Projekt "miniwatt" Kleinzellennetze, Abschaltung u.a.

Bereits 2001 bis 2003 wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unter Leitung des Instituts für Höchstfrequenztechnik und Elektronik der Universität Karlsruhe die sogenannte miniWatt-Studie 1 durchgeführt. „Alternative Funksysteme mit minimaler Strahlungsleistungsdichte im digitalen Rundfunk, Mobilfunk, drahtlosen LANs“. Es ging um das Ausloten von Minimierungspotenzialen bei den Emissionen des Mobil-, Fernseh- und Rundfunks.

Laut der miniWatt-Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung lässt sich die allgemeine Strahlenbelastung um ein Vielfaches senken.

Ein wesentliches Ergebnis im Arbeitspaket 5 waren die Vorschläge zur Minimierung durch Vergleichmäßigung – weg von wenigen stark strahlenden Makro-Sendeanlagen, hin zu schwach strahlenden Pico- oder Femto-Sendeanlagen. Solche kleinen Sendeanlagen können laut Aussage der miniWatt-Studie die allgemeine Strahlenbelastung um den Faktor 10 bis 100 senken.

Weitere Ergebnisse waren die Vorschläge im Paket 7 zur Netzoptimierung durch effiziente Sendernetz- und Empfangsstrukturen und expositionsarme Netze. Auch hier wurde ein hohes Minimierungspotenzial gesehen. Es wurden auch sog. Ad-hoc-Netze zur Schaffung versorgungsfreier Gebiete diskutiert – das heißt, die Netze schalten ab, wenn kein Bedarf besteht. Des Weiteren wurde auch über die Trennung der Innen- und Außenversorgung diskutiert. Zu einer Weiterentwicklung oder gar Umsetzung ist es nie gekommen. Die weiteren dafür nötigen Untersuchungen wurden von den Betreibern bereits im Keim erstickt [24]. Hierzu ein Zitat aus einer Rede des Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz (2005):

„Im Bereich Dosimetrie war es ein Ziel, die Möglichkeiten zur Minimierung der HF-Exposition der Bevölkerung durch regionale integrierte Netzplanung zu untersuchen. Um die bestehenden Mobilfunknetze zu evaluieren und Strategien zur Minimierung zu entwickeln, sind Informationen über den Netzaufbau verschiedener Betreiber erforderlich. Leider haben die Netzbetreiber in diesem Projekt der Zusammenarbeit nicht zugestimmt. Sie sehen in der Offenlegung der Netzstrategie ureigenste Unternehmensinteressen tangiert.“ [25]

Die Politik sollte die Blockadehaltung nicht länger hinnehmen, sondern so, wie sie es auch in anderen wirtschaftlichen Bereichen tut, gesetzlich regulierend eingreifen.

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Die Politik sollte gesetzlich regulierend eingreifen. So wie in anderen wirtschaftlichen Bereichen auch.

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