Erläuterungen
1) Mobilfunk und Gesundheit: vollständige Fassung siehe: http://www.aerztekammer-bw.de/20/umweltmedizin/mobilfunk.pdf
2) Interview Wolfgang König, 31.7.2001:
„Die beste Vorsorge ist immer noch der Widerspruch gegen eine solche Anlage .Viele Betroffene gehen gegen diese Anlagen vor. Deswegen ist es ja auch für die Netzbetreiber so wichtig, mit den Kommunen vorab über den besten Standort zu diskutieren. Standortentscheidungen dürfen sich künftig nicht mehr allein an den ökonomischen Interessen der Industrie ausrichten. Zudem halte ich es unbedingt für erforderlich, dass bestimmte Standorte vermieden werden. Welche? Ich halte es für notwendig, Standorte zu vermeiden, die bei Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern zu erhöhten Feldern führen. Sind denn Kinder besonders gefährdet? Kinder befinden sich noch in der Wachstumsphase und reagieren deshalb gesundheitlich empfindlicher. Wir haben hier eine besondere Verpflichtung zur Vorsorge. Ich halte es deshalb auch für dringend erforderlich, dass die Mobilfunknetzbetreiber ihre Marketingstrategien überprüfen, mit denen sie gerade Kinder als Kunden gewinnen wollen. Ich glaube, die Unternehmen könnten dauerhaft mehr Kunden binden, wenn sie etwa die Empfehlung aussprächen, dass Kinder unter 16 Jahren möglichst wenig mit Handys telefonieren sollten."
3) EU Parlament: „Die Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern, Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI))":... 8. ist der Meinung, dass es angesichts der zunehmenden Anzahl von gerichtlichen Klagen und Maßnahmen des Staates von aufschiebender Art in Bezug auf die Installation von neuen EMF erzeugenden Anlagen im allgemeinen Interesse liegt, Lösungen den Vorzug zu geben, die auf dem Dialog zwischen den Wirtschaftsakteuren, staatlichen Stellen, Militärbehörden und Anwohnervertretungen über die Kriterien für die Aufstellung neuer GSM-Antennen oder die Verlegung von Hochspannungsleitungen beruhen, und zumindest darauf zu achten, dass Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheime und Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge in einer bestimmten Entfernung von dieser Art von Anlagen liegen, die anhand wissenschaftlicher Kriterien festgelegt wird;"...
4) EUA: Erklärung: "A new report raising concerns about the effects of electromagnetic fields (EMF) on human
health calls for tougher safety standards to regulate radiation from mobile phones, power lines and many other sources of exposure in daily life. The report, 'BioInitiative: A Rationale for a Biologically-Based Public Exposure Standard for Electromagnetic Fields' was compiled by the BioInitiative Working Group, an international group of scientists, researchers and public health policy professionals... .The EEA study reviews the histories of a selection of public and environmental hazards, such as asbestos, benzene and PCBs, from the first scientifically based early warnings about potential harm, to subsequent precautionary and preventive measures. Cases on tobacco smoking and lead in petrol are forthcoming. Although the EEA does not have specific expertise in EMF, the case studies of public hazards analysed in the 'Late lessons [http://reports.eea.europa.eu/environmental_issue_report_2001_22/en] ' publication show that harmful exposures can be widespread before there is both 'convincing' evidence of harm from long-term exposures, and biological understanding of how that harm is caused." (17.09.2007)
5) Erklärung EUA - Direktorin McGlade: „Die Absicht der EEA, die Verwendung der Mobiltelefone auf diese Weise zu fördern, steigert ihre Verantwortung, Informationen zu liefern, die die Sicherheit der Bevölkerung bei der Verwendung von Mobiltelefonen gewährleisten, insbesondere bei anfälligen Gruppen wie Kindern, Älteren und Abwehrgeschwächten. Dies ist der Grund, warum die EEA am 17. September 2007 eine Frühwarnung über die möglichen Gefahren von EMF herausgab. In dieser Warnung machten wir auf den Bioinitiative Report und andere für diese Debatte wichtigen Referenzen (von der EU, WHO und dem britischen National Radiological Protection Board) aufmerksam, die zusammengenommen die Basis unserer Frühwarnung zu EMF lieferten.Insbesondere stellten wir fest:
„Es gibt zahlreiche Beispiele hinsichtlich der Nichtanwendung des Vorsorgeprinzips in der Vergangenheit, die zu ernsthaften und oft unwiderruflichen Schäden der Gesundheit und in der Umwelt führten. Angemessenes, vorsorgendes und im richtigen Verhältnis stehendes Handeln heute, um annehmbare und mögliche ernsthafte Gesundheitsgefahren durch EMF zu vermeiden, werden wahrscheinlich aus zukünftiger Sicht als klug und weise angesehen. "Die Washingtoner Konferenz zu Mobiltelefonen hat gerade das aktuelle Beweismaterial zu den möglichen Gefahren im Zusammenhang mit Mobiltelefonen, insbesondere das mögliche Hirntumorrisiko, ausgewertet. Ein Großteil dieses Beweismaterials wurde in einer EMF-Sonderausgabe der Fachzeitschrift der International Society for Pathophysiology zusammengefasst. Die Beweislage für ein Hirntumorrisiko ausgehend von Mobiltelefonen, obwohl immer noch sehr begrenzt und stark bezweifelt, ist unglücklicherweise stärker als vor zwei Jahren, als wir erstmalig unsere Frühwarnung herausgaben." ( Erklärung vom 15.09.2009)
6) EU Parlament: „Die Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern, Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI))". Zusammenfassende Presseerklärung zum EU-Beschluss vom 2.4.2009 , mit 556 : 22 Stimmen angenommen:
„Doch schon heute könnten Unternehmen und Behörden dazu beitragen, den Einfluss der Strahlen zu vermindern, etwa durch entsprechenden Abstand und Höhe von in der Nähe von Wohngebieten stehenden Sendemasten. Abgesehen von den gemeinsamen Grenzwerten ist es derzeit jedoch den Mitgliedsstaaten überlassen, wie viel sie für den Schutz ihrer Bürger tun. Berichterstatterin Ries stellt fest, dass etwa in Luxemburg besonders hohe Standards gelten, in vielen anderen Ländern hingegen weniger auf die Sicherheit geachtet werde. EU-Kommission und Mitgliedsstaaten müssten deshalb entsprechende Leitlinien für die gesamte EU erarbeiten oder zumindest einheitliche Mindeststandards festlegen, wie z.B. ein Verbot, Sender in unmittelbarer Nähe von "Schulen, Kindertagestätten, Seniorenheimen und Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge" aufzustellen."
Siehe dazu auch:„Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4 . September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010 (2007/2252(INI)).
Das EU Parlament:“.. stellt fest, dass die Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern nicht mehr aktuell sind, da sie seit der Empfehlung 1999/519/EG des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz) nicht mehr angepasst wurden und dementsprechend weder den Entwicklungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien noch den von der Europäischen Umweltagentur ausgesprochenen Empfehlungen noch den strengeren Emissionsnormen, die z. B. von Belgien, Italien oder Österreich festgelegt wurden, Rechnung tragen und dem Problem besonders schutzbedürftiger Gruppen, wie Schwangerer, Neugeborener und Kinder, nicht gerecht werden."
7) DMF-Abschlussbericht:
„Dennoch kann die Frage, ob das gesundheitliche Risiko durch eine Langzeitexposition für Kinder höher ist als für Erwachsene, sei es aufgrund altersabhängiger Unterschiede, sei es aufgrund der längeren Lebenszeitexposition, durch die Studien des DMF nicht abschließend beantwortet werden. Diese Fragestellung ist deshalb auch weiterhin offen und muss mittelfristig in weiteren Untersuchungen abgeklärt werden." (S.6)
„Die Studien zur Handynutzung bei Erwachsenen konnten bei einer Nutzungsdauer von weniger als 10 Jahren kein erhöhtes Risiko für einen der genannten Tumoren finden. Auch die Nutzung von schnurlosen Telefonen oder das Vorhandensein einer DECTBasisstation im Schlafzimmer nahe am Bett war mit keinem erhöhten Hirntumorrisiko verbunden. Infolge der langen Latenzzeiten von Krebserkrankungen und der vergleichsweise kurzen Zeit der Nutzung der Mobilfunktechnik in der breiten Bevölkerung bleibt die Frage der Langzeitwirkungen über einen Zeithorizont von mehr als 10 Jahren aber weiterhin offen."
(S.6)
„Im Rahmen des DMF wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die die komplexe Informations- und Datenlage zum Thema zusammenführen und im Hinblick auf eine Hauptstudie analysieren sollte („Machbarkeitsstudie zur Untersuchung altersabhängiger Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf der Basis relevanter biophysikalischer und biologischer Parameter "). Es wurde schnell deutlich, dass eine umfassende Klärung der Frage altersabhängiger Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder aufgrund der Vielzahl ungeklärter Einzelaspekte im Rahmen der Laufzeit des DMF nicht möglich ist." (S.32)
„Aus den tierexperimentellen Studien ergeben sich keine Hinweise auf eine besondere Empfindlichkeit früher Entwicklungsstadien, die Frage eines möglicherweise höheren gesundheitlichen Risikos von Kindern kann im Rahmen des DMF jedoch nicht abschließend beantwortet werden. Hier muss auch zukünftig versucht werden, mit geeigneten experimentellen und epidemiologischen Studien die Datenbasis weiter zu verbessern. Ebenfalls nicht abschließend zu klären ist die Frage nach Langzeitwirkungen am Menschen, v. a. über einen Zeithorizont von 10 Jahren hinaus, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder." (S.41)
8) Bundestagsdrucksache 16/11557, S. 11: „Während für die gesundheitliche Bewertung akuter Expositionen aus biologische Sichtbereits vielfältiges Datenmaterial vorliege, sei für die Bewertung länger anhaltender bis lebenslanger Expositionen nochForschungsbedarf gegeben, der besonders im Hinblick auf potenzielle Langzeiteffekte zu sehen sei. Offene Fragen ergeben sich auch bezüglich der Exposition von Föten und Kindern sowie potenzieller Auswirkungen auf Kognition, Befindlichkeit und Schlaf."
9) Siehe auch BUND-Positionen 46 „Für zukunftsfähige Funktechnologien. Begründungen und Forderungen zur Begrenzung der Gefahren und Risiken durch hochfrequente elektromagnetische Felder", Oktober 2008. Zu beziehen über: info@bund.net