Eine FEE die keine ist: Vorsicht bei geförderten Gutachten/Geschenken die der Durchsetzung dienen

In Bayern fördert das Landesamt für Umwelt ,Messungen und Prognosen im sog. FEE-Programm zur Förderung der Erfassung elektromagnetischer Felder [13]. Das immergleiche Ergebnis der förderfähigen Vorher-Nachher-Messungen ist die zu erwartende Bestätigung der geltenden Grenzwerte. Das, was über die Bundesnetzagentur sowieso bereits überwacht und mit den dort ausgestellten Standortbescheinigungen dokumentiert wird und stichprobenartig in ca. 1.000 Vorort-Messungen jährlich überprüft wird. Werden im Rahmen des FEE-Förderprogramms Prognoseberechnungen durchgeführt, beschränken sich diese ausschließlich auf die von den Betreibern akzeptierten Standorte. Das heißt, lehnen die Betreiber alternative Standortvorschläge der Gemeinde ab, kann deren unabhängige Prüfung nicht mit den Fördergeldern des FEE-Programms bezahlt werden. Zudem sind in den Vorgaben für die öffentlich bestellten und beeidigten EMF-Sachverständigen, die im Rahmen des FEE-Förder-programms beauftragt werden dürfen, Aussagen zu Versorgung und Reichweite der geplanten Anlagen, sowie die „Erstellung von Standortkonzepten“ ausdrücklich untersagt [14].

Diese Einschränkungen sind nicht verwunderlich, denn

  • die Gelder des FEE-Förderprogramms werden zu 57 % Prozent von den Mobilfunkbetreibern finanziert [15].

Die vermeintliche Unabhängigkeit staatlichen Handels wird damit erneut infrage gestellt. Wie bereits beim „Mobilfunkpakt“ ist damit dokumentiert, wie staatliche Stellen hier als Handlanger der wirtschaftlichen Interessen der Mobilfunkbetreiber agieren. Hauptsache Ausbau. Die ergebnisoffene Suche nach der besten, immissionsärmsten Lösung für ein gesellschaftlich gewünschtes Mobilfunkangebot wird damit konterkariert.

In Bayern steht die Unabhängigkeit einer Sachverständigentätigkeit bei Mobilfunkmessungen und Prognoseberechnungen im Rahmen der FEE-Förderung somit nur auf dem Papier. In der praktischen Tätigkeit müssen sie hingegen staatskonform agieren, im Sinne der Ausbauförderung mit möglichst wenig Hürden für die Betreiber.

Ein unabhängiges Gutachten umfasst:

  • eine unabhängige Stellungnahme zu Aussagen des Netzbetreibers zur funktechnischen Eignung/Nichteignung alternativer Standorte,
  • belastbare Informationen, dass nach der schonendsten Variante gesucht wurde und diese auch dargestellt wird.
Ja, ich möchte etwas spenden!