Was tun bei drohendem Mobilfunk-Senderbau?

Bürgerengagement ist gefragt
In tausenden Gemeinden wurden in den letzten zwei Jahrzehnten teils heftige Auseinandersetzungen um die Aufstellung von Mobilfunksendern geführt. Und noch immer werden neue Sendeanlagen aufgestellt, alte aufgerüstet und komplett neue Übertragungstechniken mit der dazugehörigen Infrastruktur errichtet. Immer noch wachen morgens Bürger auf und müssen mit ansehen, wie auf dem Nachbarhaus oder gegenüber der Tagesstätte ihrer Kinder neue Sendeanlagen errichtet werden.

Erste Ansprechpartner für besorgte Bürger sind die Verwaltungen der Gemeinden. Allerdings sind viele Kommunen immer noch der Auffassung, es gäbe keine oder kaum Möglichkeiten kommunalen Handelns. Dies hat zur Folge, dass diese oftmals unvorbereitet mit einer Standortanfrage der Betreiber konfrontiert werden, wegen der kurzen Bearbeitungsfristen unter erheblichen Zeitdruck geraten und so mit der Problematik nicht selten überfordert sind. Hier ist dann Bürgerengagement gefragt. Beispiel:

  • Fordern Sie von Ihrer Kommune ein Mobilfunk-Vorsorgekonzept: Wie hoch ist die Strahlenbelastung jetzt? Wie hoch wird sie nachher sein? Der Gemeinderat kann (in Grenzen) darüber bestimmen, wo Sendeanlagen aufgebaut werden dürfen. Strahlenschutz, Vorsorge und Minimierung ist Aufgabe der Kommune und kann von dieser - höchstrichterlich gesichert - auch eingefordert und umgesetzt werden. Siehe hierzu Ratgeber 4 "Kommunale Handlungsfelder".
  • Fordern Sie die Anwendung neuester, die Strahlung minimierender Techniken und Versorgungskonzepte: Die Zukunft gehört dem gemeinsam genutzten Kleinzellennetz, der Trennung von Innen- und Außenversorgung und der Anwendung aller sonstigen verfügbaren Minimierungsstrategien.
  • Darüberhinaus kann jede Kommune sofort ein breites Bündel an Vorsorge- und Minimierungsmaßnahmen zum Schutz ihrer Bürger umsetzen. Siehe Link unten.

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St. Galler WirelessGrafik: Stadt St. Gallen

Intelligente Mobilfunkversorgung

Alternative Konzepte für strahlungsarme Netze Diagnose-Funk und der BUND fordern einen Grenzwert von 100 µW/m² als einklagbaren Schutzstandard und einen Vorsorgewert von 1 µW/m² für Orte sensibler Nutzung (Wohnung, Kindergärten etc.). weiterlesen

Publikation

4. vollständig überarbeitete Auflage, 2021Format: A5Seitenanzahl: 96 Veröffentlicht am: 26.05.2021 Bestellnr.: 104Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk | Titelfoto: stock.adobe.com

Kommunale Handlungsfelder

Mobilfunk: Rechte der Kommunen - Gefahrenminimierung und Vorsorge auf kommunaler Ebene
Autor:
diagnose:funk | Dipl.-Ing. Jörn Gutbier
Inhalt:
Diese Broschüre gibt Auskunft, welche Möglichkeiten Gemeinden haben, in die Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen steuernd einzugreifen. Es wird aufgezeigt, was Kommunen neben dem sog. Dialogverfahren mit den Betreibern noch alles tun können, um ihre Bürger:innen mit einem Vorsorge- und Minimierungskonzept vor der weiterhin unkontrolliert zunehmenden Verstrahlung unserer Lebenswelt zu schützen. Darüber hinaus wird auf Argumente eingegangen, die in der Mobilfunkdiskussion eine wichtige Rolle spielen: die Grenzwerte, der fehlende Versicherungsschutz der Betreiber, der Mobilfunkpakt der kommunalen Spitzenverbände, die Strahlungsausbreitung um Sendeanlagen, die Messung und Bewertung der Strahlungsstärke, der Diskurs um Sendeanlagen versus Endgeräte, Kleinzellennetze, alternative Technologien u.a.m. Die Kommune ist immer noch die einzige Ebene, auf der zur Zeit ein wichtiger Teil einer neuen, effektiven Art der Mobilfunkvorsorgepolitik zum Schutz der Menschen und der Umwelt eingeleitet und umgesetzt werden kann.

BUND fordert Grenzwertsenkung um den Faktor 10.000 (Flussdichte)

Der BUND (Deutschlands größter Umweltverband) fordert bereits seit 2008 einen Grenzwert von 100 µWatt/m² und einen Vorsorgewert von 1 µWatt/m². Hierzu hat der BUND das Positionspapier Nr. 46 erarbeitet.

Wussten Sie:

Ein Handyempfang ist bereits bei 0,000.05 µWatt/m² gesichert. Um dieses Level im Außenbereich zu erreichen, bräuchte die Mobilfunk-strahlung, an allen Orten wo sich Menschen dauerhaft aufhalten können, nicht stärker sein als 100 µW/m².

Vorausgesetzt die Betreiber würden politisch dazu gezwungen, das umzusetzen, was technisch möglich ist und was diagnose:funk und andere Organisationen seit langem fordern - siehe Haupttext.

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