Smart Meter

Funkende Wasserzähler

Kann ich als Hausbesitzer über die Satzung eines Wasserzweckverbandes oder der Stadtwerke zum Einbau von dauernd funkenden Wasserzählern gezwungen werden?

Antwort

Einen geeichten Wasserzähler müssen Sie einbauen lassen, dazu sind Sie als Endverbraucher verpflichtet. Aber einen funkenden Wasserzähler brauchen Sie nicht zu dulden, wenn dieser laufend, ohne jegliche Eingriffsmöglichkeit, mehr als nur die für die Jahresabrechnung benötigten Zählerinformationen aussendet.

Siehe hierzu unseren Artikel: Funkende Wasserzähler sind verfassungswidrig.

PS: Die Rechtslage zum Thema Datenschutz und die hier wiedergegebene Auslegung widerspricht auch nicht dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Sep. 2011 (VIII ZR 326/10) zum Thema Duldung funkbasierter Erfassungsgeräte, da hier nur die prinzipielle Frage der Duldung einer solchen Auslesetechnik (in diesem Fall per Funk) verhandelt wurde und nicht der Aspekt des Datenschutzes.

Ein funkbasierter Zähler hat einen Vorteil – die Ablesemöglichkeit, auch wenn der Anschlussnutzer nicht zu Hause ist. Jedoch ist diese Funktion grundsätzlich auf die nur einmalige Übermittlung der rechnungsrelevanten Daten zu beschränken. Zumindest solange der Anschlussnutzer nicht einem anderen Verfahren zustimmt.

Alternativen zu funkbasierten Lösungen können Sie unserem Ratgeber-Beiträgen entnehmen.

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