Doc. 12608 6 May 2011
The potential dangers of electromagnetic fields and their effect on the environment
Report
Committee on the Environment, Agriculture and Local and Regional Affairs
Rapporteur: Mr Jean HUSS, Luxembourg, Socialist Group
19.05.2011
Der zuständige Ausschuss des Europarates hat ein Zeichen gesetzt. In einer einstimmig verabschiedeten Resolution und dem dazugehörigen Report fordert der Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten am 06.05.2011 ein grundsätzliches Umsteuern in der Mobilfunkpolitik. Detailliert wird in dem Report der Stand der Forschung wiedergegeben, werden Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gefordert, eine Forschungsförderung für neue Technologien und besonders eine Aufklärung unter Kinder- und Jugendlichen angemahnt.
In der Zusammenfassung der Resolution heißt es, dass „bestimmte hochfrequente Wellen, welche im Bereich des Radar, der Telekommunikation und des Mobilfunks verwen det werden, in unterschiedlichem Maß potentiell schädigende biologische Wirkungen im nicht-thermischen Bereich zu haben scheinen, und zwar bei Pflanzen, Insekten, anderen Tieren sowie auch im menschlichen Körper, und dies bei Intensitäten unterhalb der offiziellen Grenzwerte. Man muss das Vorsorgeprinzip beachten und die gegenwärtigen Grenzwerte überarbeiten. Erst auf ein hohes Maß wissenschaftlicher und klinischer Beweise zu warten, kann zu sehr hohen gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Kosten führen, wie dies in der Vergangenheit bei Asbest, verbleitem Benzin und Tabak der Fall war.“ (DF-Übersetzung)
Als ein Beispiel für die vorgeschlagenen Konsequenzen sei die Stellungnahme des Ausschusses zu Handys, DECT-Telefonen und WLAN zitiert:
„Bezüglich des Schutzes von Kindern:
8.3.1. In verschiedenen Ministerien (Bildung, Umwelt und Gesundheit) sind gezielte Informationskampagnen für Lehrer, Eltern und Kinder auszuarbeiten, um sie auf die speziellen Risiken aufmerksam zu machen, die mit der frühen, gedankenlosen und lang anhaltenden Benutzung von Handys und anderen Geräten, die Mikrowellen senden, einhergehen.
8.3.2. Sämtliche Handys, DECT-Telefone oder W-LAN-Systeme sind in Klassenzimmern und Schulen zu verbieten, wie dies auch von einigen regionalen Behörden, medizinischen Berufsverbänden und Bürgerinitiativen gefordert wird.“
Angesichts des immer weiter führenden Ausbaus der Mobilfunktechnologien, wie LTE, TETRA oder Nutzung von WLAN an vielen Schulen und öffentlichen Einrichtungen wird die Aktualität und Brisanz dieser Vorschläge deutlich. Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung in Baden-Württemberg ist eine Grundlage gelegt, um diese Forderungen der EU in Politik umzusetzen:
„Wir werden das Vorsorgeprinzip und die Technikfolgenabschätzung stärken. Für Mobilfunksender auch unterhalb 10 Metern Höhe werden wir wieder eine baurechtliche Genehmigungspflicht einführen. Kommunen und Bevölkerung sollen bei der Standortwahl mehr Mitwirkungsrechte erhalten. Konzepte zur Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder werden wir im Dialog mit Betroffenen erarbeiten. Auf Bundesebene werden wir uns für eine Absenkung der Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung einsetzen“. (S. 37)