VoIP

Festnetzanschluss - Umstellung auf IP

Die Telekom stellt z.Zt. flächendeckend den bestehenden analogen Festnetzanschluss auf ein digitales Übertragungsverfahren, das sog. "Voice over Internet-Protokoll" (VoIP oder kurz IP) um. Was bedeutet das für meinen Anschluss?

Antwort

Während die Telekom rigoros vorgeht, nützt Vodafone das jetzt aus und bietet bis 2022 das alte Festnetz.

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Datum: Tue, 18 Aug 2015 12:07:18 +0000

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie Ihre Sorge vortragen, dass durch die Umstellung der Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auf eine IP-basierte Technik Nachteile für die Endkunden entstehen könnten. Sie fordern in diesem Zusammenhang die Beibehaltung des analogen Anschlusses. Herr Minister Gabriel hat mich gebeten, Ihnen in dieser Angelegenheit zu antworten.

Die Berichterstattung in den Medien sowie verschiedene Anfragen und Beschwerden von Bürgern verdeutlichen eine durch die Umstellungsmaßnahmen ausgelöste Verunsicherung der Kunden. Um das Thema IP-Umstellung im Sinne eines verbraucherfreundlichen Vorgehens aktiv zu begleiten, steht das Bundeswirtschaftsministerium in engem Dialog mit der Telekom. Ziel ist es, die Problemfelder zu analysieren und Fehlerquellen zu minimieren. Dadurch sollen die Unsicherheiten der Bürger reduziert werden.

Es muss berücksichtigt werden, dass die Produkte der Telekom, wie auch die der anderen am Markt agierenden Unternehmen, unterliegen im Wettbewerb allein dem Produktgestaltungsrecht der Unternehmen selbst. Somit ist das Unternehmen für die Ausgestaltung und auch für die Aufkündigung der Produkte eigenverantwortlich, soweit die Gesetze oder darauf basierende gerichtliche oder behördliche Anordnungen nichts anderes bestimmen. Eine Verpflichtung der Telekom zum Angebot bestimmter Anschlussarten besteht nicht. Auch eine Genehmigung zur Einstellung von bestimmten Anschlusstypen ist nicht erforderlich.

Gestatten Sie mir zunächst den Hinweis, dass Endkunden, die bisher und auch zukünftig einen reinen Sprachanschluss nutzen möchten, nach Angaben der Telekom nicht aktiv migriert und auch nicht gekündigt werden. Diesen Kunden stünde auch nach IP-Umstellung ein Anschluss zur Verfügung, der mit dem bisherigen analogen Anschluss vergleichbar sei. Ermöglicht werde dies durch den Einsatz einer Karte in der Vermittlungsstelle (sog. MSAN-POTS-Karte). Diese Endkunden sollen so an das IP-Netz angeschlossen werden, dass die Umstellung kaum bemerkt werde, da sich in diesen Fällen weder Vertrag noch Endgeräteausstattung ändern müssen. Dementsprechend bestehe für diese Endkunden keine Notwendigkeit, einen IP-fähigen Router anzuschaffen.

Dem Bundeswirtschaftsministerium ist es wichtig, eine verbraucherfreundliche Umstellung auf die zukunftsorientierte IP-Technologie zu erreichen. Daher wird es den Verlauf der Umstellungsmaßnahmen auch weiterhin kritisch begleiten.

Wir hoffen, diese Ausführungen sind für Sie hilfreich und bringen mehr Transparenz in den Sachverhalt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team vom Bürgerdialog

Referat LB 3 - Bürgerdialog

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