Stundenwert-Erfassung, Speicherung und Aussendung von Verbrauchsdaten in kurzen Intervallen ist unzulässig. Die detaillierte Urteilsbegründung sollte auch in Deutschland zur Anwendung gebracht werden.
Gesetzliche Grundlagen
Am 23.6.2016 hat der Bundestag mit seiner Mehrheit aus Schwarz-Rot das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Am 5. Janunar 2021 hat das Schweizer Bundesgericht ein bahnbrechendes Urteil zum Thema Funkwasserzähler gefällt.

Digitalisierung der Energiewende
Protokoll der Bundestagsdebatte: Schlimmer geht immer ... Plenarredner zeigen die Kernpunkte der Kritik am Gesetzentwurf auf. Die Kosten sollen auf den Verbraucher abgewälzt werden, viele Fragen zum Umwelt- und Datenschutz bleiben offen. weiterlesen
Schweizer Bundesgerichtsurteil: Standard-Funkwasserzähler verletzten Datenschutzrechte
Stundenwert-Erfassung, Speicherung und Aussendung von Verbrauchsdaten in kurzen Intervallen ist unzulässig Das Schweizer Bundesgericht entschied über die (Un-)Zulässigkeit der periodischen Datenerfassung von Funkwasserzählern weiterlesen
diagnose:funk: § 6 des Gebäudeenergiegesetzes verletzt Privatsphäre und Datenschutz – ein Trojanisches Pferd
Pressemitteilung von diagnose:funk, 18.6.2020 Forderung an Bundestag: Keine dauerfunkenden Wasser-, Strom und Heizungszähler! weiterlesen
Gesetz zu funkenden Zählern - diagnose:funk schreibt an Abgeordnete des Bundestages
Am 18.06.2020 soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet werden. Smarte Ablesegeräte verletzen die Privatsphäre, den Datenschutz und unnötig wird Funk abgestrahlt. weiterlesen
Einschränkende Regelungen zu Funkwasserzählern
diagnose:funk kritisiert begrenztes Widerspruchsrecht Mit den Regelungen zu Funkwasserzählern gibt es ein Ausverkauf an Grundrechten, Daten- und Strahlenschutz. weiterlesen
Gesetzgebungsverfahren zu Funkwasserzähler
Endberatung und Zweite Lesung Das Gesetzgebungsverfahren zu Funkwasserzähler in Bayern tritt in die entscheidende Phase ein. weiterlesen
"Grundrechte nicht halbherzig gewähren"
Interview mit IT-Expertin und Buchautorin Yvonne Hofstetter Interview mit IT-Expertin Yvonne Hofstetter zur geplanten Änderung der bayerischen Gemeindeordnung. weiterlesen
Funkwasserzähler: Gesetzgeber greift in private Haushalte ein
Datenschutz und Grundrechte werden eingeschränkt Verbraucherschützer fordern ein jederzeit mögliches und voraussetzungsloses Widerspruchsrecht für alle BürgerInnen. weiterlesen
Funkende Wasserzähler sind verfassungswidrig
Einbau wird trotz klarer Aussagen vorangetrieben Wasserzweckverbände und lokale Stadtwerke lassen sich von Firmenversprechen blenden. weiterlesen
Die Tücken im Energiewende-Gesetz
Stromzählen wird künftig digital abgewickelt Prof. Thiede zum im Detail sehr problematischen und beschlossenen Gesetzentwurf zum Einbau von Smart Metern. weiterlesen
Bei SmartMeter Elektrosmog vermeiden
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Kritik am Gesetz zum Einbau gesundheitsgefährdender, qualitativ und technisch unausgereifter Produkte ... weiterlesen
"Smart Meter sind im Grunde nichts anderes als Computer mit Fernabschaltung und einer recht geringen Lebensdauer."
Zur Situation um Smart-Metering in Österreich.
Österreichische Arbeiterkammer am 11.07.2017:
"Jeder soll das Recht zur Ablehnung von Smart Metern haben“: "Aktuell werden laut Arbeiterkammer (AK) nur jene Haushalte dazu gezählt, deren digitale Messgeräte auch "scharfgeschaltet" sind. Somit erlaube das Gesetz ein sogenanntes "Opt-Out" zurzeit nur so lange, bis eine Ablehnungsquote von fünf Prozent der Haushalte erreicht wird. "Das halten wir für einen Eingriff in das Grundrecht"
Christoph Klein, Direktor der AK Wien bei einem Pressegespräch zitiert im Der Standard
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Bei SmartMeter auf Freiwilligkeit setzen und Elektrosmog vermeiden
Zum wegweisenden Urteil (CH)
Wissenswertes

Unser Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung. (...) Verbraucherinnen und Verbraucher (müssen) die Möglichkeit behalten, auf die Vernetzung ihrer Wohnung zu verzichten. (...) Niemand darf benachteiligt werden, nur weil er sich entscheidet, ohne Smart Home auszukommen; es darf da keinen mittelbaren Zwang geben. Über den Grad der Digitalisierung seines Lebens in den eigenen vier Wänden – mit allen Vor-, aber auch mit allen Nachteilen – muss jeder selbst bestimmen können.
«Gerade im häuslichen Umfeld muss doch jeder den Grad und Zeitpunkt der Digitalisierung selbst bestimmen können – ich nenne das das Recht auf eine analoge Welt. Es geht mir hier nicht um ein weltabgewandtes Eremitentum, sondern um den Respekt von Privatsphäre und Freiheit durch den Erhalt von Kontrolle und Steuerung des eigenen Lebensumfelds.
«Ab 2017 erhalten Verbraucher mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden Smart Meter. Der Einsatz in privaten Haushalten folgt ab 2020 mit einem verpflichtenden Einbau von Smart Metern ab 6.000 kW/h und einem optionalen Einbau bei weniger als 6.000 kW/h Jahresverbrauch.
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