Kirche setzt Zeichen gegen Mobilfunkmasten

Gemeinsames Kommunique in Stuttgart
Vertreter der Gesamtkirchengemeinde und der Mobilfunkinitiative haben sich nach bisher drei Gesprächen unter der Moderation der Evangelischen Akademie Bad Boll auf nebenstehendes Kommunique geeinigt. Stuttgarter Gesamtkirchengemeinde bezieht nun Position.
Foto: Bürgerinitiative Mobilfunk Stuttgart-West

Gemeinsames Kommunique

von Vertretern der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Stuttgart –
vertreten durch Stadtdekan Hans-Peter Ehrlich,
Kirchenpfleger Hermann Beck und Pfarrer Siegfried Finkbeiner
– und der Bürgerinitiative Mobilfunk Stuttgart-West.

Vom Gesamtkirchengemeinderat am 10. 07. 2010 zur Kenntnis genommen.

Auslöser der Gespräche zwischen der Gesamtkirchengemeinde und der Bürgerinitiative West und somit auch dieses gemeinsamen Kommuniques ist die Errichtung eines Sendemastes in Stuttgart-West auf einem Wohngebäude der Gesamtkirchengemeinde in einer dicht besiedelten Wohngegend in der Bismarckstraße in unmittelbarer Nachbarschaft zur Pauluskirche und in der Nähe von Kindergärten. Aus Sorge um gesundheitliche Beeinträchtigungen haben sich die Anwohnerinnen und Anwohner zur Bürgerinitiative West zusammengeschlossen, um auf die Gesamtkirchengemeinde in ihrer Eigenschaft als Vermieterin zuzugehen und die Stilllegung des Funkmastes zu erreichen.

Bereits 2005 versuchte die Gesamtkirchengemeinde ohne Erfolg aus dem im Jahre 2000 geschlossenen und auf 20 Jahre angelegten Vertrag mit Vodafone/O2 auszusteigen. Momentan wird eine erneute juristische Prüfung des Vertrages vorgenommen um einen Ausstieg aus dem Vertrag zu erreichen. Der Wille des erneuten Vorstoßes ist begründet in der Verantwortung der Kirche für die Gesundheit der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie in dem Anliegen von Vorsorge und Risikominimierung. Bestärkt werden die Akteure durch eine Vielzahl von auch offiziellen Verlautbarungen wie:

  • Eine Stellungnahme der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 16.12.2009 besagt, dass „über die Langzeitgefahren [...] von Mobilfunktelefonen noch wenig bekannt ist" und man somit vorsichtig mit dem Gebrauch von Handys sein sollte. (1)
  • Bereits 2001 sagte Wolfram König, der Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, in einem Interview in der Berliner Zeitung, dass eine Errichtung von Sendemasten in der näheren Umgebung von Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern Tabu sein sollte (2). Dieser Auffassung schloss sich das Europäische Parlament im April 2009 an. (3)
  • 2001 wurde außerdem eine Studie der Wissenschaftskommission des europäischen Parlaments veröffentlicht, in dem es heißt: „[.] Es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass diese Technologie [gemeint sind Funkwellen, d.V.] eine gefürchtete Krankheit wie Krebs verursachen kann." Alarmiert durch die Ergebnisse des Bioinitiative Report bestätigte die Europäische Umweltagentur in zwei Warnungen (2008 (4), 2009 (5)) diese Befürchtung. Daraufhin forderte das Europäische Parlament in zwei Beschlüssen (6) Vorsorgemaßnahmen.
  • Der Abschlussbericht des Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramms (7) von 2008 lässt offen, ob eine Langzeitwirkung über einen Zeithorizont von 10 Jahren hinaus existiert oder nicht. Im Bericht an den Bundestag (2008) weißt die Strahlenschutzkommission darauf hin, dass Fragen „der Exposition von Föten und Kindern sowie potenzieller Auswirkungen auf Kognition, Befindlichkeit und Schlaf offen sind. (8)
  • Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland warnt, dass „kurz und langfristige Schädigungen absehbar sind", „die sich vor allem in der nächsten Generation manifestieren, falls nicht politisch verantwortlich und unverzüglich gehandelt wird." Er fordert ihn seinem Positionspapier den Umstieg auf zukunftsfähige Funktechnologien. (9)

Mit der konkreten Problemlösung in der Bismarckstraße verbunden ist das Interesse, auf die Gefahren des Mobilfunks für Mensch und Natur hinzuweisen und die Stadt Stuttgart zu bitten eine nachhaltige, Gefahren minimierende Netzstruktur für den Mobilfunk zu entwickeln, wie es bereits von einigen Bezirksbeiräten gefordert wird.

Über den konkreten Fall „Bismarckstraße" hinaus ist es Gesamtanliegen der Unterzeichner, einen kritischen Diskurs über die Gefahren elektromagnetischer Strahlung anzustoßen und die Entwicklung einer zukunftsfähigen Kommunikationskultur zu fördern, von der - unter ganzheitlichem Blickwinkel -keine Gefährdung für Mensch und Umwelt ausgeht.

Stuttgart im Mai 2010

(Original als PDF nebenstehend unter Downloads)

Erläuterungen

1) Mobilfunk und Gesundheit: vollständige Fassung siehe: http://www.aerztekammer-bw.de/20/umweltmedizin/mobilfunk.pdf

2) Interview Wolfgang König, 31.7.2001:
„Die beste Vorsorge ist immer noch der Widerspruch gegen eine solche Anlage .Viele Betroffene gehen gegen diese Anlagen vor. Deswegen ist es ja auch für die Netzbetreiber so wichtig, mit den Kommunen vorab über den besten Standort zu diskutieren. Standortentscheidungen dürfen sich künftig nicht mehr allein an den ökonomischen Interessen der Industrie ausrichten. Zudem halte ich es unbedingt für erforderlich, dass bestimmte Standorte vermieden werden. Welche? Ich halte es für notwendig, Standorte zu vermeiden, die bei Kindergärten, Schulen und Krankenhäusern zu erhöhten Feldern führen. Sind denn Kinder besonders gefährdet? Kinder befinden sich noch in der Wachstumsphase und reagieren deshalb gesundheitlich empfindlicher. Wir haben hier eine besondere Verpflichtung zur Vorsorge. Ich halte es deshalb auch für dringend erforderlich, dass die Mobilfunknetzbetreiber ihre Marketingstrategien überprüfen, mit denen sie gerade Kinder als Kunden gewinnen wollen. Ich glaube, die Unternehmen könnten dauerhaft mehr Kunden binden, wenn sie etwa die Empfehlung aussprächen, dass Kinder unter 16 Jahren möglichst wenig mit Handys telefonieren sollten."

3) EU Parlament: „Die Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern, Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI))":... 8. ist der Meinung, dass es angesichts der zunehmenden Anzahl von gerichtlichen Klagen und Maßnahmen des Staates von aufschiebender Art in Bezug auf die Installation von neuen EMF erzeugenden Anlagen im allgemeinen Interesse liegt, Lösungen den Vorzug zu geben, die auf dem Dialog zwischen den Wirtschaftsakteuren, staatlichen Stellen, Militärbehörden und Anwohnervertretungen über die Kriterien für die Aufstellung neuer GSM-Antennen oder die Verlegung von Hochspannungsleitungen beruhen, und zumindest darauf zu achten, dass Schulen, Kindertagesstätten, Seniorenheime und Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge in einer bestimmten Entfernung von dieser Art von Anlagen liegen, die anhand wissenschaftlicher Kriterien festgelegt wird;"...

4) EUA: Erklärung: "A new report raising concerns about the effects of electromagnetic fields (EMF) on human
health calls for tougher safety standards to regulate radiation from mobile phones, power lines and many other sources of exposure in daily life. The report, 'BioInitiative: A Rationale for a Biologically-Based Public Exposure Standard for Electromagnetic Fields' was compiled by the BioInitiative Working Group, an international group of scientists, researchers and public health policy professionals... .The EEA study reviews the histories of a selection of public and environmental hazards, such as asbestos, benzene and PCBs, from the first scientifically based early warnings about potential harm, to subsequent precautionary and preventive measures. Cases on tobacco smoking and lead in petrol are forthcoming. Although the EEA does not have specific expertise in EMF, the case studies of public hazards analysed in the 'Late lessons [http://reports.eea.europa.eu/environmental_issue_report_2001_22/en] ' publication show that harmful exposures can be widespread before there is both 'convincing' evidence of harm from long-term exposures, and biological understanding of how that harm is caused." (17.09.2007)

5) Erklärung EUA - Direktorin McGlade: „Die Absicht der EEA, die Verwendung der Mobiltelefone auf diese Weise zu fördern, steigert ihre Verantwortung, Informationen zu liefern, die die Sicherheit der Bevölkerung bei der Verwendung von Mobiltelefonen gewährleisten, insbesondere bei anfälligen Gruppen wie Kindern, Älteren und Abwehrgeschwächten. Dies ist der Grund, warum die EEA am 17. September 2007 eine Frühwarnung über die möglichen Gefahren von EMF herausgab. In dieser Warnung machten wir auf den Bioinitiative Report und andere für diese Debatte wichtigen Referenzen (von der EU, WHO und dem britischen National Radiological Protection Board) aufmerksam, die zusammengenommen die Basis unserer Frühwarnung zu EMF lieferten.Insbesondere stellten wir fest:
„Es gibt zahlreiche Beispiele hinsichtlich der Nichtanwendung des Vorsorgeprinzips in der Vergangenheit, die zu ernsthaften und oft unwiderruflichen Schäden der Gesundheit und in der Umwelt führten. Angemessenes, vorsorgendes und im richtigen Verhältnis stehendes Handeln heute, um annehmbare und mögliche ernsthafte Gesundheitsgefahren durch EMF zu vermeiden, werden wahrscheinlich aus zukünftiger Sicht als klug und weise angesehen. "Die Washingtoner Konferenz zu Mobiltelefonen hat gerade das aktuelle Beweismaterial zu den möglichen Gefahren im Zusammenhang mit Mobiltelefonen, insbesondere das mögliche Hirntumorrisiko, ausgewertet. Ein Großteil dieses Beweismaterials wurde in einer EMF-Sonderausgabe der Fachzeitschrift der International Society for Pathophysiology zusammengefasst. Die Beweislage für ein Hirntumorrisiko ausgehend von Mobiltelefonen, obwohl immer noch sehr begrenzt und stark bezweifelt, ist unglücklicherweise stärker als vor zwei Jahren, als wir erstmalig unsere Frühwarnung herausgaben." ( Erklärung vom 15.09.2009)

6) EU Parlament: „Die Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern, Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zu der Gesundheitsproblematik in Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern (2008/2211(INI))". Zusammenfassende Presseerklärung zum EU-Beschluss vom 2.4.2009 , mit 556 : 22 Stimmen angenommen:
„Doch schon heute könnten Unternehmen und Behörden dazu beitragen, den Einfluss der Strahlen zu vermindern, etwa durch entsprechenden Abstand und Höhe von in der Nähe von Wohngebieten stehenden Sendemasten. Abgesehen von den gemeinsamen Grenzwerten ist es derzeit jedoch den Mitgliedsstaaten überlassen, wie viel sie für den Schutz ihrer Bürger tun. Berichterstatterin Ries stellt fest, dass etwa in Luxemburg besonders hohe Standards gelten, in vielen anderen Ländern hingegen weniger auf die Sicherheit geachtet werde. EU-Kommission und Mitgliedsstaaten müssten deshalb entsprechende Leitlinien für die gesamte EU erarbeiten oder zumindest einheitliche Mindeststandards festlegen, wie z.B. ein Verbot, Sender in unmittelbarer Nähe von "Schulen, Kindertagestätten, Seniorenheimen und Einrichtungen der Gesundheitsfürsorge" aufzustellen."
Siehe dazu auch:„Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4 . September 2008 zur Zwischenbewertung des Europäischen Aktionsplans Umwelt und Gesundheit 2004-2010 (2007/2252(INI)).
Das EU Parlament:
“.. stellt fest, dass die Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern nicht mehr aktuell sind, da sie seit der Empfehlung 1999/519/EG des Rates vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz) nicht mehr angepasst wurden und dementsprechend weder den Entwicklungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien noch den von der Europäischen Umweltagentur ausgesprochenen Empfehlungen noch den strengeren Emissionsnormen, die z. B. von Belgien, Italien oder Österreich festgelegt wurden, Rechnung tragen und dem Problem besonders schutzbedürftiger Gruppen, wie Schwangerer, Neugeborener und Kinder, nicht gerecht werden."

7) DMF-Abschlussbericht:
„Dennoch kann die Frage, ob das gesundheitliche Risiko durch eine Langzeitexposition für Kinder höher ist als für Erwachsene, sei es aufgrund altersabhängiger Unterschiede, sei es aufgrund der längeren Lebenszeitexposition, durch die Studien des DMF nicht abschließend beantwortet werden. Diese Fragestellung ist deshalb auch weiterhin offen und muss mittelfristig in weiteren Untersuchungen abgeklärt werden." (S.6)
„Die Studien zur Handynutzung bei Erwachsenen konnten bei einer Nutzungsdauer von weniger als 10 Jahren kein erhöhtes Risiko für einen der genannten Tumoren finden. Auch die Nutzung von schnurlosen Telefonen oder das Vorhandensein einer DECTBasisstation im Schlafzimmer nahe am Bett war mit keinem erhöhten Hirntumorrisiko verbunden. Infolge der langen Latenzzeiten von Krebserkrankungen und der vergleichsweise kurzen Zeit der Nutzung der Mobilfunktechnik in der breiten Bevölkerung bleibt die Frage der Langzeitwirkungen über einen Zeithorizont von mehr als 10 Jahren aber weiterhin offen."
(S.6)
„Im Rahmen des DMF wurde zunächst eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, die die komplexe Informations- und Datenlage zum Thema zusammenführen und im Hinblick auf eine Hauptstudie analysieren sollte („Machbarkeitsstudie zur Untersuchung altersabhängiger Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder auf der Basis relevanter biophysikalischer und biologischer Parameter "). Es wurde schnell deutlich, dass eine umfassende Klärung der Frage altersabhängiger Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder aufgrund der Vielzahl ungeklärter Einzelaspekte im Rahmen der Laufzeit des DMF nicht möglich ist." (S.32)
„Aus den tierexperimentellen Studien ergeben sich keine Hinweise auf eine besondere Empfindlichkeit früher Entwicklungsstadien, die Frage eines möglicherweise höheren gesundheitlichen Risikos von Kindern kann im Rahmen des DMF jedoch nicht abschließend beantwortet werden. Hier muss auch zukünftig versucht werden, mit geeigneten experimentellen und epidemiologischen Studien die Datenbasis weiter zu verbessern. Ebenfalls nicht abschließend zu klären ist die Frage nach Langzeitwirkungen am Menschen, v. a. über einen Zeithorizont von 10 Jahren hinaus, sowohl für Erwachsene als auch für Kinder." (S.41)

8) Bundestagsdrucksache 16/11557, S. 11: „Während für die gesundheitliche Bewertung akuter Expositionen aus biologische Sichtbereits vielfältiges Datenmaterial vorliege, sei für die Bewertung länger anhaltender bis lebenslanger Expositionen nochForschungsbedarf gegeben, der besonders im Hinblick auf potenzielle Langzeiteffekte zu sehen sei. Offene Fragen ergeben sich auch bezüglich der Exposition von Föten und Kindern sowie potenzieller Auswirkungen auf Kognition, Befindlichkeit und Schlaf."

9) Siehe auch BUND-Positionen 46 „Für zukunftsfähige Funktechnologien. Begründungen und Forderungen zur Begrenzung der Gefahren und Risiken durch hochfrequente elektromagnetische Felder", Oktober 2008. Zu beziehen über: info@bund.net

Pressemitteilung Evang. Kirche und Info BI

Mobilfunk: Kirche und Bürgerinitiative wollen Diskussion über Risiken fördern

Kirchenvertreter und Mobilfunk-Kritiker präsentieren gemeinsames Kommunique

Der Stein des Anstoßes ist ein etwa vier Meter hoher Mast über den Dächern von Stuttgart-West. 2005 wurde er auf dem Gebäude Bismarckstraße 57 errichtet. Er rief eine Bürgerinitiative auf den Plan. Die Fronten waren klar abgesteckt: Die Bürgerinitiative wendete sich gegen die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart, der das Haus gehört. Mittlerweile ist die Konfrontation jedoch überwunden. Gestern präsentierten Vertreter der Gesamtkirchengemeinde und der Bürgerinitiative ein Kommuniqud. Darin wird dazu aufgefordert, die Diskussion um die Risiken des Mobilfunks öffentlich zu machen. Die Stadt Stuttgart wird gebeten, einen Mobilfunkrahmenplan — oder wie es im Kommunique wörtlich heißt: „eine Gefahren minimierende Netzstruktur für den Mobilfunk" zu entwickeln.

Vorausgegangen war ein von Experten der Evangelischen Akademie Bad Boll moderierter Runder Tisch. Im Lauf der Gespräche sei den Kirchenvertretern deutlich geworden, „dass wir die Sorgen aus der Bevölkerung wegen einer möglichen Gesundheitsgefährdung ernst nehmen müssen", erklärte der evangelische Stadtdekan Hans-Peter Ehrlich. Bereits im Juli 2010 beschloss der Gesamtkirchengemeinderat Stuttgart deshalb, keine neuen Mobilfunkanlagen auf den Gebäuden der Gesamtkirchengemeinde zuzulassen und den Vertrag bei der Bismarckstraße 57 im Jahr 2020 nicht mehr zu verlängern.

Zur veränderten Einschätzung der möglichen Gefährdung durch Mobilfunk habe die Tatsache beigetragen, „dass inzwischen kritische Gutachten von ernstzunehmenden Institutionen wie der Ärztekammer Baden-Württemberg vorlagen", so Ehrlich. Der Beschluss, keine Mobilfunkmasten auf kirchlichen Immobilien zuzulassen, gelte zwar nur für die 22 Kirchengemeinden in der Gesamtkirchengemeinde Stuttgart. Allerdings empfehle man allen anderen Kirchengemeinden, dem Stuttgarter Vorbild zu folgen.

„Vor zehn Jahren war das Problembewusstsein bei mir noch nicht vorhanden", räumte Kirchenpfleger Hermann Beck ein. Als Chefhaushalter der Gesamtkirchengemeinde habe er den Mobilfunk als interessante Einnahmequelle angesehen. Beck: „Wir erhalten immerhin rund 10.000 Euro im Jahr." Als dann der Mast fünf Jahre nach Vertragsabschluss tatsächlich installiert wurde, sei die Auffassung bereits eine andere gewesen: „Wir wollten aussteigen, damals ging das aber nicht." Jetzt, fünf Jahre später, werde die Möglichkeit des Ausstiegs noch einmal geprüft. Eine juristische Vorabprüfung habe ergeben: ein Ausstieg ist nicht aussichtslos.

Für Ulrike Steinmayer von der Bürgerinitiative Bismarckstraße Stuttgart-West ist die Verabschiedung des Kommuniquds „ein deutschlandweit beispielhafter Vorgang". Andernorts werde das Thema totgeschwiegen. Peter Hensinger von der Bürgerinitiative stellt klar: „Wir sind nicht gegen Mobilfunk. Aber wir wollen eine gesundheitsfreundlichere Technik erreichen." In Frankreich werde beispielsweise in einem Großversuch ein neues Handynetz getestet, das anstelle von stark strahlenden Funkmasten auf ein engmaschiges Netz von schwach funkenden Responder-Antennen setze.

Die im Kommuniqud geforderte öffentliche Diskussion über die Gefährdungspotenziale des Mobilfunks soll durch eine Informationsveranstaltung am 22. November im Hospitalhof Fahrt aufnehmen. Als Experte wurde Dr. Peter Neitzke aus Hannover gewonnen. Er gilt als Experte im Bereich der Technikfolgenabschätzung und der Wirkung elektromagnetischer Felder.

Pfarrer Christoph Schweizer
Evangelisches Medienpfarramt
Augustenstr. 124
70197 Stuttgart
Fon: (0711) 22276-91 Fax: (0711) 22276-92 Mobil: 0175 7707751

www.evangelische-kirche-stuttgart.de www.kirche-zieht-kreise.de

E-Mail: info@ev-ki-stu.de

(Original als PDF nebenstehend unter Downloads)

 

Signale aus Stuttgart: Gemeinsames Kommuniqué
der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Stuttgart
und der Bürgerinitiative Mobilfunk Stuttgart - West


Ein erster großer Teilerfolg ist das Ergebnis der Auseinandersetzung mit der örtlichen ev. Kirche. Streitpunkt ist seit vier Jahren der Mobilfunkmast in der Bismarckstraße 57 auf einem kirchlichen Gebäude. Drei Gesprächsrunden seit 2009 unter Moderation der ev. Akademie Bad Boll haben ein klares Ergebnis. Die evangelische Gesamtkirchengemeinde Stuttgart

  • Vermietet keine Gebäude mehr an Mobilfunkbetreiber
  • Verlängert nicht mehr laufende Verträge
  • Versucht den bestehenden Vertrag in der Bismarckstraße zu kündigen
  • Fordert die Stadt Stuttgart zu einem Mobilfunkvorsorgekonzept auf mit dem Ziel der Strahlenminimierung
  • Anerkennt im gemeinsamen Kommunique, dass viele Hinweise aus der Wissenschaft, staatlichen Institutionen und dem BUND vorliegen, die auf potentielle Risiken der Mobilfunktechnologie hinweisen und deshalb statt Geschäften mit den Mobilfunkbetreibern eine Vorsorgepolitik notwendig machen

Die Bürgerinitiative freut sich, dass die ev. Kirche sich in ihrer Verantwortung für die Schöpfung mit dem Thema auseinandergesetzt und den Mut hatte, ein weiteres Stuttgarter Signal zu setzen. Die Kirchenvertreter waren ihrerseits angetan von der fachlichen Kompetenz und dem sachlichen Diskussionsstil unserer Bürgerinitiative. Die Diskussion ist noch nicht beendet, denn der Mast in der Bismarckstraße bestrahlt uns weiter. Lesen Sie das gemeinsame Kommuniqué. Wir bitten Sie, es v.a. an kirchliche Institutionen weiter zu verbreiten.

Artikel veröffentlicht:
20.10.2010
Autor:
Peter Hensinger für die Bürgerinitiative Stuttgart-West

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