Die Handlungsoptionen der Kommune beim Ausbau von 5G.
Kommunale Handlungsfelder
Hinweis:
Die nachfolgenden Unter-Seiten befinden sich derzeit in Überarbeitung. Eine Neuauflage des Ratgeberheftes 'Kommunale Handlungsfelder' wird voraussichtlich Ende Januar 2021 erscheinen.
Rechte der Kommunen beim Mobilfunkausbau
In der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht sind am 15. Nov. 2020 zwei wichtige Artikel zu den Handlungsoptionen von Gemeinden erschienen. Hierin werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen im Rahmen ihrer Zuständigkeit juristisch beleuchtet und konkrete Handlungsoptionen beschrieben, um regulierend beim Aufbau der Mobilfunkinfrastruktur einzugreifen.
Unseren Artikel Kompetenzen kommunaler Entscheidungsträger beim Mobilfunkausbau können sie hier aufrufen: www.diagnose-funk.org/publikationen/1632
Hierin stellen wir diese Artikel kurz vor und empfehlen dringend, sich die Originale im Download bei Beck-Online zu besorgen, um rechtssicher die kommunalen Handlungsoptionen nutzen zu können.
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Kurzversion unseres Ratgebers zum Download
Unter Downloads finden Sie eine Kurzversion unseres Ratgebers mit den Kernaussagen, ergänzt durch das Interview über die politische Bedeutung des 5G-Moratoriumsbeschluss in Bad Wiesssee, einen Absatz zu den Handlungspotionen der Länder und vier Folien zu unseren Forderungen.
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Im August 2012 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass „gemeindliche Standortplanung für Mobilfunkanlagen grundsätzlich zulässig“ ist. In Zusammenhang mit Mobilfunk bestehende Besorgnisse seien nicht ausschließlich Immissionsbefürchtungen, sondern weiterhin dem vorsorgerelevanten Risikoniveau zuzuordnen.




Rechtssicherheit Update 2020 - Es geht mehr als Regierung, Behörden und Spitzenverbände vermitteln
Downloads
- Was kann die Kommune tun - Exzerpt Sachstand März 2020PDF, 620 KByte, Rechtliche und politische Handlungsoption der Gemeinde
Jörn Gutbier im Interview
Zum Inhalt
Diese Informationen geben Auskunft, welche Möglichkeiten die Gemeinden haben, in die Aufstellung von Mobilfunkmasten steuernd einzugreifen und warum dies zum Gesundheitsschutz der Einwohner notwendig ist. Die Kommune ist z.Zt. die wesentliche Ebene, auf der ohne viel Aufwand eine neue, effektive Art der Mobilfunkpolitik zum Schutz der Menschen und der Umwelt eingeleitet und auch kurzfristig politisch umgesetzt werden kann.

Die Landesregierung könnte viel mehr tun. Bundesländer haben das Recht, die völlig unzureichenden deutschen Strahlenschutzgrenzwerte durch eigene Vorsorgeempfehlungen zu ergänzen, so lange auf Bundesebene nur eine Verordnung und kein Gesetz zur Emissions-begrenzung besteht.
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z.Z. in Überarbeitung
Der aktualisierte Ratgeber wird voraussichtlich in Kürze erscheinen und dann über den Shop angeboten.