Am 12. Januar 2009 hat die EU ein schrittweises Verbot ineffizienter Leuchtmittel beschlossen. Hiervon betroffen ist insbesondere die Haushaltsglühlampe die mit dem Verbot der Effizienzklasse D + E seit Sept. 2012 nicht mehr verkauft werden darf.
Energiesparlampen / Kompaktleuchtstofflampen

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Kompaktleuchtstofflampen - sog. Energiesparlampen - mit elektronischen Vorschaltgeräten sowie solche für Leuchtstofflampen und elektronische Dimmer geben zum Teil starke elektrische und magnetische Felder im Kilohertzbereich (25 bis 70 kHz) ab. Darüber hinaus haben Energiesparlampen weitere gravierende Nachteile, so dass ihr Einsatz nicht empfohlen werden kann.
Viele Menschen glauben, sie müssten Kompaktleuchtstofflampen (KLL), die sogenannten Energiesparlampen, als vermeintlich einzige Alternative zur Glühlampe einsetzen. Dem ist jedoch nicht so. Noch bis 2016 können z.B. Halogenlampen mittlerer Effizienz (Klasse C), als echte Alternative zur alten Glühlampe, uneingeschränkt verkauft werden. Derweil ist das Angebot an Halogenlampen in Baustoff- und Supermärkten genauso groß wie das der KLL-Lampen.
Empfohlen werden können 230 V Halogenlampen, da diese im Gegensatz zu Energiesparlampen keinen höherfrequenten Elektrosmog verursachen. Halogenlampen haben wie die klassische Glühlampe als Temperaturstrahler ein ausgewogenes, naturnahes Lichtspektrum und reduzieren den Stromverbrauch bereits um ca. 30%. Lesen Sie hier einige Informationen.