Einschränkende Regelungen zu Funkwasserzählern

diagnose:funk kritisiert begrenztes Widerspruchsrecht
Mit dem Bayerischen Datenschutzgesetz treten am 25.05.2018 auch die Regelungen zu Funkwasserzählern in der Bayerischen Gemeindeordnung in Kraft - ein Ausverkauf von Grundrechten, Daten- und Strahlenschutz.
WasserinstallationGrafik: JuraKovr - pixabay.com

Gerade in der letzten Gesetzgebungsphase hat die CSU mit den Stimmen der Freien Wähler das voraussetzungslose Widerspruchsrecht deutlich beschnitten. Jetzt kann
nur noch gegen das Funkmodul und nicht mehr gegen den Einbau des Zählers widersprochen werden. Kein Widerspruchsrecht wird Eigentümern und Mietern in Mehrfamilienhäusern zugestanden, in denen es nur einen Zähler gibt. Die viel zu kurze Widerspruchsfrist von zwei Wochen sowie das fehlende Widerspruchsrecht bei Eigentümer- und Besitzerwechsel hatte diagnose:funk bereits moniert.

Jörn Gutbier, Vorstandsvorsitzender von diagnose:funk, kritisiert an dieser Gesetzesregelung: „Die Auswirkungen auf Datenschutz, Datensicherheit, Eigentümerrechte und Belastungen durch Elektrosmog werden systematisch heruntergespielt.“ In vielen Ländern protestieren Organisationen und Bürger*innen schon länger gegen Smart-Meter und finden zunehmend Gehör. „Auch in Deutschland ist es dringend erforderlich, sich vorrangig für Bürgerrechte einzusetzen und nicht Gesetze für Gerätehersteller und Wasserzweckverbände zu machen.“

Zumindest ein Teilerfolg konnte in Bayern dank einer breiten Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden. Die zahlreichen Proteste von Bürgern und Organisationen, wie diagnose:funk, Bund-Naturschutz in Bayern u.v.a., sowie die Vorbehalte des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Thomas Petri, haben bewirkt, dass ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht - allerdings mit erheblichen Einschränkungen - im Gesetz verankert  wurde.

Jörn Gutbier befindet: „Vom Landtag wurde ein Zweiklassenrecht verabschiedet. Wie kann es sein, dass unveräußerliche Grundrechte den Bürger*innen nur noch partiell zugesprochen werden?“

In der Zeitschrift des Bayerischen Gemeindetags lobt sich die Lobby:  „… dass es zwar nicht gelungen sei, das begründungslose Widerspruchsrecht gänzlich zu verhindern, dass aber doch spürbare Verbesserungen für die Wasserversorger im Gesetzentwurf erreicht werden konnten.“

Völlig ignoriert bei diesem Gesetzgebungsverfahren wurde die Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit von ‚dauerfunkenden‘ Wasserzählern. Die meisten Modelle senden alle 10 bis 16 Sekunden Datenpakete. Das sind um die zwei Millionen Funksignale im Jahr, obwohl nur ein einziges gebraucht wird um die Verbrauchsdaten zu erheben.

Selbst der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat diese spezielle Gerätefunktion grundsätzlich als nur „schwer mit der neuen Datenschutzgrundverordnung der EU vereinbar“ eingestuft.(1)

 „Wir meinen, dass diese Gesetzesregelung einer juristischen Überprüfung nicht standhalten wird“, zeigt sich Gutbier überzeugt.

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Weitere Fakten, die im Gesetzgebungsverfahren keine Rolle spielten und bei Diskussionen vor Ort häufig ausgeblendet wurden:

  • Kommunen sind bereits wieder dabei, elektronische Funk-Wasserzähler auszubauen, weil sowohl die Funktechnik als auch deren elektronische Komponenten und die Batterien mit den Jahren einfach versagen (2).
  • Unserer Kenntnis nach gibt es zurzeit keinen Hersteller am Markt, der mehr als nur zwei Jahre Garantie auf die vollständige Funktion der Funktechnik gibt.
  • Bereits jetzt schon muss kein Haushalt mehr einzeln aufgesucht werden, um die Zählerstände zu erfassen. Es ist bereits seit Jahren Standard, dass Verbrauchszählerdaten online in ein Formular des Wasserversorgers eingetragen und die Zahlen somit direkt im Abrechnungssystem weiter verarbeitet werden können.
  • Die vielfach teureren elektronischen Funkwasserzähler (3) müssen am Ende der Batterielaufzeit (je nach Modell) wegen der elektronischen Bauteile als Sondermüll entsorgt werden, da sie nicht wieder aufgefrischt werden und keine Einsatzzeiten bis zu mehreren Jahrzehnten haben können, wie das z.B. bei den analogen Flügelradzählern der Fall ist.
  • Auch die Eich-Gültigkeit der mechanischen Zähler von sechs Jahren kann über ein einfaches Stichproben-Verfahren um sechs Jahre verlängert werden – genauso, wie das jetzt als ein „neuer“ Vorteil der elektronischen Funkwasserzähler verkauft wird.
  • Die Signalreichweiten der Funkwasserzähler liegen - je nach eingesetzter Technik - bei einigen hundert Metern bis zu mehreren Kilometern. Die Hersteller werben damit, wie gut jede Baumasse von den Signalen durchdrungen wird. Geltende Grenzwerte werden hier zwar eingehalten, dabei wird aber nicht berücksichtigt, dass die Betroffenen 24 Stunden täglich und 365 Tage im Jahr diesen scharfen Funkimpulsen in Sekundenintervallen ausgesetzt sind. Details zur Kritik an periodischen Funkimpulsen und deren Auswirkung auf biologische Systeme stehen in unserer Stellungnahme zum Bay. Datenschutzgesetz vom 10.11.2017, Seite 5 ff. Menschen die unter Elektrohypersensitivität (EHS) leiden, müssen immer voraussetzungslos gegen den Einsatz von Funktechnik im direkten Wohnumfeld widersprechen können.
  • Eigentümerentscheidungen bzw. Beschlüsse von Eigentümergemeinschaften, ihr privates Zuhause funkfrei zu halten, dürfen auch durch ein Gesetz nicht angetastet werden, zumal es sich bei einem Wasserversorger immer um einen Monopolisten handelt und die Bürger*innen keine Wahlfreiheit für eine Alternative haben.

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1) Gem. Schreiben des bay. Staatsminister Herrmann an MdL Petra Guttenberger am 23. Feb. 2018: "…(Grundsatz der Datenminimierung). Periodische Datenübermittlungen in übermäßig kurzen Zeitintervallen lassen sich damit (Anm.: mit der europäischen DSGVO Art. 5 Abs.1 Buchst C und Art. 25 Abs. 2) im Grundsatz nur schwer vereinbaren." Das Schreiben liegt diagnose:funk vor.

2) Aus der Verbandszeitung „Der Oberbayer: "Kein Hersteller garantiert aber die langzeitige Funktionsfähigkeit der Batterie, Streitigkeiten über die Höhe des Wasserverbrauchs bei ausgefallener Batterie dürften daher ebenso vorprogrammiert sein, wie Zusatzaufwände für den Wassermeister für das Austauschen defekter Batterien." http://www.kirchseeon-intern.de/kirchseeonerleben/oberbayer-august-2017-vom-wasser-fakten-und-mythen-teil-4-nichts-neues-vom-wasserwerk-kirchseeon.pdf

3) Stellungnahme eines Fachbüros für Wassertechnik zur Auseinandersetzung um die Kostenberechnung der Wirtschaftlichkeit von Funkwasserzählern in der Gemeinde Bad Feilnbach vom 04.02.2017 in Auszügen:

 „Die in der Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigten Anschaffungskosten sind für Zähler ohne Funk mit 22,00 € bzw. 24,50 € eingesetzt worden. Sofern es sich dabei um Flügelradzähler handelt, liegen die Ansätze deutlich über den am Markt üblichen Preisen. In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird der Einbau von Wasserzählern mit 65,02 € dargestellt. Dies ist ein aus meiner Erfahrung völlig überzogener Preis. Aktuell liegen die Preise von Dienstleistern für den Zählerwechsel unter 25 €. Bei den elektronischen Zählern werden insgesamt drei Stichprobenprüfungen in Ansatz gebracht. Bei den konventionellen Zählern jedoch nur eine. Grundsätzlich ist es bei allen Zählertypen möglich, mehrere Stichprobenprüfungen durchzuführen. (...)

Fazit: Bei objektiver Betrachtung dürfte eine Ersparnis mit den gewählten Zählern kaum zu erzielen sein.“

Publikation zum Thema

Format: A4Seitenanzahl: 2 Veröffentlicht am: 24.05.2018 Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Einschränkende Regelungen zu Funkwasserzählern.

Bayerisches Datenschutzgesetz.
Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Mit dem Bayerischen Datenschutzgesetz treten am 25.05.2018 auch die Regelungen zu Funkwasserzählern in der Bayerischen Gemeindeordnung in Kraft - ein Ausverkauf von Grundrechten, Daten- und Strahlenschutz.
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