Im Januar 2009 hat die EU ein schrittweises Verbot ineffizienter Leuchtmittel beschlossen. Hiervon betroffen war zuerst die Haushaltsglühlampe die mit der Effizienzklasse D + E seit Sept. 2012 in der EU nicht mehr verkauft werden darf. Seit Sept. 2018 sind auch Leuchtmitteln mit der Effizienzklasse C in der EU verboten, wovon viele Halogenlampen betroffen sind.
Aufgrund der Art der Berichterstattung über das sog. Glühlampenverbot meinten viele Menschen im Jahr 2012, sie müssten nun Kompaktleuchtstofflampen (KLL) (die sog. Energiesparlampen), als vermeintlich einzige Alternative zur Glühlampe einsetzen. Immer noch sind viele dieser giftigen, stinkenden, dreckiges Licht machenden Lampen im Einsatz.
Mit dem zur Verfügung stehenden Angebot an guten LED-Lampen gibt es schon lange keinen Grund mehr KLL / Energiesparlampen zu kaufen.
Das "Ende" vieler Haushalts-Halogenlampe gilt seit Sept. 2018. Hier finden Sie die Ausnahmen von diesem Produktions- und Vertriebsverbot >>>