Es liegt durchaus im Ermessen der Regierungen, wenn diese ein vollständig ausgebautes, tadellos funktionierendes Mobilfunknetz der Volksgesundheit vorziehen.
«Richtwerte, Grenzwerte, Strahlungsminimierung
Die Professoren Lutz/Adlkofer schreiben in ihrem Mobilfunk - Grenzwertartikel:
„In lebenden Organismen finden biologische Prozesse wie Zellteilung, Zelldifferenzierung etc. statt, die die Moleküle, speziell die DNA und die RNA sehr verletzbar machen. Chemische Verbindungen werden aufgebrochen und neue gebildet. DNA-Ketten werden geöffnet, vervielfältigt und neue Zellen werden gebildet. Eine viel tiefere Energieschwelle kann für eine Störung der zellulären Prozesse genügen. Es wird überhaupt sehr schwer sein, eine untere Energieschwelle zu definieren, um eine Störung in Lebensprozessen, für die die molekulare Instabilität eine Vorbedingung ist, auszuschließen.“
Das willkürliche thermische Dogma ist nicht haltbar. Um neue Grenzwerte festzulegen, darf der Forschungsstand zu athermischen Effekten nicht weiter ignoriert werden. Für eine klare Festlegung bestehen aber noch große wissenschaftliche Meinungsverschiedenheiten. Sie sind in erster Linie auf das Festhalten am thermischen Dogma zurückzuführen, deren Vertreter sowohl umfangreiche Forschungen als auch die Aufarbeitung des Forschungsstandes blockieren.
Welche Richtwerte soll man in dieser Situation fordern? Die Seletun-Gruppe (Johannson, Grigoriev u.a., 2010 ) schreibt:
„Die gegenwärtigen Richtlinien wie die von IEEE, FCC und ICNIRP sind nicht angemessen, um die Menschen vor schädlichen Effekten durch chronische EMF-Bestrahlung zu schützen. Das bestehende wissenschaftliche Wissen ist aber auf dem heutigen Stand nicht ausreichend, um endgültige und bestimmte Richtlinien auf wissenschaftlicher Basis zu definieren für alle diese Felder und Bedingungen, insbesonders für Dauerexpositionen als auch als Beitrag der verschiedenen Parameter der Felder, z.B. der Frequenz, Modulation, Intensität und Fenstereffekte. Die Werte, die im Folgenden vorgeschlagen werden, sind deshalb provisorisch und können in Zukunft geändert werden.“
Eine Grenzwertforderung ist immer relativ, da noch keine untere Schädigungsschwelle bestimmt werden kann. Die Grenzwert - Empfehlungen der Wissenschaft zeigen die ganze Unsicherheit: ECOLOG 10.000 µWatt/m², Seletun - Gruppe 170 µWatt/m², Salzburger Vorsorgewert 10 µWatt/m², BUND 1 µWatt/m² / 100 µWatt/m², die Baubiologie fordert noch niedrigere Werte. Es ist neben der Berücksichtigung des medizinischen Kenntnisstandes eine politisch-taktische Frage, welchen Wert man heute fordert.
Richtwerte und Mobilfunk-Vorsorgekonzepte
Es wird eine 40- bis 60-fache Erhöhung des Datenverkehrs prognostiziert. Allein LTE wird nach Aussagen der deutschen Bundesregierung die Strahlenbelastung verdoppeln. Das kann und muss verhindert werden. Durch den Glasfaserausbau und intelligente Verbindungssysteme könnte dies gewährleistet werden. MobilfunkVorsorgekonzepte müssen an die Einhaltung von Richtwerten gebunden sein, orientiert am Prinzip der Unverletzlichkeit der Wohnung. Das könnte z.B. bedeuten, dass Innenräume nicht mehr als 1 µWatt/m² durch Emissionen belastet werden dürfen. Die Schädlichkeit dieser Technologie bleibt dadurch aber bestehen. Deshalb muss ihre schnellstmögliche Ablösung durch Technologien durchgesetzt werden, die nicht gesundheitsschädlich sind.

Einwände gegen die Grenzwerte
