Ganz im Gegensatz zur Verharmlosungshaltung der nationalen Behörden fordert das Europäische Parlament u.a.:
1. Die weitere Erforschung der biologischen Wirkungen von EMF
- Weitere Tests, „vor allem um nicht-thermische Auswirkungen im Zusammenhang mit Funkfrequenzfeldern zu bewerten, und dass Kinder im Fall der Exposition gegenüber EMF besonders empfindlich sind“.
- „dass die biologischen Wirkungen bei der Bewertung der potenziellen Auswirkungen von elektromagnetischer Strahlung auf die Gesundheit besonders berücksichtigt werden,.... dass die potenziellen Gesundheitsprobleme aktiv erforscht werden, indem Lösungen entwickelt werden, die das Pulsieren und die Amplitudenmodulation der zur Übertragung verwendeten Frequenzen verhindern oder verringern“
- „fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Mittel für Forschung und Entwicklung aufzustocken, damit eine Bewertung der möglichen langfristigen negativen Auswirkungen der Funkfrequenzen von Mobiltelefonen durchgeführt werden kann“
2. Leitlinien für eine Netzplanung und Sicherheitsabstände
- „dass die bestmöglichen Standorte für Masten und Sender gefunden werden sowie dass Masten und Sender von den Betreibern gemeinsam genutzt werden, um nach Möglichkeit zu verhindern, dass mehr Masten und Sender an schlechten Standorten errichtet werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Leitlinien auszuarbeiten“
- „dass Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheime und Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge in einer bestimmten Entfernung von dieser Art von Anlagen liegen, die anhand wissenschaftlicher Kriterien festgelegt wird“
3. Aufklärung von Kindern und Jugendlichen im Handygebrauch und ein Werbeverbot
- „einen Teil der für die Studien über EMF vorgesehenen Gemeinschaftsmittel für eine globale Kampagne zur Sensibilisierung der jungen Europäer für den vernünftigen Umgang mit Handys bereitzustellen“
- „kritisiert (das EUP) bestimmte Marketingkampagnen von Telefonbetreibern, die in der Weihnachtszeit am Jahresende und zu anderen besonderen Anlässen besonders aggressiv geführt werden, wie etwa den Verkauf von Mobiltelefonen, die ausschließlich für Kinder bestimmt sind, oder die Pauschalangebote „Freiminuten“, die sich an Jugendliche richten“
4. Anerkennung der Elektrosensibilität als Behinderung
- „fordert die Mitgliedstaaten auf, dem Beispiel Schwedens zu folgen und Menschen, die an Elektrohypersensibilität leiden, als behindert anzuerkennen, um ihnen einen angemessenen Schutz und Chancengleichheit zu bieten“
5. Schlusspunkt: Die Versicherungen und ihre „Vorsorge“
- Das Parlament „ist in höchstem Maße besorgt über die Tatsache, dass die Versicherungsgesellschaften dazu tendieren, die Abdeckung der Risiken im Zusammenhang mit EMF aus den Haftpflichtversicherungen auszuschließen, was offensichtlich bedeutet, dass sich die europäischen Versicherer bereits nach ihrer Version des Vorsorgeprinzips richten“.
Die Entschließung des Europ. Parlaments finden Sie nebenstehend unter Downloads als PDF!