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UnityMedia führt WLAN- (WiFi-) Spot ein
Was kann ich tun, wenn ich bei meinem Router von UnityMedia kein WLAN- (WiFi-) Spot aktiviert haben möchte?Antwort
Unitymedia will bei ihren Kunden einen (WLAN-) WiFi- Spot im Router aktivieren. Das wird in einem Schreiben den Kunden angekündigt, dem entsprechende Geschäftsbedingungen beigefügt sind. Um die WLAN-Aktivierung zu vermeiden, muss der Kunde innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
Dazu erhalten seit Mitte April 2016 alle Kunden der Firma Unitymedia (ehem. Kabel-BW), die zuhause bereits die neuesten Endgeräte der Kabel-Firma betreiben, ein Schreiben mit 'Besonderen Geschäftsbedingungen WiFi-Spot'. Angekündigt wird, dass "in den kommenden Wochen, auf Ihrem WLAN-Router automatisch ein separates WLAN-Signal aktiviert wird." Dies soll dazu dienen, dass andere Unitymedia-Kunden den 'WiFiSpot' im aktivierten privaten Router Online mitbenutzen zu können.
Wird das Widerspruchsrecht nicht aktiv innerhalb von 4 Wochen ausgeübt, nimmt die Unitymedia über ihren WLAN-Router den 'WiFi-Spot' in Betrieb.
Einmal in Betrieb genommen, wird dem Kunden untersagt, das Gerät und somit die Funktion des Hotspots zu deaktivieren. Unter Punkt 6, 'Pflichten des Kunden' steht: "6.5 Der Kunde hat es zu unterlassen, die Nutzung seines Homespots zu beeinträchtigen oder zu unterbinden."
Unsere Empfehlung an alle Betroffenen:
- Legen Sie sofort nach Erhalt des Schreibens, aber auf jeden Fall fristgerecht Widerspruch ein. Die Freischaltung kann nur durch Widerspruch innerhalb 4 Wochen verhindert werden. Lassen Sie sich den Widerspruch bestätigen.
- Sollte die Funktion WifiSpot bereits aktiviert sein, können Sie diesen, laut 'Besondere Geschäftsbedingungen WiFi-Spot', innerhalb 2 Tagen deaktivieren lassen – siehe Punkt 4.1: „Der Kunde hat die Möglichkeit, der Einrichtung und dem Betrieb eines Homespots an diesem Router durch Mitteilung gegenüber dem Anbieter im Onlinekunden-Servicebereich mit Wirkung spätestens zum übernächsten Werktag zu widersprechen. In diesem Fall endet jedoch auch seine Nutzungsmöglichkeit von WifiSpot."
- Wenden Sie sich auch an die Bundesverbraucherschutzzentrale und fordern diese auf, hier mit rechtlichen Schritten gegen UnityMedia tätig zu werden: Carola Elbrecht von Bundesverband bezeichnet gegenüber dem Online-Portal Golem "solche Vertragsänderung - ohne die Zustimmung des Kunden" als "unwirksam".
Wir fassen zusammen:
Dem Kunden wurde mit den neuesten Routern eine ausgeschaltete Mobilfunksendeanlage in die Wohnung gestellt. Diese wird nun– soweit er keinen Widerspruch einlegt - in Betrieb genommen. 24 Stunden am Tag werden nun alle Bewohner und die Nachbarn einer zusätzlichen Strahlung aussetzt.
Hierbei wird eine Strahlung benutzt, die von der WHO als möglicherweise krebserregend eingestuft wird und die die EUA (Europäische Umweltagentur) als das Asbest des 21. Jahrhunderts bezeichnet. Allein zu WLAN liegen über 50 Studien vor, die Gesundheitsrisiken nachweisen. Deshalb warnt das deutsche Umweltbundesamt: "WLAN-Access-Points, WLAN-Router und Basisstationen von Schnurlostelefonen kommen am besten in den Flur oder einen anderen Raum, in dem man sich nicht dauernd aufhält. Schlaf- und Kinderzimmer sind dagegen nicht geeignet. WLAN-Router lassen sich abschalten, wenn man sie nicht benutzt."
Auch von der Versorgungsinfrastruktur her ist dies absurd. Mit einem hochfrequenten 2,45 GHz Signal wird versucht, jegliche Gebäudemasse zu durchstrahlen, um ein paar Meter Straße vor der Tür damit zu versorgen. Ohne dabei zu wissen, wo der Router eigentlich aufgestellt ist – im Tiefkeller? – im 5 Obergeschoss eines Wohnhauses? – auf einem abgelegenen Aussiedlerhof? – also dort, wo er ggf. keinen Nutzen hat, sondern nur Schaden anstellen kann.