Bern, 23.03.2016 - Der Bundesrat hat heute die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) an ein Urteil des Bundesgerichts angepasst. Dieses befand, dass die Strahlung von alten Hochspannungsleitungen weniger streng begrenzt werde als jene von neuen Anlagen. Neu müssen alte Anlagen bei gewissen Umbauten oder betrieblichen Änderungen strengere vorsorgliche Emissionsbegrenzungen erfüllen als bisher. Der Bundesrat hat beschlossen, die geänderte NISV auf den 1. Juli 2016 in Kraft zu setzen. Darin werden zudem Bestimmungen zur Emissionsbegrenzung bei Hochspannungsleitungen, elektrischen Unterwerken und Eisenbahnanlagen präzisiert. Schliesslich werden die Bestimmungen zu elektrischen Hausinstallationen auf Grundsätzliches reduziert. Für die technischen Details wird neu auf die Niederspannungsinstallationsnorm verwiesen.
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Nebenstehend finden Sie die Links zu der revidierten Verordnung [1], dem erläuternden Bericht [2] sowie dem Anhörungsbericht [3] des Bundesamtes für Umwelt. Die Behörde hat diese Dokumente im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung auf ihrer Webseite als PDF zum Download angeboten. Bei uns können Sie die Dokumente ebenfalls herunterladen.
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Adresse für Rückfragen: Jürg Baumann, Chef der Sektion Nichtionisierende Strahlung, Bundesamt für Umwelt BAFU, Tel. +41 58 462 69 64