Navigationsgeräte - Tracking - eCall
Bei sog. „LIVE–Navis“ werden unter anderem Daten aus den Mobilfunknetzen verarbeitet. Wo viele Handys und Navis sich langsam bewegen oder stehen, lässt sich ein Verkehrsstau ableiten. Bei diesen Geräten erfolgt alle paar Minuten und kürzer ein Datenaustausch mit dem Zentralrechner via Mobilfunk. Um die funktechnisch dichte Hülle der Fahrgastzelle zu durchstrahlen, ist eine hohe Funkleistung erforderlich: So können mehrere Watt (!) pro Quadratmeter Strahlungsdichte in ca. 1 m Abstand am Kopf des Fahrers gemessen werden.
Achtung! SmartPhones, die als Navigationsgerät benutzt werden, tun in der Standardeinstellung das gleiche - wenn auch mit weniger Sendeleistung.
Neben der ständigen Strahlung lauert hier auch die Datenkrake: Die Firma TomTom hatte 2011 der Polizei in den Niederlanden die Geschwindigkeitsdaten ihrer Kunden verkauft. Die Polizei plante anhand der gesammelten Geschwindigkeiten und den zugehörigen Ortsangaben geeignete Stellen für Radarfallen. Wo häufig zu schnell gefahren wird, gibt es schließlich auch viel zu holen. Nach heftigen Protesten wurden diese Deals eingestellt.
Die Totalüberwachung erfolgt nun durch das Auto selbst: Fast jeder Neuwagen mit eingebautem Navi hat heute Live-Funktion. Sorgen Sie dafür, das diese deaktiviert ist.
Navigationsgeräte ohne „LIVE“ Funktion sind unproblematisch. Verkehrsinformationen werden hier als Rundfunk-Verkehrsnachrichten passiv über den Standard TMC (Traffic Message Channel) und TMC-Pro nur empfangen. Achten Sie darauf, dass integrierte Funk-Funktionen wie z.B. Bluetooth abgeschaltet sind.
Ebenfalls sehr strahlungsintensiv sind fest eingebaute Telekommunikationseinheiten (TCU = Transmission Control Unit) mit auf der Platine integrierter Antenne. Die Abstrahlung erfolgt nicht über die Außenantenne des Fahrzeugs, sondern über die meist im Armaturenbrett verbaute TCU. Fragen Sie nach, lassen Sie es deaktivieren oder ausbauen. >>> Beispiel zur Selbsthilfe bei der ZOE von Renault (geht auch ohne Ausbau der TCU: Einfach den sog. Service-Software Stecker (Clip) hinter der Blende der Mittelkonsole (unten) auseinanderstöpseln).
2015 haben wir hier noch geschrieben:
- "Eingebaute Navigationsgeräte können ohne „Live“- Funktion benutzt werden. Kein Käufer ist gezwungen Tracking (Überwachung) in seinem PKW zuzulassen. Als Service angeboten, wird es für Big-Data Zwecke genutzt.
- Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung müssen die Hersteller für jede Art der Datenerhebung, Übertragung und Nutzung Ihre Zustimmung einholen. Es gilt die aktive Zustimmung (Opt-In) und nicht "Schweigen ist Zustimmung" / aktiver Widerspruch (Opt-Out)."
Das ist nun in gewisser Weise Vergangenheit, bzw. heute diskutieren wir viel weitergehende Fragestellungen:
Blackbox
Laut der sogenannten General Safety Regulation der EU müssen ab dem 7. Juli 2024 alle Neuwagen einen sogenannten Event Data Recorder (EDR) verbaut haben, der nichts anderes als eine Blackbox für den Straßenverkehr ist. Die Pflicht gilt laut ADAC ab Sommer dieses Jahres für alle PKWs, Lastkraftwagen und Busse (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen). Hier mehr dazu >>>
Autohersteller verbauen in ihren Fahrzeugen bereits ohne gesetzliche Bindung EDR-Aufzeichnungssysteme und übermitteln schon seit Jahren - nicht erst seit Einführung des verpflichtenden Notrufsystems E-Call 2018 - allerlei Daten des Autos, der Fahrten, des Fahrverhaltens und viele persönliche Daten der Nutzer an die Zentralen der Hersteller.
Fahrerassistenzsysteme
Ab Sommer 2024 werden folgende Fahrerassistenzsysteme in Neuwagen verpflichtend:
- Notbremsassistent.
- Aktiver Spurhalteassistent. ...
- Müdigkeitserkennung. ...
- Blackbox (Unfalldatenspeicher) ...
- Geschwindigkeitsassistent (ISA) ...
- Kopfaufprallschutz. ...
- Notbremslicht. ...
- Rückfahrassistent.
Ziel all dieser Vorgaben ist, die Zahl der Verkehrstoten massiv zu senken.
Auch diese neuen verpflichtenden Funktionen, werden wieder dazu genutzt werden, die ständige Datenübertragung der Fahrzeuge noch weiter auszubauen - auch wenn diese nicht zwingend daraus abzuleiten ist. Eine guten Artikel hierzu hat die Augsburger Allgemeine im Feb. 2023 veröffentlicht >>>
Fazit
Ein modernes Auto ist ständig on-air, funkt am laufenden Band Daten in die Mobilfunknetze und Infotainment wird immer mehr ein wichtiges Verkaufsargument für die ´rollenden Smartphones`.
Wer dem entgehen will, dem bleibt nichts anderes übrig, als sich ein altes Auto (von vor 2018) zu kaufen, bei dem entweder die Funktionen gar nicht enthalten sind, oder bei denen sich noch alles deaktivieren lässt. Ob und wann hier evtl. Nachrüstpflichten kommen ist offen.
Zwei Beispiele, was 2018 bereits alles übertragen wurde:
Im BMW I3 z.B. wird vieles übertragen, was im Auto passiert, eingeloggte Mobilfunknummern genauso wie die Sitzeinstellung, die eingegebenen und die gesuchten Ziele, sowie die letzten 100 Abstellplätze des Fahrzeugs, das Lenk- und Bremsverhalten uvm.. Connected-Drive ist ein perfektes Überwachungstool, wie es auch alle anderen Hersteller versuchen den Kunden über Serviceangebote unterzujubeln.
Was Renault aus der ZOE über den Batteriemietvertrag so rausschnüffelt, siehe hier (pdf 160 kB)
So war/ zw. sollte es mal sein:
"Der seit 2018 in jedem neuen Fahrzeug eingebaute Notrufknopf „eCall“ ist grundsätzlich inaktiv. Erst ein Unfall erlaubt dem System online zu gehen.
Kein Argument also für die Hersteller und Händler Ihnen funkende mobile Services schmackhaft zu machen, „weil das Auto ja eh schon online sei“. Stimmt nicht!
Link zu den Beschluss-Papieren der EU-Kommission finden Sie hier: The interoperable EU-wide eCall.
Der Entscheidungsprocess mit Dokumenten >>>
Im Detail:
In der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/78 DER KOMMISSION
vom 15. Juli 2016 steht auf Seite 1 unter (5)
- "Die Hersteller sollten sicherstellen, dass die auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systeme nicht verfolgbar sind und dass keine dauerhafte Verfolgung erfolgt. Zu diesem Zweck sollte sichergestellt werden, dass die auf dem 112-Notruf basierenden bordeigenen eCall-Systeme im Normalbetrieb nicht für Kommunikationszwecke zur Verfügung stehen und dass die Daten in ihrem internen Speicher außerhalb der Systeme für keine Einrichtung zugänglich sind, bevor der eCall ausgelöst wird. Darüber hinaus sollten die Hersteller angemessene Sicherungssysteme einführen, um die Sicherheit der Daten im internen Speicher des Systems vor unerlaubtem Zugriff oder Missbrauch zu schützen."
Und das ist Schnee von gestern:
Trotzdem wurde diese Verordnung dazu missbraucht, jeden Neuwagen ständig online zu schalten. Funkverbindungen am laufenden Band. Und Hersteller lehnen es ab, einen Wagen offline zu verkaufen.
Ab diesem Sommer 2024 ist es damit gänzlich vorbei - siehe Abschnitt zuvor zum Thema Navi.