Suchkreis und darüber hinaus

Den Mobilfunkbetreibern wird vom Gesetzgeber das Recht eingeräumt, mobile Kommunikationsdienste mit der Errichtung geeigneter Mobilfunkanlagen anzubieten. Gleichzeitig ist mit der Vergabe der Mobilfunklizenzen auch eine Verpflichtung verbunden, eine vorher definierte Abdeckung mit mobilen Diensten in einem bestimmten Zeitraum umzusetzen.

Der Betreiber wird daher unter Berücksichtigung des bestehenden Netzes und der beabsichtigten Versorgungsziele auf die Kommune zugehen, und ihr einen Standort für die Errichtung einer Anlage vorschlagen. Für den Fall, dass es zu einem Dialogverfahren mit dem Ziel der Suche nach, aus Sicht der Kommune, besser geeigneten Standorten kommt, wird der Betreiber einen Suchkreis vorgeben, innerhalb dessen aus seiner Sicht das Versorgungsziel voraussichtlich bestmöglich erreicht werden könnte. Dieser Suchkreis ist für die Kommune jedoch nur eine Orientierung, aber er ist nicht verbindlich.

Ein Mobilfunkstandort (Makrozelle) ist immer ein gebietsbezogenes Vorhaben und nicht ortsgebunden (wie z. B. ein Glasfaseranschluss oder eine Straßenbeleuchtung). Entsprechend groß ist der Gestaltungsspielraum. Klar ist aber auch, dass das Mastenverschieben seine Grenzen in Bezug auf die bereits vorhandene Netzarchitektur des einzelnen Betreibers hat. Hier ist der Nähe der Sendeanlagen zueinander und die mögliche negative Beeinflussung der Sendesignale Rechnung zu tragen.

Suchkreise und der Spielraum – ein Beispiel

2003 wollte ein Netzbetreiber im Kirchturm des Ortsteils Kuppingen der Gemeinde Herrenberg eine Mobilfunksendeanlage errichten. Ein entsprechender Suchkreis mit 300 m Radius in der Ortsmitte der 4.000-Einwohnergemeinde wurde vorgelegt. Hier und sonst nirgendwo könne die Anlage errichtet werden, hieß es von Seiten des Mobilfunkbetreibers – alles andere sei technisch ausgeschlossen. Die Bürgerschaft wehrte sich, fundiert, politisch laut und konnte eine Vertragsunterzeichnung zur Vermietung des Kirchturms durch den Gemeindevorstand verhindern.

Kurz darauf kam der Betreiber mit einem Mietvertrag mit der NetzeBW um die Ecke. Die Sendeanlagen werden nun 350 m außerhalb des Ortes im Nordosten errichtet. 1 km vom Kirchturm entfernt an einem Hochspannungsmast. Nebeneffekt: Der nördlich gelegene Ortsteil Oberjesingen mit weiteren 3.000 Einwohnern und die umliegenden Landstraßen können damit zum größten Teil mitversorgt werden – bis heute.

Strahlenminimierung - SuchkreisGrafik: diagnose:funk
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Ein Mobilfunkstandort ist immer ein gebietsbezogenes Vorhaben und nicht ortsgebunden.

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