Appell an Politik und Wirtschaft

Vorsorge und Leistungsfähigkeit ermöglichen
Ohne den voran beschriebenen und grob skizzierten organisatorischen und technischen Umbau der Infrastruktur wird der zukünftige wirtschaftliche Erfolg für die Netzbetreiber ausbleiben.

Abb.: EMF-Basiswerte einer zukunftsfähigen Kommunikationsstruktur. Idealisierter Verlauf der Leistungsflussdichte einer Kleinzelle - zur ‚Ausleuchtung‘ eines Raumes mittlerer Größe"

Es muss Wettbewerbsneutralität für die Glasfaser-/Drahtgebundene „letzte Meile“ zum Kunden / Nutzer hergestellt werden. Nur dann werden alle Betreiber deren Kabel- und Glasfaser-Infrastruktur kostenneutral nutzen können und damit die heute bereits entwickelten und weltweit eingesetzten strahlungsarmen Kleinzellen im Indoor-Bereich anbieten.

Die bestehende Marktverzerrung durch Netzmonopole ist ein wesentliches Hindernis eines sinnvollen und kostengünstigen Umbaus der Infrastruktur und kann nur mit Hilfe der Politik beseitigt werden. Ein erster Ansatz der Bundesnetzagentur (BNetzA), der auf freiwilliger Basis gemeinsam mit den größten Marktakteuren ab 2009 erstellt wurde, liegt unter dem Namen „Next Generation Access (NGA)“ und dem charakteristischen Merkmal „Open Access“ leider noch in der Schublade, weil hinter den Kulissen Kämpfe um Ideologie- und Marktmacht ausgetragen werden. Deshalb:

  • Die heute bereits vorhandenen Kommunikations-(Telefon-)netze aus Kupfer und Glasfaser, die sich hauptsächlich - aber nicht nur - im Besitz der Telekom befinden, müssen schneller als bisher geplant ausgebaut, geöffnet und damit für alle Marktakteure diskriminierungsfrei nutzbar gemacht werden.
    Vorbild dafür sind die Stromtransportnetze und das Schienennetz der Deutschen Bahn. Selbstverständlich sind die heutigen Besitzer (Telekom, Kabelnetzbetreiber usw.) dafür zu entschädigen.
  • Es muss gesetzlich geregelt werden, dass alle Hardware-Komponenten zukünftig nicht nur auf technische, sondern auch auf Gesundheitsverträglichkeit überprüft werden. Richtschnur ist hier das ALARA-Prinzip (‚As Low As Reasonably Achievable‘ / ‚so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar‘ als Leitlinie des Strahlenschutzes):
    Jedes zukünftig eingesetzte Gerät muss bei Aufbau einer Verbindung in der Lage sein, seine Sendeleistung schnell auf niedrigstem Niveau einzupegeln.
    Geräte dürfen nur senden bei deren Nutzung.
    Nach oben ist die Immission zum Schutz von Umwelt und Lebewesen durch Vorsorgewerte zu begrenzen. Mit niedrigem Vorsorgewert werden gleichzeitig technische Störungen vermieden und die Leistungsfähigkeit von Nachbarzellen erhöht.
    Neue Technologien wie Visible Light Communication (VLC) müssen vor ihrem Einsatz schnellstmöglich auf ihre Gesundheitsverträglichkeit und mögliche negative Effekte auf Tieren und Pflanzen untersucht werden, bevor diese auf Markt kommen dürfen.
  • Obwohl die Überführung der heutigen in die zukünftige Netzstruktur nach logischen Gesichtspunkten nur einen optimalen Migrationspfad kennt, müssen sehr unterschiedliche Interessen überwunden werden. Um dies zu erreichen sind hier per Gesetz Rahmenbedingungen zu schaffen und es ist eine Roadmap (Regionen, Dienste, Reihenfolge und Zeitraum) mit allen Marktakteuren einvernehmlich festzulegen, in welcher sie ihre Produkte und Dienstleistungen fließend, parallel und asynchron neu implementieren können. Dazu gehört selbstverständlich auch die Forcierung der Abschaffung alter, störender und gesundheitsschädlicher Techniken wie z.B. GSM und UMTS.
  • Ohne gesetzliche Neuregelung abzuwarten, können bereits heute sofort kleine und größere Gebäudenetzwerke (z.B.: Krankenhäuser, Schulen, kommunale und Unternehmensverwaltungen usw.) als Vorreiter den Umbau beginnen. Nicht nur auf Basis des inzwischen auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten kommunalen Gestaltungsspielraums (Kommunale Mobilfunkkonzepte) ist sofortiges Handeln möglich. Auch durch direkte Absprachen mit den Netzbetreibern können Kommunen lokale partielle Sendeleistungsabsenkungen aushandeln.
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