Grenzwerte für magnetische Wechselfelder
WHO
Die Internationale Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat niederfrequente elektromagnetische Felder im Jahr 2002 und die WHO selbst im Jahr 2007 als möglicherweise krebserregend (2B) eingestuft.
Studie der Uni Mainz zu Kinderleukämie und magnetischen Wechselfeldern, 2001:
Es besteht ein dreifach erhöhtes Risiko für Leukämie bei Kindern bei dauerhafter Einwirkung magnetischer Wechselfelder im Schlafbereich von kleiner: 200 nT
Der deutsche Grenzwert liegt bei: 200.000 nT
Elektrosmogverordnung
Die Grenzwerte für das 50-Hz-Energienetz und die Bahnstromversorgung sind in der sogenannten 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV.) geregelt. Sie wurden 1998 von der ICNIRP vorgeschlagen und 1999 von der deutschen Strahlenschutzkommission übernommen. Wovor die Grenzwerte schützen, können Sie im nachfolgenden Auszug der ICNIRP-Richtlinien lesen (PDF als Download unter nebenstehendem Link):
„ … basieren diese Richtlinien auf kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen wie z. B. die Reizung peripherer Nerven und Muskeln, Schocks und Verbrennungen, die durch Berührung leitfähiger Objekte verursacht werden und erhöhte Gewebetemperaturen, die aus der Absorption von Energie während der Exposition durch EMF resultieren.
Die Grenzwerte schützen also nicht vor einem möglichen Langzeitrisiko wie Blutkrebs bei Kindern. Sie schützen auch nicht vor den dokumentierten Risiken der erhöhten Brustkrebsrate bei Männern und Frauen, der erhöhten Rate von Depressionen und Selbstmorden bei Menschen die unter Hochspannungsleitungen dauerhaft wohnen.
Die Grenzwerte schützen die Industrie vor Investitionen in die Vorsorge.
Novellierung in 2013 - eine Politik für Industrieinteressen
Die im Jahr 2013 beschlossenen Neuregelungen umfassen Regelungen zum vorsorgenden Gesundheitsschutz:
§ 4 Anforderungen zur Vorsorge
"Beim Bau neuer Stromtrassen soll künftig die Überspannung von Wohngebäuden untersagt werden. Des Weiteren sollen auch beim Ausbau der Stromnetze elektrische und magnetische Felder minimiert werden.“ (Quelle siehe nebenstehend unter Elektrosmogverordnung)
Aufrüstungen bestehender Leitungen sind davon ausgenommen, auch die Leitungen die bereits zum Zeitpunkt der Novellierung der 26.BImSchV. zur Ausführungsplanung angemeldet waren. Faktisch ist von dem Überspannungs-Verbot keine der von den Netzbetreibern geplanten 3.500 km Hochspannungsleitungen betroffen. Zugute halten muss man den Netzplanern, dass sie versuchen die neuen Leitungen an Siedlungen vorbei zu führen. Aber wo das nicht klappt, gibt es auch kein Recht dagegen zu klagen.
2015-12-18 Budesrat beschließt Erdverkabelung der HGÜ-Leitungen
Der Protest in Bayern und die beharrliche Aufklärung trägt politische Früchte. Zumindest die Leitungen für Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) sollen nach dem Willen der Regierung vorrangig erdverkabelt werden. Für die beiden HGÜ-Leitungen nach Bayern sind 3 bis 8 Mrd. Euro Mehrkosten aufgerufen.
Für den gesamten Hochspannungsstromnetzeausbau erwartet das BMWI eine Kostensteigerung für den Endkunden von 1,4 bis 4 %. Das sind 0,35 bis 1 Cent für die kWh Haushaltsstrom. Kalkulierbare Mehrkosten für die Erdverkabelung sind somit eine sehr gute Investition in die Vorsorge, weil sie volkswirtschaftlich nicht von großer Relevanz sind.
Bei den Wechselstrom-Trassen solle es auch weiter keinen Zwang zur Erdverkabelung geben, womit die Ausbreitung der magnetischen Wechselfelder sehr gut minimiert werden könnte. Hier wäre diese Maßnahme aber wichtiger, weil magnetische Wechselfelder bei sehr viel geringeren Feldstärken biologische Effekte zeigen als magnetische Gleichfelder.
Mit der Pressemeldung des Deutschen Bundestags vom 02.12.2015 zur Diskussion im Ausschuss Wirtschaft und Energie wird Zustimmung zum Gesetzentwurf des Kabinetts signalisiert: Hier finden Sie die PM >>>
Am 18. Dezember 2015 hat der Bundesrat das Energieleitungsausbaugesetz nun beschlossen. Der Gesetzesbeschluss ist auf der Seite des Bundesrates abrufbar, siehe unter der Tagesordnung zu 940. Sitzung vom 18.12.2015 (TOP 19 Energieleitungsausbau). Vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission soll das Gesetz Anfang 2016 in Kraft treten.
ICNIRP-Richtlinie von 1998
Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen.
«Elektrosmogverordnung
Niederfrequente Magnetfelder und Krebs
Schweizer Bundesamt für Umwelt bewertet die Studienlage 2008. Daraufhin ist der Schweizer Vorsorgewert von 1 µT (200-fach unterhalb des deutschen Grenzwert) eingeführt worden.
Niederfrequente Magnetfelder und Gesundheitsrisiken
Powerpointpräsentation von Peter Neitzke vom ECOLOG-Instituts von 2015 zu "Neue Hochspannungsleitungen: Gesundheitliche Risiken durch elektrische und magnetische Felder bei Gleich- und Wechselstrom". Magdeburg, 30.09.2015.
Es wurde ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen der Exposition bei einer magnetischen Feldstärke von ≥ 0.4 μT (Referenzwert < 0,1 μT) und dem Risiko für Kinderleukämie beobachtet (Leukämie insgesamt: OR 1,57; KI 1,03-2,40; akute lymphatische Leukämie: OR 2,43; KI 1,30-4,55).
Bei einem Referenzwert von < 0,2 μT wurde auch ein Zusammenhang zwischen der magnetischen Feldstärke ≥ 0,2 μT und dem Risiko für Kinderleukämie gefunden (OR 1,31; KI 1,06-1,61). Die Autoren schlussfolgerten, dass die magnetische Feldstärke mit Kinderleukämie zusammenhängen könnte.