den Vorwurf der Datenfälschung bis heute vehement aufrechterhält, spricht jedenfalls für das Ziel einer absichtlichen Datenvernichtung. Die irreparable Schädigung der wissenschaftlichen Reputation und der persönlichen Integrität der Angestellten der MUW wird dafür offensichtlich als Kollateralschaden billigend in Kauf genommen. Da das Ziel der Rücknahme der Publikationen wegen der Weigerung der von der MUW unabhängigen Autoren nicht zu erreichen war, wandten sich der Rektor und - unabhängig davon - auch Prof. Lerchl mit ihrer Forderung direkt an die Herausgeber der wissenschaftlichen Fachzeitschriften, in denen die Arbeiten erschienen waren. Da sie ihre Behauptung nicht beweisen konnten, blieb ihre Aktion jedoch erfolglos.

Der Rat für Wissenschaftsethik spricht die Arbeitsgruppe aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Datenmanipulation frei

Der Rat kommt in seinem Endbericht, der im April 2009 vorgelegt wurde, zu folgendem Ergebnis: „Der Rat für Wissenschaftsethik konnte keine Beweise dafür erbringen, dass mit Hilfe der festgestellten Kenntnis der in Rede stehenden Labormitarbeiterin, wie die Verblindung der Befeldungskammern gebrochen werden kann, Daten bewusst gefälscht oder fabriziert wurden. Eine Datenfälschung oder -fabrikation wurde von der betreffenden Mitarbeiterin mehrfach bestritten und sie wurde von einer anderen Auskunftsperson diesbezüglich - auch mit dem Hinweis auf die ordnungsgemäß erfolgte Codierung der Objektträger und damit auf die zweite Verblindung – entlastet“. Diese Formulierung des Rates zwingt zu der Schlussfolgerung, dass die Arbeitsgruppe vom Verdacht der Datenfälschung endgültig entlastet ist und ihre Verdächtigung durch den Rektor der MUW und dem „Strahlenschützer“ aus Deutschland zu Unrecht erfolgt ist. Um jedoch den Rektor nicht dem Vorwurf der Verleumdung auszusetzen, suchte der Rat ganz offensichtlich nach Gründen, die Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Arbeitsgruppe trotzdem aufrecht erhalten zu können.

Der Rat für Wissenschaftsethik rechtfertigt mit Unwahrheiten, Halbwahrheiten und bewussten Irreführungen die Aufrechterhaltung des Verdachtes auf Fehlverhalten

So weigerte sich der Rat für Wissenschaftsethik in seinem Endbericht, die eindeutige Feststellung zu treffen, dass Datenfälschung oder Datenfabrikation nicht stattgefunden haben, obwohl er zu dieser Erkenntnis hätte kommen müssen. Vielmehr versuchte er in einer mehrseitigen und ziemlich verworrenen Begründung seines Freispruches mangels Beweisen, den Verdacht des Rektors der Arbeitsgruppe gegenüber wenigstens so weit zu rechtfertigen, dass dessen unverantwortliche Vorgehensweise nach außen mindestens verständlich erscheint. Auf Kosten der Arbeitsgruppe sollte die Beschädigung des Rektors offenbar so weit vermindert werden, dass sich sein Verbleiben im Amt nicht von selbst verbot. Da die vom Rat zur Entlastung des Rektors erhobenen Anschuldigungen in den wesentlichen Punkten auf Unwahrheiten, Halbwahrheiten und bewussten Irreführungen beruhen, ist eine klärende Stellungnahme dringend erforderlich.

1. Der Rat für Wissenschaftsethik behauptet, eindeutige Beweise dafür gefunden zu haben, dass die des Betrugs beschuldigte Mitautorin der Arbeit von Schwarz et al.3, die die Auswertung der Proben allein durchgeführt hatte, im Zeitraum, in dem die Untersuchungen stattfanden, in der Lage war, durch eine im Handbuch beschriebene Display-Darstellung zu erkennen, ob eine Probe befeldet oder nicht befeldet war. Als Beweis dafür betrachtet der Rat die Tatsache, dass die betreffende Mitautorin im August 2005 in ihrem handschriftlich geführten Laborbuch für einige Experimente den Verblindungscode eingetragen hat. Die Feststellung, dass von der Mitautorin die Kenntnis des Verblindungscodes in der Sitzung des Rates für Wissenschaftsethik am 24.07.2008 zugegeben und schriftlich bestätigt wurde, entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Was die Mitautorin zugegeben und schriftlich bestätigt hat, ist die Tatsache, dass der Eintrag in das Laborbuch ihrer Handschrift entspricht. Der Schlussfolgerung, die der Rat daraus gezogen hat, ihr sei die Entschlüsselung des Verblindungscodes seit August 2005 möglich gewesen, hat sie stets widersprochen. Die Vorwürfe des Rates blenden darüber hinaus völlig aus, dass zusätzlich zur maschinellen die übliche laboreigene Verblindung stattgefunden hat. Die Behauptung, dass die von der Mitarbeiterin erarbeiteten Daten nicht mehr als wissenschaftlich verlässlich bezeichnet werden können und sie die Kenntnis des Verblindungscodes auch ihrem Vorgesetzten hätte mitteilen müssen, ist deshalb ohne Substanz. Das gilt auch für das ihr vorgeworfene wissenschaftliche Fehlverhalten (scientific misconduct), von dem sie auch eine andere Auskunftsperson entlastet hat. Die Bestrebungen des Rates offenbaren sein verzweifeltes Bemühen, den Rektor zu entlasten, indem die Mitautorin auf Kosten der Wahrheit weiterhin eines möglichen Fehlverhaltens verdächtigt wird.

2. Des weiteren stellt der Rat für Wissenschaftsethik fest, dass die Erstautorin in der betreffenden Publikation3 nicht die Voraussetzungen erfüllt, wonach die erste Stelle auf der Autorenliste jenem Mitarbeiter zusteht, der prozedural, intellektuell oder konzeptionell den größten Beitrag zum Projekt erbracht hat. Auch dies ist eine Unterstellung, die jeder Grundlage entbehrt. Schon 2007 war diese Mitarbeiterin von Prof. Rüdiger damit beauftragt worden, als Vertreterin der Arbeitsgruppe die von ihr miterarbeiteten Ergebnisse bei einer internationalen Konferenz in der Schweiz zur Diskussion zu stellen. Auf der Grundlage dieses Vortrags schrieb sie später eigenständig und nahezu allein eine erste Fassung der Publikation, die von Prof. Rüdiger ohne wesentliche Änderungen an die Herausgeber der Fachzeitschrift geschickt wurde. Erst nachdem das Manuskript von den Herausgebern mit der Aufforderung zur Revision zurückgeschickt worden war, wurde der Text von ihm selbst in Abstimmung mit den Mitautoren entsprechend den Vorschlägen der Gutachter geändert. Auch die Erstautorin erhielt vor dem Einreichen eine Kopie des Manuskripts zur abschließenden Prüfung. Ihre Distanzierung von der Arbeit bei der Anhörung durch den Rat für Wissenschaftsethik kann nur mit ihrer übergroßen Angst erklärt werden, in die sie durch den Rat mit der Behauptung versetzt wurde, dass an der Fälschung der Daten durch ihre Kollegin kein Zweifel mehr bestehe. Schließlich ist auch jüngeren Wissenschaftlern sehr bewusst, dass durch das Hineingezogenwerden in einen Betrugsfall eine wissenschaftliche Karriere schnell zu Ende sein kann, bevor sie richtig begonnen hat. Der Vorwurf des Rates, der betreffenden Mitarbeiterin stände es nicht zu, Erstautorin zu sein, ist bei dieser Sachlage völlig unhaltbar, und die Feststellung, dass es sich auch in diesem Fall um wissenschaftliches Fehlverhalten (scientific misconduct) handele, ist an den Haaren herbeigezogen. Dies alles kann wiederum nur mit der Absicht des Rates erklärt werden, den Rektor auf Kosten der Arbeitsgruppe zu entlasten.

3. Geradezu pervers erscheint es jedoch, wenn der Rat für Wissenschaftsethik Prof. Rüdiger, den Leiter der Arbeitsgruppe, als Zeugen dafür in Anspruch nimmt, dass die Möglichkeit der Kenntnis des Verblindungscodes tatsächlich bestanden habe und die erhalten Daten deshalb nicht mehr verlässlich seien. Als korrespondierender Autor sollte Prof. Rüdiger mit dieser Formulierung die betreffende Arbeit3 zurückziehen, wobei man vor der Androhung von persönlichen Konsequenzen im Falle der Weigerung nicht zurückschreckte. Für sein Entgegenkommen in dieser Frage wurde ihm vom Rat zugesagt, dass der vom Rektor erhobene Vorwurf der Datenmanipulation dafür nicht länger erhoben werden würde und dass man zusätzlich von der Forderung auf Rücknahme der 2005 erschienenen Publikation2 Abstand nehmen wolle. Dieses letztere Zugeständnis wurde gemacht, obwohl – wie im Endbericht ausdrücklich festgestellt – für diese und frühere Arbeiten der Autoren kein Beweis für ein wissenschaftliches Fehlverhalten gefunden wurde. Doch dieser Kompromiss, mit dem Prof. Rüdiger den wegen der weltweiten Verbreitung der Fälschungsvorwürfe bereits entstandenen Schaden für die MUW so weit wie möglich abmildern wollte, wurde vom Rektor nicht eingehalten. Prof. Rüdiger kam der dringlichen Aufforderung des Rates nach und teilte den Herausgebern der Fachzeitschrift mit, dass er die Arbeit von Schwarz et al.3 zurückziehen wolle, weil er die Verblindung der Experimente nicht mehr uneingeschränkt garantieren könne - obwohl er von der Richtigkeit der Ergebnisse nach wie vor überzeugt sei. Doch schon kurz danach erschien eine weitere Pressemitteilung der MUW, in der alle bisherigen Unterstellungen gegenüber der Arbeitsgruppe wiederholt wurden.

Doch Verdächtigungen und unberechtigte Fälschungsvorwürfe haben in der Regel kurze Beine. Weder der Rektor der MUW noch der Strahlenschützer aus Deutschland konnten zu Beginn ihrer Verleumdungskampagne ahnen, wie schnell ihre Angriffe auf die Wiener Forschungsergebnisse ins Leere gehen würden. Gegenwärtig sind mindestens drei Publikationen eingereicht, zwei davon bereits zur Veröffentlichung angenommen, in denen die gentoxische Wirkung der Mobilfunkstrahlung und damit die Ergebnisse der MUW Arbeitsgruppe in überzeugender Weise bestätigt werden.

Schlussfolgerungen

Bei dieser Sachlage stellt sich zwangsläufig die Frage, ob das Vorgehen des Rektors der MUW mit den ethisch moralischen Prinzipien, wie man sie von einem Universitätsprofessor erwarten kann, noch in Einklang zu bringen ist. Sein Ziel war – aus welchen Motiven auch immer – nichts Geringeres als der Versuch Forschungsergebnisse mit großer industriepolitischer Brisanz aus der wissenschaftlichen Literatur zu entfernen. Dafür war er bereit, die Zerstörung der Reputation und der Integrität der Autoren der betreffenden Publikationen als Folgeschaden billigend in Kauf zu nehmen. Diese Frage stellt sich um so deutlicher, wenn man erfährt, dass der Vorsitzende des mit der Untersuchung zunächst beauftragten Rates für Wissenschaftsethik ein Angestellter der Telekommunikationsindustrie war, der nach dem zufälligen Bekanntwerden seiner Industriezugehörigkeit wegen des Verdachtes der Befangenheit abgelöst werden musste. Obwohl sich die beiden anderen Mitglieder des dreiköpfigen Rates gemeinsam mit ihm bereits darauf verständigt hatten, dass die Datenfabrikation als bewiesen angesehen werden könne, blieben sie Mitglieder des Rates, als dieser seine Arbeit unter dem neuen Vorsitzenden aufnahm. Da die Verhandlungsführung durch den neuen Vorsitzenden die offensichtlich von vornherein geplante Verurteilung der MUW Arbeitsgruppe nicht mehr zuließ, ist der Freispruch mangels Beweises wohl als Kompromisslösung zu verstehen.

Die an sich selbstverständliche Neubildung des gesamten Rates wurde aber wohl unterlassen, um im Sinne des Rektors zu retten, was noch zu retten war. Das Protokoll über deren Anhörung unter dem neuen Vorsitzenden – für die Anhörung unter dem ersten Vorsitzenden scheint es ein solches nicht zu geben - stellt mit Ausnahme eines einzigen vieldeutigen Satzes, der die vorzeitige Kenntnis des Codes betrifft, eine vollständige Rehabilitation der beschuldigten Mitarbeiterin und damit der des Betrugs verdächtigten Arbeitsgruppe dar. Dieses ist wohl der Grund, warum die Veröffentlichung des Protokolls vom Rektor verweigert wurde. Lesen durften das Geheimdokument bis jetzt nur die Autoren der Publikationen – und dies unter strikter Aufsicht durch ein Mitglied des Rates. Dass dem nachgefertigten Abschlussbericht Einiges zu Lasten der Arbeitsgruppe hinzugefügt wurde, spricht für die Zustände an der MUW (Profil, 24. November 2008, Nr. 48: 74-79). Ein Bericht in der renommierten Fachzeitschrift Nature (August 2008; Vol. 454(21): 917) über einen tatsächlichen Fälschungsskandal an der Universität Innsbruck endet mit der Feststellung: „But something, it seems, is rotten in the state of Austria, and it needs to be faced and dealt with openly“. Dem braucht man nichts mehr hinzuzufügen.

Artikel veröffentlicht:
06.11.2009
Autor:
Eine Stellungnahme von Prof. Franz Adlkofer und Prof. Hugo Rüdiger

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