Dauerbelastung durch Mobilfunkmasten

Acht Forderungen für die kommunale Auseinandersetzung

Über die Nutzung seiner persönlichen Endgeräte und der Geräte des Internets der Dinge kann jeder individuell entscheiden. Doch der Bestrahlung durch WLAN-Router, der Bestrahlung durch DECT-Telefone von Nachbarn oder dem zwangsweisen Passiv-Telefonieren ist man fast schutzlos ausgeliefert. Die Durchstrahlung unserer Wohnungen durch Mobilfunk-Sendemasten ist faktisch eine Zwangsbestrahlung. Der Protest dagegen ist berechtigt, denn zu den Auswirkungen dieser Sendeanlagen gibt es zahlreiche Studien. Das bedeutet, die Kommunen können und müssen die Strahlenbelastung minimieren durch sog. Vorsorgekonzepte (vgl. Ratgeber Kommunale Handlungsfelder).

Als sich 2004 durch die Naila-Studie [40] erstmals ein erhöhtes Krebsrisiko im Umkreis von Sendeanlagen zeigte, forderte der Studienleiter, Dr. Horst Eger, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auf, Nachfolgestudien durchzuführen, solange es noch strahlungsfreie Kontrollgebiete gibt. Das ist durch die Bundesregierung nicht erfolgt. Die Bevölkerung wird, wie das BfS noch 2005 in den „Leitlinien Strahlenschutz“ beklagt, nach wie vor einer „unkontrollierten Exposition“ ausgesetzt. [41]

Vor allem in außereuropäischen Ländern wurden in den letzten Jahren Sendemaststudien durchgeführt. Zu den Auswirkungen von Mobilfunkbasisstationen ist eine irakische Studie erschienen. [42] In der Studie wurde die Häufigkeit von Krankheitssymptomen von Anwohnern, die im Umkreis von 300 m um die Anlage wohnen, mit denen, die weiter als 300 m entfernt wohnen, verglichen. Das Ergebnis:

„Die meisten gesundheitlichen Beschwerden wie z. B. Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Reizbarkeit, Unbehagen, Nervosität, depressive Anzeichen, Schlafstörungen, Gedächtnisstörungen und verminderte Libido wurden statistisch signifikant häufiger von Personen berichtet, die in einem Abstand bis zu 300 m zu einer Basisstation gewohnt hatten, im Vergleich zu den Personen, die in einer Entfernung von mehr als 300 m zu einer Basisstation gelebt hatten. Die Autoren schlugen vor, dass Mobilfunk-Basisstationen in einer Entfernung von nicht weniger als 300 m zu Wohnungen aufgestellt werden sollten, um die Exposition der Bewohner zu minimieren“ (EMF-Portal zur Studie von Alazawi).

Zu den Auswirkungen der Mobilfunkmasten gibt es zahlreiche Studien. In unserer Datenbank sind 32 Studien eingestellt – hier eine Auswahl:

Die Ramazzini-Studie [43]

Die untersuchten Tiere wurden mit Leistungen einer 1.800 MHz-Antenne bestrahlt, Antennen, wie sie auch im Alltag vorkommen. Die bestrahlten Tiere entwickelten signifikant mehr Tumoren als die Kontrollgruppen. Mit dieser Studie von Falcioni et al. (2018) wurden auch die Ergebnisse der US-amerikanischen NTP-Studie bestätigt.

Die Selbitz-Studie [44]

Die Selbitz-Studie hatte folgendes Ergebnis: Je näher man an der Sendestation wohnt, desto mehr treten unspezifische Krankheitssymptome, wie z.B. Kopfschmerzen und Schlafstörungen, auf.

Die Rimbach-Studie [45]

In Rimbach, einem anerkannten Erholungsort in Bayern, wurden vor und nach der Aufstellung eines Mobilfunkmastes klinische Parameter getestet. Die Testphase erstreckte sich über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren. Das Ergebnis: Die Hormone des Stresssystems, z.B. Adrenalin, Noradrenalin und Dopamin (Katecholamin System, Hormone, Neurotransmitter) veränderten sich.

Die Nailaer-Ärzte-Studie [46]

Sie hatte folgendes Ergebnis: Die Krebsfälle im 400-Meter-Bereich um eine Sendeanlage verdoppelten sich von 1994 bis 2004. Von 1999 bis 2004 verdreifachten sie sich und das Alter der Erkrankten verjüngte sich um 8,5 Jahre. Weitere Studien und Dokumentationen zu Auswirkungen der Hochfrequenzstrahlung der Mobilfunk-Antennen auf Menschen und Tiere finden Sie in unserer Datenbank www.EMFData.org. Die Dichte an Mobilfunkmasten wird immer größer. Der Protest dagegen ist berechtigt.

Acht Forderungen = Maßstab für die kommunale Auseinandersetzung

Diagnose:funk hat 8 Forderungen aufgestellt, die ein System bilden. Anhand dieser 8 Forderungen können kommunale Strategien überprüft und bewertet werden.

  1. Die Breitbandnetze (Glasfaser) als Eigenwirtschaftsbetrieb müssen als Teil der  Daseinsvorsorge von den Kommunen betrieben werden. Keine Vergabe von Infrastrukturprojekten an ein Monopol. Glasfasernetze bilden die Grundlage zur Umsetzung einer strahlungsarmen Mobilfunkversorgung.
  2. Ein Netz für alle: Es braucht nur  e i n  Mobilfunknetz für alle Betreiber und Nutzer, so wie beim Strom, beim Gas und im Straßenbau. Verpflichtendes Roaming (= ein Netz für alle Anbieter) für alle Mobilfunkbetreiber muss umgesetzt werden.
  3. Die Trennung der Indoor- und Outdoor-Versorgung zum Schutz der Wohnung vor Strahlung muss Grundlage jeder Mobilfunkplanung sein. Neue Technik muss nachweisbar zu weniger Elektrosmog führen. Kleinzellennetze sind nur dann sinnvoll, wenn sie zu einer deutlichen Senkung der Strahlenbelastung führen. 
  4. Technikfolgenabschätzung ist Pflicht. Sie muss durch eine industrie- und regierungsunabhängige Kommission unter Beteiligung bürgerschaftlicher Interessenverbände erfolgen. Ohne Bewertung der Forschungsergebnisse über die Wirkungen der 5G-Frequenzen auf Menschen, Tiere und die Natur darf 5G nicht eingeführt werden.
  5. Beweislastumkehr: Industrie und Staat müssen die Unschädlichkeit von 5G und anderen Frequenzen belegen.
  6. Das Recht, analog leben zu können, ohne digitale Überwachung, ist ein Grundrecht. Die Datenerfassung darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung jedes Bürgers erfolgen. Von Jugendlichen unter 12 Jahren dürfen grundsätzlich keine Daten erfasst werden.
  7. Umweltschutz ist Pflicht, d.h. die Kommune muss über den Netzausbau ein Gutachten zum ökologischen Fußabdruck vorlegen.
  8. Erhalt und Schaffung von funkfreien Gebieten für elektrohypersensible Menschen.
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Die Dichte an Mobilfunkmasten wird immer größer. Der Protest dagegen ist berechtigt.

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