Gemeinden haben das Recht, steuernd in die Aufstellung von Mobilfunkmasten einzugreifen. Lesen Sie, warum dies zum Gesundheitsschutz der Einwohner notwendig ist.
Mobilfunksendeanlagen
Im Nahbereich von Mobilfunksendeanlagen (GSM, UMTS, LTE, TETRA), DECT-Telefonen, WLAN-Anlagen und WiMAX-Sendern kann es zu hohen Strahlenbelastungen mit gepulsten Mikrowellen kommen. Die Höhe der Belastung kann durch eine qualifizierte Messung festgestellt werden.
Mobilfunk-Sendeanlagen-Signale hörbar gemacht - demoduliert (GSM - UMTS - LTE800 - LTE2000 - (WLAN - DECT) - breitbandig / alles zusammen zum Schluss)
Die Strahlungsdichte (Feldstärke) durch Sendeanlagen kann durch Berechnungsmodelle ermittelt und sichtbar gemacht werden. Meistens ist eine Reduktion der Strahlungsdichte durch eine bessere Standortwahl möglich. Professionelle Simulationen ermöglichen komplexe 3D Berechnungen; z.B. wimap-4g.sharewarejunction.com.
Höchstrichterlich bestätigt, können Kommunen in Deutschland seit spätestens Ende 2012 umfangreichen Einfluss auf die Wahl von Senderstandorten nehmen. Setzen Sie sich ein für Mobilfunkvorsorgeplanung auch in Ihrer Kommune.
Mehr dazu im Diagnose-Funk Ratgeber 4 „Kommunale Handlungsfelder“.
Bei der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus achten Sie auf einen ausreichenden Abstand zu Mobilfunksendeanlagen. Bei innerstädtischen Mobilfunksendeanlagen ist neben dem Abstand besonders die Höhendifferenz zwischen Sender und Aufenthaltsort entscheidend für das, was an Strahlung ankommt.
Ist ein Abstand nicht möglich und/oder ist der Verursacher nicht zu entfernen, kann eine Abschirmung die Strahlenbelastung reduzieren. Abschirmmaßnahmen sind arbeitsaufwendig und kostenintensiv.
Strahlenschutzzaun von Joseph Schmitt, Weilersbach.
Hier finden Sie die ganze Geschichte dazu >>>
Abschirmungen an Fassaden durch spezielle Farbanstriche oder Abschirmzäune im Außenbereich sind sehr effektiv. Auch im Innenbereich können Abschirmungen ausgeführt werden, bedürfen aber einer besonderen Sorgfalt. Vielfältige Materialien werden hierzu angeboten. Siehe Empfehlung/Publikation unten.
In gemieteten Räumen braucht man die Zustimmung des Vermieters. Abschirmmaßnahmen nie ohne fachliche und messtechnische Begleitung ausführen!