Mobilfunkstandard 5G darf nicht zugelassen werden

Interview mit Jörn Gutbier
Internationale Wissenschaftler empfehlen ein Moratorium beim Ausbau der fünften Generation für Telekommunikation (5G), bis potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vollständig durch industrieunabhängige Wissenschaftler erforscht sind. 5G wird die Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern im Hochfrequenzbereich stark erhöhen. Es ist erwiesen, dass diese Technik für Menschen und die Umwelt schädlich ist. Die Redaktion hat hierzu ein Interview mit Jörn Gutbier geführt.
Dipl.-Ing. Jörn GutbierFoto: privat

Was ist 5 G, und mit welchen Zielen führt die Industrie 5 G ein?

Jörn Gutbier: Mit 5G ist die fünfte Generation Mobilfunk gemeint (1), die so leistungsfähig sein soll, dass damit die explodierenden mobilen Datenmengen bewältigt werden können: Dauersendende Smartphone Apps und Infotainmentgeräte, Smart Home Anwendungen, Industrie 4.0, Steuerung des autonomen Autos, Energiesteuerungen. Milliarden neuer Geräte sollen über 5G kommunizieren. Das Besondere: nicht mehr das menschliche Bedürfnis nach Kommunikation untereinander ist der Haupttreiber der ständig zunehmenden Datenmengen, sondern „tote Dinge“ werden zukünftig Massen an Daten produzieren, die sich dann autonom austauschen.

Minister Dobrindt verspricht bei der Einführung, dass "die bestehenden hohen Sicherheitsstandards beim vorbeugenden Gesundheitsschutz in allen Entwicklungsphasen erhalten bleiben. Parallel wird der Bund die Einführung von 5G gegenüber der Öffentlichkeit mit transparenten Informationen begleiten".

Diese Aussagen sind in vielerlei Hinsicht bemerkenswert. Erstens: Es gibt keine hohen Sicherheitsstandards im Mobilfunkbereich. Die bestehenden Grenzwerte schützen uns Menschen und die Umwelt nicht (2). Zweitens: Zur Gesundheitsverträglichkeit der 5G-Technologie gibt es keine Forschung. Und Drittens:  Zu den Auswirkungen des Frequenzmixes aus GSM, UMTS, LTE, WLAN und nun bald 5G und sonstigen Funkanwendungen gibt es keinerlei Untersuchungen. Der Bund stellte 80 Millionen Euro Fördermittel für die 5G-Forschung und Entwicklung bereit, aber keinen Cent für die Begleitforschung zu gesundheitlichen Auswirkungen. Erstaunlich ist, dass Herr Dobrindt wohl bereits Proteste befürchtet. Wie dann die versprochenen „transparenten Informationen“ der Bundesregierung zur Beruhigung der Bevölkerung aussehen, hat diagnose:funk schon vielfältig analysiert. Das Grundprinzip ist Desinformation und Verharmlosung. Es geht nur darum, auch dieses Milliardengeschäft abzusichern. Das sieht man exemplarisch in der Schweiz. Dort wurde vom Ständerat erst kürzlich eine Grenzwerterhöhung abgelehnt, die einer reibungslosen 5G-Einführung dienen sollte. Jetzt fordern die Lobbyisten wieder eine Grenzwerterhöhung. Was für eine Moral: die Technik wird nicht dem Menschen angepasst, sondern der Mensch soll sich den Risiken profitabler Technik unterwerfen.

5G soll u.a. mit Kleinzellen arbeiten, ist das nicht besser wie die großen Sendeanlagen, also ein kleineres Übel?

Jörn Gutbier: In der Theorie ja, wenn die Industrie nach Prinzipien der Strahlungsminimierung planen würde, wozu zum Beispiel die konsequente Trennung der Außen- und Innenversorgung gehören würde. Dieser Planungsansatz ist Grundvoraussetzung für eine strahlungsarme Mobilfunkversorgung. Doch es geht aktuell ausschließlich um Funktionalität. Auch die kleine Zelle in der Straßenlampe, die sogenannte  Picozelle (3), soll nach den Wünschen der Industrie genau das machen, was bis jetzt die großen Sendeanlagen (Makrozellen) tun – jegliches Hindernis wie Gebäudewände und Kellerdecken mit unsinnig hohen Sendeleistungen einfach durchstrahlen. Vorsorge, Minimierung, Strahlenschutz ist im 5G-Strategiepapier nirgendwo zu erkennen. Deshalb lehnen wir diese Strategie ab und eine ungeprüfte Technologie sowieso. Weitere Aspekte sind ebenso nicht zu unterschätzen: Funklöcher, also strahlungsfreie Gebiete soll es zukünftig nicht mehr geben – eine Katastrophe nicht nur für die schwerstbetroffenen elektrohypersensitiven Menschen. Die geplante lückenlose Bestrahlung ermöglicht auch eine Totalüberwachung.  

Durch das geplante Internet der Dinge und das autonome Fahren mit Elektroautos wird eine intelligente Energieversorgung, Energieeinsparung, saubere Luft, also eine ökologische Wende versprochen. Was ist da dran?

Die Elektromobilität selbst bietet ein großes Potenzial für Energieeinsparungen, saubere Luft in den Städten, Lärmminderung und mehr Unabhängigkeit in der Energieversorgung. Allerdings muss sie auf regenerativen Energien basieren. Die geplanten Vernetzungen der Autos führen aber zu einem massiven Ausbau mobiler Funkdienste, sowie Milliarden neuer Geräte, was Energieeinsparungen zunichte macht. Sie führen vor allem zu einem Anstieg der Elektrosmogbelastung. Den Hype um das Internet der Dinge sehen wir eher als eine große Show zum Verkauf neuer Dinge, die eigentlich kein Mensch wirklich braucht. Die Folge wird sein: Noch mehr Ressourcen werden verbraucht, was letztlich die Ausbeutung der Umwelt und die Klimakatastrophe beschleunigt. Milliarden neuer Steuergeräte brauchen zudem Mengen an Strom. So steht bereits fest, dass das SmartMeter keine Energieeinsparungen mit sich bringt, sondern nur Verantwortung verlagert. Die Überwachung wird organisiert und es entstehen neue Anbietermonopole, die dann kräftig abkassieren werden. Eine ökologische Wende wäre auch ohne eine Digitalisierung von fast Allem und ohne den massiven Ausbau der Kommunikationswege durch Funktechniken möglich. Es ist eigentlich pervers: Die Bitkom-Industrie gaukelt uns vor, die Welt besser machen zu wollen, verseucht aber unsere gesamte Welt mit gesundheitsschädlichem Elektrosmog, dem niemand entrinnen kann. Und dann soll auch noch das umgesetzt werden, wogegen wir bereits 2010 in der Auseinandersetzung über die untaugliche TETRA-Funktechnologie protestiert haben. Die Bundesregierung will nun die öffentlichen Sendeanlagenstandorte – die vielfach wegen ihrer Privilegierung zum Beispiel auch in Naturschutzgebiete gebaut werden konnten, dem kommerziellen Ausbau von 5G Anlagen zur Verfügung stellen.

Was fordert diagnose:funk?

Wir schließen uns den Forderungen des internationalen 5G Appells, den über 180 Wissenschaftler unterzeichnet haben, an. Sie fordern ein Moratorium des Ausbaus. Wir fordern Politiker und Gesundheitsbehörden auf, die Bedenken hunderter Wissenschaftler und die bisherige Studienlage ernst zu nehmen. Wir brauchen dringend weniger Strahlung und nicht noch mehr. Wir fordern Langzeitforschungen zu 5G, Forschungsprojekte zu den Wirkungen des Frequenzmixes und dem Zusammenwirken mit anderen Umweltschadstoffen, wie z.B. Feinstaub und Wohngiften. Im 5G Strategiepapier der Bundesregierung wird angedroht, die bisherigen unzureichenden Abstandsregelungen noch weiter zu lockern, um Sender in "Ampeln, Verkehrsschilder, Stadtmöbel, Leitplanken, Gullideckel" installieren zu können. Dagegen fordern wir neue Grenzwerte, die medizinische Erkenntnisse einbeziehen.

Was kann der Einzelne tun?

Helfen Sie mit, den 5G Appell in den Kommunen, sowie bei den Umweltverbänden zu verbreiten. Fragen Sie nach: Wo sollen 5G Sender installiert werden? Die StadträtInnen und lokalen Gesundheitsbehörden müssen Gutachten über die Unschädlichkeit verlangen.

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1) Das C-Netz, das 1985 startete wird als 1G bezeichnet (erste Generation). Es war das erste kommerzielle , damals noch analoge zellulare Mobilfunknetz, mit einer größeren Zahl von Nutzern. 1992/93 kam mit erst mit GSM900 und dann mit GSM1800, das sog. D-Netz und das E-Netz, die zweite Generation Mobilfunk (2G) auf den Markt. Diese (erste digitale) kommerzielle Mobilfunknetz ist im Gegensatz zum analogen C-Netz, heute noch, in leicht verbesserter Form, im flächendeckenden Einsatz. Ab 2001 wurde das UMTS-Netz aufgebaut und stand ab 2004 auch in Deutschland als dritte Generation (3G) zur Verfügung. Mit UMTS wurden die mobilen Endgeräte Internetfähig gemacht. Seit Ende 2010 wird die 4. Generation Mobilfunk (4G) mit der LTE-Technik (Long Term Evolution + LTE-Advanced) auf- und ausgebaut. 5G wird nun als Next-Generation-Mobile-Network bezeichnet und baut aus LTE auf.

 (2) Zu den Grenzwerten siehe den diagnose:funk Brennpunkt: Warum Mobilfunk-Grenzwerte und die SAR-Werte für Handys nicht schützen, 2011, download: https://www.diagnose-funk.org/publikationen/diagnose-funk-publikationen/brennpunkt

(3) Aktuelle Planungen z.B. der Telekom beabsichtigen, sog. Picozellen in die Straßen auf 2,3 m Höhe zu montieren. Diese sind genehmigungsfrei und halten nach Aussage der Telekom in 30 cm Abstand den Grenzwert ein. Das bedeutet, dass eine unter einer UMTS-Zelle stehende Person mit Leistungsflussdichten von ca. drei Watt pro Quadratmeter (3.000.000 µW/m²) am Kopf bestrahlt werden kann. Die diskutierten Vorsorgewerte liegen bei 100 und 1 Mikrowatt pro Quadratmeter (Schutz- und Vorsorgevorschläge des BUND).

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Die 5 G Strategie der deutschen Bundesregierung

"Mit dem im November 2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetz-Gesetz) wurden daher bereits Vorgaben erlassen zu

a) der Mitnutzung öffentlicher Versorgungsinfrastrukturen für Glasfaser und der Mitverlegung von Glasfaser im Rahmen öffentlicher Straßenbaumaßnahmen und

b) der Nutzung öffentlicher Trägerstrukturen zur Errichtung von Antennen für Micro- und Picozellen.

Für die Mitnutzung öffentlicher Versorgungsinfrastruktur im Rahmen des Glasfaserausbaus wurde bereits eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und der Telekommunikationsbranche eingerichtet, die Hinweise zu technischen Umsetzungsfragen sowie Verfahrensfragen des DigiNetz-Gesetzes erarbeitet. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe wird untersucht, welche der vom DigiNetz-Gesetz umfassten passiven Trägerinfrastrukturen wie Ampeln, Verkehrsschilder, Stadtmöbel, Leitplanken, Gullideckel in besonderer Weise für den 5G-Rollout für eine Mitnutzung geeignet sind ... Darüber hinaus werden wir gemeinsam mit den Ländern untersuchen, mit welchen rechtlichen Maßnahmen eine Erweiterung der klassischen Sendemastinfrastruktur möglich ist. Wir suchen zudem nach Lösungen, wie öffentliche Liegenschaften von Bund, Ländern und Kommunen für Mobilfunkantennen leichter zugänglich gemacht werden können.

Netzrollout unterstützen – Gesundheitsschutz beibehalten: Mit dem Aufbau von Kleinzellennetzen in Innenstädten, der steigenden Zahl privater Mobilfunkendgeräte sowie der Entwicklung von „Smart Cities“ / „Smart Villages“ und dem Internet der Dinge steigt die Anzahl der Geräte, die in der Nähe von Menschen elektromagnetische Felder aussenden. Deshalb werden die erforderlichen Genehmigungsverfahren an Komplexität zunehmen. Wir untersuchen deshalb den Optimierungsbedarf bei den derzeitigen Genehmigungs- und Entscheidungsprozessen auf kommunaler Ebene und bei der Bundesnetzagentur. Wir prüfen insbesondere, ob Anpassungsbedarf hinsichtlich geltender Abstandsregelungen für Antennenstandorte im sog. Standortbescheinigungsverfahren besteht. Für den Aufbau kleinzelliger Mobilfunknetze (sog. Small Cells) schaffen wir frühzeitig verlässliche Rahmenbedingungen. Dabei bleibt gewährleistet, dass die Akzeptanz der Bevölkerung und die bestehenden hohen Sicherheitsstandards beim vorbeugenden Gesundheitsschutz in allen Entwicklungsphasen erhalten bleiben. Parallel wird der Bund die Einführung von 5G gegenüber der Öffentlichkeit mit transparenten Informationen begleiten."

(Aus der Veröffentlichung der Bundesregierung: 
5 G Strategie für Deutschland, 2017, S.15)

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Publikation zum Thema

Format: A4Seitenanzahl: 8 Veröffentlicht am: 12.04.2011 Bestellnr.: 209Sprache: Deutsch

4. Mobilfunkbericht der Bundesregierung

Wahrheitsgehalt des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms
Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Das Kernargument der Industrie und aller Behörden zur Abwehr jeglicher Kritik an der Mobilfunktechnologie sind - neben der Grenzwertfrage - die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms (DMF). Auf den Ergebnissen des DMF von 2008 fußt der „Vierte Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen vom 12. Januar 2011 (Drucksache 17/4408)“. Mit diesem Bericht der Bundesregierung wird wieder einmal begründet, warum an der bisherigen Mobilfunkpolitik festgehalten werden kann. Diagnose-Funk e.V. kritisiert diesen Bericht als ein Dokument staatlich organisierter Unverantwortlichkeit.
Format: A4Seitenanzahl: 6 Veröffentlicht am: 24.02.2013 Bestellnr.: 221Sprache: Deutsch

5. Mobilfunkbericht der Bundesregierung

Deutsche Strahlenschutzgremien versuchen Abgeordnete zu manipulieren
Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Im Bericht der Bundesregierung vom 3.1.2013 an den Bundestag und dem zugrundeliegenden Forschungsbericht der Strahlenschutzkommission (SSK) vom 30.9.2011 wird die deutsche Öffentlichkeit über den Stand der Forschung zu den Risiken des Mobilfunks desinformiert. Zur Frage der Krebsge-fahr wird der Stand der Forschung manipulativ dargestellt, zur Spermien-schädigung werden selektiv zwei Forschungen aufgeführt als Beweis, dass Entwarnung gegeben werden kann. Die Ergebnisse von fast 30 weiteren Forschungen werden unterschlagen. Der Brennpunkt zeigt die Tricks, mit denen die Strahlenschutzkommission arbeitet.
Format: A4Seitenanzahl: 16 Veröffentlicht am: 08.02.2017 Bestellnr.: 233Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Studie weist nach, wie Grenzwerte scheinwissenschaftlich legitimiert werden

Mobilfunk-Grenzwerte entzaubert
Autor:
Sarah J. Starkey / diagnose:funk
Inhalt:
Der neue diagnose:funk 'Brennpunkt' behandelt die Studie "Fehlerhafte offizielle Bewertung der Sicherheit von Funkstrahlung durch die Beratergruppe für nicht-ionisierende Strahlung" (2016) von S. J. Starkey und liegt in deutscher Übersetzung vor. Die Studie zeigt am Beispiel des AGNIR-Berichtes (Advisory Group On Non-ionising Radiation, Großbritannien), mit welchen Methoden eine Rechtfertigung der Grenzwerte zusammengezimmert und manipuliert wird. Ergänzung: Die Beratergruppe AGNIR wurde im Mai 2017 aufgelöst. In England gab es so gut wie keine Berichterstattung darüber. Am 17.10.2018 hat das Investigativ-Portal http://truepublica.org.uk diese heimliche Abwicklung aufgedeckt. Siehe unten stehende Links zum englischen Artikel und zur Online-Übersetzung.
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