WLAN TO GO - Hotspot - WIFI-Spot / Freifunk
Im Frühjahr 2020 verabschiedete sich die Telekom anscheinend mit dem neuesten Softwarupdate von der Dauerbestrahlung als Grundeinstellung.

In Deutschland heißen diese Angebote z.B. WLAN TO GO (Telekom), Hotspot (Vodafone) oder WiFi-Spot (UnityMedia). In Österreich: Wi-free (upc), Wireless-LAN (A1-Telekom), HOTSPOT (T-Mobile-Austria). Auf diese Angebote sollten Sie nicht eingehen.
2020: WLAN-to-Go wird nicht mehr aktiv vermarktet
Die Internetseite www.teletarif.de berichtete am 28. Nov. 2020:
"Offiziell war die Nutzung des Features freiwillig. Allerdings wurde WLAN-to-Go voreingestellt. Wer keinen Hotspot zur Verfügung stellen wollte, musste diesen demnach aktiv abschalten. Erst im Frühjahr 2020 hatte die Telekom diese Voreinstellung geändert. WLAN-to-Go wird zudem nicht mehr aktiv vermarktet.
Bestandskunden können den Service zwar weiterhin nutzen. Allerdings scheint die Telekom nun WLAN-to-Go schrittweise abzuschalten, wie das Beispiel des Speedports Smart 3 zeigt, bei dem die Funktion mit dem jetzt veröffentlichten Update komplett aus dem Menü entfernt wurde. Demnach könnten auch Besitzer der Speedport-Modelle Neo, W 724V, Hybrid, W 922V und der anderen Speedports Smart bald die Hotspot-Funktion verlieren."
Unser Kommentar: Ein Segen für jeden unbedarften Telekomkunden und dessen Nachbarschaft.
Deutsche Telekom warnt vor dem eigenen Router
In den Sicherheitshinweisen der Gebrauchsanweisung des Speedport W925V (3/2017) steht:
- "Die integrierten Antennen Ihres Speedport senden und empfangen Funksignale bspw. für die Bereitstellung Ihres WLAN. Vermeiden Sie das Aufstellen Ihres Speedport in unmittelbarer Nähe zu Schlaf-, Kinder- und Aufenthaltsräumen, um die Belastung durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten."
Frage: Wo soll der Router dann in einem üblichen Mehrfamilienhausgrundriss aufgestellt werden? Mit diesem Hinweis geht die Telekom weiter, als es das Bundesamt für Strahlenschutz in seinen Empfehlungen tut. Es spricht nur von Aufenthaltsplätzen. Der Hinweis sieht nett aus, ist aber die Ersatz-Haftpflichtversicherung der Telekom.

Beim Konzept der Freifunker stellt jemand einen privaten WLAN-Router für andere Nutzer zur Verfügung. Der nicht-kommerzielle Ansatz wäre grundsätzlich unterstützenswert. Leider spielen bei der technischen Umsetzung Strahlenschutz & Rücksichtnahme meist keine Rolle:
- immer volle Sendeleistung für maximale Reichweite
- i.d.R. keine Nachtabschaltung - es soll ja jederzeit für Dritte erreichbar sein
- Die Router stehen meist in der Wohnung. Die Durchstrahlung von Baumasse und damit die Bestrahlung der Nachbarschaft wird einkalkuliert.
- Häufig werden noch Leistungsverstärker und Repeater eingesetzt, die die Bestrahlungsstärke im Umfeld unzulässig erhöhen können ( bei begründetem Verdacht die Fernmeldebehörde / Bundesnetzagentur einschalten).
Diskussionen mit "Freifunkern" sind meist schwierig. Risiken und Gefahren für Wohlbefinden und Gesundheit werden i.d.R. als irrelevant abgetan - meist ohne die Faktenlage zu kennen. Es ist wie eine Diskussion ums Rauchen mit Rauchern in den 60/70/80er Jahren.
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Die integrierten Antennen Ihres Speedport senden und empfangen Funksignale bspw. für die Bereitstellung Ihres WLAN. Vermeiden Sie das Aufstellen Ihres Speedport in unmittelbarer Nähe zu Schlaf-, Kinder- und Aufenthaltsräumen, um die Belastung durch elektromagnetische Felder so gering wie möglich zu halten.
«Downloads
- Gebrauchsanleitung der TELEKOMPDF, 5.1 MByte, zum Speedport W 925V