Juristischer Widerstand vor Gericht lohnt sich

Vergleich: Abbau einer Mobilfunk-Antenne
Herr A.G. und seine Eltern klagten gegen den Freistaat Bayern und die Betreiberfirma E-Plus. E-Plus hatte im Jahr 1994 in 17m Entfernung vom Wohnhaus der Familie in einer Gemeinde in Oberbayern ihre Mobilfunk-Antenne auf einem nachbarlichen Gebäude installiert.

Die Familie G. litt darauf unter extremen Schlafstörungen, seit dem Jahr 1999 sahen sich die Eltern des Klägers gezwungen, auswärts zu schlafen. Aber auch der Aufenthalt in der Wohnung tagsüber mit Strahlenwerten (Leistungsflussdichte) von 900nW/cm2 war gesundheitlich extrem belastend: Die Mutter des Klägers entwickelte fünf Jahr nach Inbetriebnahme der Sendeanlage ein Nierenkarzinom, das zur operativen Entfernung einer Niere führte.

Auch der Kläger selbst litt seit Installation der Antenne unter schweren Schlafstörungen – beklagt wurden vor allem ein völliges Wegfallen des Tiefschlafes. Neben dem damit zusammenhängenden chronischen Erschöpfungssyndrom bei labormäßig nachgewiesener erheblicher Melatoninreduktion (im Morgenurin) waren zudem ein permanenter beidseitiger Tinnitus (hochfrequente Ohrgeräusche) besonders quälend.

Trotz schlechter Erfolgsprognose entschloß sich Familie G. zur Klage gegen den Freistaat Bayern und die Betreiberfirma. Das Mandat erhielt ein mutiger Umwelt-Rechtsanwalt aus Norddeutschland.

Die Klage wurde zunächst in erster Instanz abgewiesen. Durch anwaltliches Bemühen und gutachterliches Hinzuziehen des Umweltmediziners Dr.med.Scheiner / München konnte die Wiederaufnahme des Verfahrens in zweiter Instanz erwirkt werden.
Nach dem dritten ausführlichen medizinischen Gutachten von Dr.med.Scheiner im Frühjahr 2003, das unten einsehbar ist, gingen der Beklagtenseite, also dem Freistaat Bayern mit EPlus samt ihren Gutachtern, die sich im Tonfall immer außerordentlich überheblich zeigten, wissenschaftlich denn doch die Argumente und „die Luft“ aus. In dieser für den Freistaat Bayern und die Betreiberseite ungünstigen Situation boten ihre Anwälte den Klägern einen Vergleich einschließlich Übernahme der gesamten Anwalts-und Gerichtskosten an.

Hauptpunkt des Vergleichs: Der Abbau der Mobilfunk-Antenne !!
Obwohl ein Durchfechten des für die Kläger sich günstig abzeichnenden Rechtsstreites zu einem interessanten juristischen Präzedenzfall geführt hätte, nahm der Kläger –um wegen der Krebs-Erkrankung seiner Mutter keine Zeit zu verlieren- das Vergleichsangebot an.

Nebenstehend finden Sie unter Downloads die Pressemitteilung und ärztliche Stellungnahme aus Umweltmedizinischer Sicht des Autoren zum Schriftsatz der Beklagtenpartei vor dem Bayer. Verwaltungsgerichtshof Streitsache M 1 K 96, 1078

Artikel veröffentlicht:
16.04.2007
Autor:
Pressemitteilung von Dr. med. Hans-Christoph Scheiner
Quelle:
Veröffentlicht auf diagnose:funk mit freundlicher Genehmigung des Autoren.
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