Die Grenzwerte haben mit dem Menschen nichts zu tun
„Die Grenzwerte werden eingehalten!“, mit diesem Argument werden alle Proteste abgeschmettert. In Deutschland regelt die 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutz-Verordnung) die Grenzwerte. Sie beruhen auf den Empfehlungen der ICNIRP, einem privaten Verein industrienaher Wissenschaftler, deren zwölf Mitglieder niemanden Rechenschaft ablegen müssen und sich stets selbst berufen. Zwei Mitglieder dieses Vereins sind zugleich Mitarbeiter des Bundesamts für Strahlenschutz in Schleißheim, mit welchem dieser in Bürogemeinschaft untergebracht ist.
Bei der Mobilfunk-Strahlung unterscheidet man zwischen thermischen und nicht-thermischen Wirkungen. Der thermische Effekt bezieht sich auf die Erwärmung des Organismus durch die Strahleneinwirkung. Entscheidend aber sind die nicht-thermischen Effekte, d.h. die unmittelbare Wirkung des eingestrahlten Wechselfeldes auf die Funktion der Zellen. Die dadurch entstehenden biologischen, gesundheitlich relevante Wirkungen treten bereits weit unterhalb der bestehenden Grenzwerte auf.
Grenzwerte beziehen sich:
- nicht auf nicht-thermische, biologisch-medizinische Wirkungen in den Zellen, der eigentlichen Gefahr, sondern nur auf den Erwärmungseffekt.
- nicht auf gepulste oder anders modulierte Mikrowellenstrahlung des Mobilfunks, sondern nur auf konstante Mikrowelleneinstrahlung.
- nicht auf Langzeitwirkungen. Die Richtlinien (ICNIRP) selbst sagen aus, dass der Grenzwert nur vor „kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen“ durch „erhöhte Gewebetemperaturen“ schützt.
- nicht auf lebende Organismen. Der „Erwärmungsschutz“-Grenzwert wurde durch Messungen an einem Phantom (Plastikkopf mit elektrolythaltigem Wasser) festgelegt.
Staat und Industrie halten kompromisslos an den hohen Grenzwerten, die praktisch nie überschritten werden, fest. Der Grenzwert hat nur politische Funktionen:
- Er ist die Ersatz-Haftpflichtversicherung für die Netzbetreiber, denn die Versicherungsgesellschaften verweigern wegen unkalkulierbarer Risiken die Haftung.
- Er legitimiert die Justiz in der Ablehnung der Befassung von Klagen auf Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der Unversehrtheit der Wohnung.
- Er legitimiert den unkontrollierten Antennenwildwuchs.
- Er legitimiert die Untätigkeit von Staat und Gesundheitsbehörden.
Die Grenzwerte der ICNIRP geben freie Fahrt für die flächendeckende Verstrahlung! Weltweit werden die ICNIRP und deren Grenzwerte seit langem in Frage gestellt.

Warum Mobilfunk-Grenzwerte und die SAR-Werte für Handys nicht schützen
