Umgang mit Bestandsanlagen
Da unter das rechtlich gesicherte Dialogverfahren nur Neuanlagen fallen, sollte sich die Gemeinde auch um die bestehenden Standorte kümmern, indem sie:
Gespräche mit den Betreibern über die vorzeitige Auflösung/Umrüstung/Verlegung bestehender Anlagen führen, die strittig sind und/oder sehr hohe Immissionen im Umfeld verursachen (z. B. die vielerorts noch immer bestehenden niedrigen Dachstandorte inmitten von Wohnbebauungen),
Gespräche mit Standortvermietern über die rechtzeitige Kündigung der Altverträge führen.