Frühere Minimierungskonzepte
MiniWatt-Programme der Bundesregierung
MiniWatt-Programm II - Forschungsbericht
Minimierung der Immission künftiger Funkdienste
Autor:
Prof. Dr.-Ing. Werner Wiesbeck Institut für Höchstfrequenztechnik und Elektronik Universität Karlsruhe (TH)
Inhalt:
Abschlussbericht des zweiten Forschungsvorhabens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Minimierung der Strahlenbelastung
2. Bericht der Bundesregierung über die Forschungs-ergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungs-möglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Inhalt:
Im Jahr 2002 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung beauftragt, alle zwei Jahre einen Bericht über alle aktuellen Forschungsergebnisse in Bezug auf Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie (u. a. Handy [mobile Endgeräte], Minderung der
Strahlungswirkung durch den Einsatz von Headsets, Mobilfunksendeanlagen) und Forschungsergebnisse in Bezug auf entsprechende gesundheitliche Auswirkungen
vorzulegen (Bundestagsdrucksache 14/8584). Darüber hinaus soll die Frage erörtert werden, ob die geltenden
Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse dem Vorsorgeprinzip genügen.
MiniWatt-Programm I - Broschüre
Konzepte zur Minimierung der Exposition der Bevölkerung durch elektromagnetische Felder
Autor:
Bundesministerium für Bildung und Forschung / Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Inhalt:
Zusammenfassung des Forschungsvorhabens MiniWatt I "Mobilfunkkommunikation und Rundfunk der Zukunft"
MiniWatt-Programm I - Forschungsbericht
Alternative Funksysteme mit minimaler Strahlungsleistungsdichte im digitalen Rundfunk, Mobilfunk, drahtlosen LANs
Autor:
Prof. Dr.-Ing. Werner Wiesbeck Institut für Höchstfrequenztechnik und Elektronik Universität Karlsruhe (TH)
Inhalt:
Abschlussbericht des ersten Forschungsvorhabens des BMBF zur Minimierung der Strahlenbelastung
Bild: diagnose:funk
Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber
ZUR VERBESSERUNG VON SICHERHEIT UND VERBRAUCHER-, UMWELT-, UND GESUNDHEITSSCHUTZ, INFORMATION UND VERTRAUENSBILDENDE MAßNAHMEN BEIM AUSBAU DER MOBILFUNKNETZE
Inhalt:
Die Bundesregierung hatte ausgehend von dem von ihr 1999 durchgeführten „Bürgerforum Elektrosmog“ die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) mit einer erneuten umfassenden Bewertung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den
gesundheitlichen Wirkungen elektromagnetischer Felder beauftragt. Die SSK hat ihre Bewertung im September 2001 mit dem Ergebnis vorgelegt, dass die
geltenden Grenzwerte nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren ausreichend schützen. Die Grenzwerte blieben bestehen, die Bundesregierung setzte auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie, bestimmte Vorsorgemaßnahmen zu erfüllen. Am 5.12.2001 unterzeichneten die damals noch sechs Mobilfunkbetreiber das Papier, dessen Unverbindlichkeit seither in der Kritik steht.