Tipps für Landwirte
Zur Schädigung landwirtschaftlichen Nutzviehs durch Mobilfunksendeantennen gibt es Fallbeschreibungen bei Milchrindern, Schweinen und Geflügel. In ihrer Zusammenschau belegen sie besorgniserregende Unterschiede zwischen hoch und niedrig exponierten Betrieben:
Fertilitätsprobleme, eine Erhöhung von Fehl- und Missgeburten, vermehrte Zwillingsgeburten
und Verhaltensstörungen, als Folge die reduzierte Leistung eines Betriebs.
Empfehlungen
- In Gebäuden selbst sollten keine schnurlosen DECT-Telefone oder kabellose WLAN-Datenübertragungen benutzt werden.
- Sendeanlagen auf landwirtschaftlichen Gebäuden oder in deren Nähe sollten verhindert werden.
- Was eine Kommune hinsichtlich der Standortwahl eines Mobilfunksendemastes tun kann, wird ausführlich im Diagnose:Funk Ratgeber "Kommunale Handlungsfelder" (siehe Publikation unten) beschrieben.
- Bei kritischen Standorten sollten vor Inbetriebnahme sowie kontinuierlich bei Betrieb des Mobilfunksenders Strahlungsmessungen erfolgen. Alle Auffälligkeiten bei den Tieren sollten genauestens dokumentiert und veterinärmedizinisch bestätigt werden.
Haftungsfrage
Immobilienbesitzern, die ein Grundstück oder Hausdach für Mobilfunksender vermieten, sollte bewusst sein, dass sie später in Haftung genommen werden können, falls gesundheitliche Folgeschäden nachgewiesen werden. Netzbetreiber weigern sich, entsprechende Klauseln in die Mietverträge aufzunehmen, die den Grundstücksbesitzer von allen Haftungsansprüchen und auch von möglichen Schadenersatzklagen wegen gesundheitlicher Folgeschäden freistellt.
Es ist bezeichnend, dass keine Versicherung die Mobilfunkbetreiber gegen Folgeschäden versichert.
Aufruf von diagnose:funk
Falls Sie im Zusammenhang mit einem Mobilfunksendemast Beobachtungen über einen unnatürlichen Anstieg von Anomalien bei Nutztieren machen, einen Rückgang von Vogelpopulationen, Baumschädigungen sowie Schäden bei Bienenvölkern feststellen, sollten Sie sich mit Diagnose-Funk in Verbindung setzen.
Publikationen
