Mitsprache und Steuerung bei genehmigungsfreien Anlagen

Entgegen der oft kommunizierten Falschinformation umfasst die Anwendung des Dialog- und/oder Planungsverfahrens auch alle genehmigungsfreien Sendeanlagen [11].

Auch unerheblich ist, ob der Betreiber bereits einen oder auch mehrere (Vor-)Mietverträge mit privaten oder gewerblichen Standortvermietern geschlossen hat. Wenn die Kommune/Stadt sich dazu entschließt, sich bei der Standortfindung aktiv einzumischen, betrifft das alle Formen von Mobilfunksendeanlagen: Makrozellen auf Häusern oder Masten, egal welcher Höhe sowie auch Kleinzellen (SmallCells), egal welcher Leistungsstärken (vgl. Nitsch/Weiss/Frey 2020).

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