Bei der Darstellung der Sachlage wird auf wissenschaftliche Arbeiten hingewiesen, angefangen von den 1930er Jahren (Schliephake: Mikrowellensyndrom) über Arbeiten z.B. über Chromosomenbrüche durch gepulste Mikrowellenstrahlung, schon 1959 erwähnt, bis zu aktuellen wissenschaftlichen Arbeiten zu den gesundheitlichen Auswirkungen der elektromagnetischen Strahlung.
Diese Auswirkungen werden mit einer Reihe von neueren bis neuesten Studien zur Erhärtung der Tatsachen belegt. Aufgeführt werden Arbeiten der Fachwelt, darunter zahlreiche Langzeituntersuchungen , die die ganze Palette der bekannten Folgen der Mobilfunkstrahlung auflisten.
Hingewiesen wird u.a. auch auf die Untersuchungen beim Schweizer Kurzwellensender Schwarzenburg (Altpeter et al 2000, Abelin et al 2005, Altpeter et al 2006), die Zusammenhänge zwischen der gemessenen Feldstärke und Störungen des Schlafes und des Melatoninzyklus zeigten.
Unter der Auflistung der Studien befindet sich ebenfalls die Zürcher TNO-Nachfolgestudie 2006, die die holländische Studie widerlegen sollte, jedoch im Detailvergleich in Versuchsanordung und Strahlungscharakteristik so unterschiedlich war, dass die Ergebnisse der holländischen Studie eben nicht widerlegt werden konnten, sondern aufrecht bleiben.
Eine weitere detaillierte Anlage von Studien und Faktensammlungen ergänzt den gesundheitsrelevanten Teil der Klage.In der Klageschrift findet sich sodann eine umfangreiche Aufzählung von rechtlichen Beanstandungen, Gesetzesverletzungen und Regelverstössen und letztlich der Antrag und mehrere Eventualanträge, das Telekommunkationsgesetz in der jetzigen Form sei wegen Verfassungswidrigkeit und Verletzung der Menschenrechte aufzuheben.
Die Klageschrift ist zugegebenermassen für den Laien nicht in allen Teilen leicht zu lesen, sie kann aber für Juristen nicht nur in der Schweiz, sondern auch in den anderen europäischen Ländern, sowohl in Bezug auf die mutige Haltung von Politikern, als auch in ihrer Formulierung, den Begründungen und Anträgen als Musterbeispiel dienen.
Nebenstehend finden Sie die 32-seitige Klageschrift im Original als PDF zum Herunterladen!