Schnelles Internet gehört zur Grundversorgung

Vorsorgeprinzip und die Folgenabschätzung
Schnelles Internet gehört heute zur Grundversorgung. Eine gesundheitsschädliche Lösung über Mikrowellenfunk (LTE) sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Die WHO gruppierte diese Strahlung als potenziell krebserregend ein, in dieselbe Kategorie wie DDT, Benzinabgase und Blei. Sowohl der Europarat, das Europaparlament, die Europäische Umweltagentur und der Bund für Umwelt– und Naturschutz (BUND) bezeichnen Mobilfunk als Risikotechnologie mit nachgewiesenen Gefahren, die eine Vorsorgepolitik erfordern. Auf Grund der Risiken weigern sich alle Versicherungsgesellschaften, die Mobilfunkbetreiber gegen potentielle Schäden zu versichern.

Im Koalitionsvertrag der Grün-Roten-Landesregierung in Baden-Württemberg von 2010 heißt es: „Wir werden das Vorsorgeprinzip und die Technikfolgenabschätzung stärken. Für Mobilfunksender auch unterhalb 10 Metern Höhe werden wir wieder eine baurechtliche Genehmigungspflicht einführen. Kommunen und Bevölkerung sollen bei der Standortwahl mehr Mitwirkungsrechte erhalten. Konzepte zur Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder werden wir im Dialog mit Betroffenen erarbeiten. Auf Bundesebene werden wir uns für eine Absenkung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung einsetzen."(S.38)

Diese Fakten sollten Entscheidungsträger in den Kommunen berücksichtigen, denn sie haben vor Ort Verantwortung für die Gesundheit. In ländlichen Gebieten kommt noch die Gefährdung der Tiere hinzu, über die der Technikfolgenausschuss des Bundestages schreibt:

“Von besonderem Interesse ist hierbei eine Veröffentlichung zu Rindern (Löscher / Käs 1998), in welcher erheblich reduzierte Milcherträge, Auszehrung sowie spontane Fehl- und Totgeburten dokumentiert wurden. Von besonderer Relevanz sind die folgenden Sachverhalte:

  • Der Gesundheitszustand der Rinder verbesserte sich erheblich, nachdem sie auf Weideland gebracht wurden, das weit entfernt von dem Sendemast lag, verschlechterte sich jedoch sofort wieder bei Rückkehr an den alten Standort;
  • die negativen gesundheitlichen Effekte traten erst auf, nachdem auf einem Turm GSM Mikrowellenantennen installiert wurden, der zuvor lediglich für die Übertragung (analoger) TV- und Radiosignale genutzt worden war....
  • Schließlich wird über Rückgänge von Vogel- und Bienenpopulationen nach Inbetriebnahme neuer Basisstationsmasten berichtet.

Das Auftreten negativer Effekte bei Tieren ist deshalb von besonderer Relevanz, weil dadurch deutlich wird, dass die Effekte möglicherweise real und nicht nur psychosomatischer Genese sind. Darüber hinaus könnte aus der oftmals höheren Elektrosensitivität von Tieren gefolgert werden, dass eine Langzeitexposition beim Menschen ähnliche Folgen haben könnte.“

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