Das Versorgungsziel hinterfragen

Im Rahmen des Dialogverfahrens ist die Kommune berechtigt, das Versorgungsziel zu hinterfragen und mit dem Ziel einer Immissionsminimierung gänzlich andere Vorschläge zu machen, z. B. eine Versorgung von außerhalb der Bebauung, oder mit mehreren Standorten, oder mit Kleinzellennetzen statt einer zentralen Basisstation und so weiter. Insbesondere dann, wenn dadurch die Immissionen gemäß Vorsorgekonzept erheblich minimiert werden können, ohne dem Betreiber die Erfüllung seines Versorgungszieles technisch unmöglich zu machen. Da dies auf Gegenwehr stoßen wird, sollten Vorschläge erarbeitet und ggf. auch die konkreten Versorgungsziele dahingehend überprüft werden, ob sie für eine angemessene Versorgung oder für eine maximale Versorgung erforderlich sind.

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