20.3.2007
Im Bericht des Bundesrates sieht das BAG zum heutigen Zeitpunkt keinen Regelungsbedarf bei drahtlosen Netzwerken. Fazit der Behörden: „Aus den vorhandenen Studien über Auswirkungen hochfrequenter EMF im Niedrigdosisbereich, unterhalb der geltenden Grenzwerte, kann im Moment keine gesundheitliche Gefährdung durch drahtlose Netzwerke abgeleitet werden. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.“
Die Umweltorganisation Diagnose-Funk kann diese Aussage in keiner Weise nachvollziehen, da u.a. die Vereinigung DIORS (Gemeinnütziger Verein zur Förderung unabhängiger Forschung über Auswirkungen von Funkstrahlung) das letzte Mal im Dezember 2006 eine umfangreiche Zusammenstellung von Studien über Auswirkungen hochfrequenter EMF im Niedrigdosisbereich an die Behörden übergeben hatte. Die gesendeten Studien, welche mit Unterstützung der diagnose-funk zusammengestellt wurden, belegten, dass es hochsignifikante Zusammenhänge zwischen einer Vielzahl von gesundheitsrelevanten Parametern und elektromagnetischen Belastungen bereits bei tiefsten Feldstärken gibt.
Alle 11 zum heutigen Zeitpunkt verfügbaren epidemiologischen (statistischen) Studien zu chronischen Expositionen durch Mobilfunkantennen fanden signifikante Einflüsse auf die Gesundheit im Niedrigdosisbereich (insofern Feldstärken gemessen wurden).
Diese Studien werden jedoch von diversen Laborexperimenten überschattet, welche bei kurzzeitigen Expositionen keine signifikanten Effekte fanden. Die somit undurchsichtige Situation in der Forschung verleitet die Behörden offenbar dazu eine generelle Entwarnung zu geben. Eine solche Herangehensweise kann jedoch zu ungünstigen Entwicklungen führen, wie man im Fall von Asbest, Holzschutzmittel, Formaldehyd, PCB, DDT gesehen hat (siehe hierzu auch die neuere Publikation „Späte Lehren aus frühen Warnungen: Das Vorsorgeprinzip 1896 - 2000“ vom deutschen Umweltbundesamt (UBA).
Aufgrund der Tatsache, dass bereits etliche Umweltverbände wissenschaftliche Auswertungen mit bedenklichen Resultaten den Behörden zukommen liessen, ist die Aussage des Bundesrates und seiner Ämter nicht nachvollziehbar.