ATHEM-3-Studiengruppe weist Kritik des Bundesamtes für Strahlenschutz zurück

Der wissenschaftliche Streit um Chromosomenschäden durch chronischen Mobilfunk geht in die nächste Runde
Was passiert, wenn eine Studie biologische Wirkungen von chronischer Mobilfunkstrahlung beschreibt, wobei die Exposition deutlich unter den geltenden Grenzwerten liegt? Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) wird aktiv und gibt Entwarnung. Doch ist die Entwarnung fundiert? Genau diese Frage steht im Mittelpunkt eines wissenschaftlichen Schlagabtauschs zwischen der internationalen ATHEM-3-Forschungsgruppe und dem deutschen Bundesamt für Strahlenschutz.
In Kommunen sind oft tausende Anwohner der Strahlung einer Sendeanlage im Dauerbetrieb ausgesetzt. Bild:Stuttgart-WestBild:diagnose:funk
Prof. W. Mosgöller leitete die StudieProf. Wilhelm Mosgöller, Bild: GGB Lahnstein

Nachdem die Arbeitsgruppe um Sachin Gulati, Wilhelm Mosgöller, Dietrich Moldan und Igor Belyaev u.a. im Jahr 2024 in der Fachzeitschrift Ecotoxicology and Environmental Safety Ergebnisse zu genetischen Veränderungen bei langjährig exponierten Anwohnern von Mobilfunkbasisstationen veröffentlicht hatte, reagierte das BfS ungewöhnlich schnell mit einem „Spotlight“. Darin kam die Behörde zu dem Schluss, die Studie könne „keine zuverlässige Antwort“ auf mögliche Gesundheitswirkungen geben. In der wissenschaftlichen Erwiderung, in einem Letter to the Editor, weisen die Autoren die Kritikpunkte des BfS Punkt für Punkt zurück – und sie liefern zusätzliche statistische Analysen und methodische Erläuterungen.[1]

[1] Response to the BfS Statement: Scientific Clarifications on Chromosomal Damage and RF-EMF Exposure - PubMed

Ein ungewöhnlicher Befund

Die ATHEM-3-Studie untersuchte im ländlichen Raum 24 gesunde Erwachsene, die seit mindestens fünf Jahren entweder mit geringer oder höherer Belastung durch Mobilfunkbasisstationen lebten. Die Forscher analysierten zahlreiche Biomarker – darunter oxidativen Stress, verschiedene Ausprägungen von DNA-Schäden, darunter Mikronuklei und Chromosomenaberrationen. Die meisten untersuchten Parameter unterschieden sich zwischen beiden Gruppen nicht signifikant. Allerdings, in der stärker exponierten Gruppe traten bestimmte Chromosomenaberrationen und die Gesamtzahl chromosomaler Aberrationen – hoch-signifikant häufiger auf.

Gerade dieser Befund macht die Studie international bemerkenswert. Chromosomenaberrationen gelten in der biologischen Dosimetrie seit Jahrzehnten als etablierte Marker für dauerhafte genetische Schädigung nach Exposition zu ionisierender Strahlung. Also stellen die Autoren die Frage, ob die gefundenen Chromosomen-Schäden nach langjähriger Exposition zu schwachen hochfrequenten Feldern relevante Biomarker für die chronische Exposition zu elektromagnetischen Feldern sein könnten.

In der ATHEM-3-Studie (Gulati et al. 2024) statistisch signifikant gefundene Chromosomen-Schäden: keine Schäden (A); dizentrisch (B); Fragment (E); Chromatid-Lücke (F)Gulati et al. / ATHEM-3-Studie / diagnose:funk

Die Einwände des Bundesamtes

Das Bundesamt für Strahlenschutz erkannte zwar an, dass die Studie sorgfältig durchgeführt worden sei, sah aber erhebliche Einschränkungen ihrer Aussagekraft.

Der wichtigste Einwand betraf die geringe Teilnehmerzahl. Mit lediglich zwölf Personen pro Gruppe sei die statistische Aussagekraft begrenzt; Zufallsbefunde könnten nicht ausgeschlossen werden. Außerdem seien mögliche Störfaktoren – etwa Unterschiede im Lebensstil oder sozioökonomische Einflüsse – bei einer so kleinen Stichprobe kaum vollständig kontrollierbar.

Ein Kritikpunkt thematisierte die Biologie hinter den Schäden. Während Chromosomenaberrationen erhöht waren, zeigte der – biologisch gesehen – ähnliche Mikronukleus-Test keinen Unterschied.

Das BfS hinterfragte, ob die tatsächliche Langzeitexposition der Probanden ausreichend genau dokumentiert worden sei. In der Studie fokussierten die Immissions-Messungen vor allem auf die Schlafzimmer; während die Exposition während die Exposition tagsüber oder die Nutzung eigener Mobiltelefone nur grob erfasst wurde.

Insgesamt gelangte die Behörde zu dem Schluss, die Ergebnisse seien nicht geeignet, einen Zusammenhang zwischen Mobilfunkexposition und Chromosomenschäden zu belegen oder daraus weitergehende Hypothesen abzuleiten. Soweit die Hauptkritiken des BfS.

Punkt für Punkt widersprochen

Bezüglich der Studiengröße räumen die Autoren ausdrücklich ein, dass ihre Untersuchung explorativen Charakter habe und aufgrund der kleinen Stichprobe keine Kausalität beweisen könne. Gerade deshalb müsse sie unabhängig wiederholt werden. Sie wenden sich jedoch entschieden gegen die Meinung des BfS, die Ergebnisse seien wissenschaftlich nicht belastbar.

Den statistischen Einwand beantworten sie mit neuen Auswertungen. Während das BfS bemängelt hatte, die Normalverteilung der Daten sei nicht überprüft worden, präsentieren die Autoren nun Shapiro-Wilk-Tests sowie zusätzlich den vom BfS empfohlenen Mann-Whitney-U-Test. Beide Verfahren kommen zum gleichen Ergebnis: Die wichtigsten Chromosomenaberrationen bleiben statistisch signifikant. Damit – so die Autoren – seien die Befunde statistisch robust.

Ausführlich reagieren sie auf den Vorwurf der biologischen Inkonsistenz. Chromosomenaberrationen und Mikronuklei seien zwar verwandte Marker, müssten jedoch keineswegs immer parallel auftreten. Darüber hinaus verweisen sie auf einen bislang kaum diskutierten methodischen Aspekt: Die Blutproben mussten rund sieben Stunden bis ins Labor transportiert werden. Nach ihrer Darstellung kann eine derart lange Verzögerung die Hintergrundrate von Mikronuklei erhöhen und dadurch kleinere Unterschiede zwischen den Gruppen verschleiern. Zur Untermauerung dieser Erklärung zitieren sie Datensätze mit identischer Analyse-Methodik, aber unterschiedlicher Transportdauer.

Auch den Vorwurf einer unzureichenden Expositionserfassung weisen sie zurück. Die Messungen seien nach etablierten baubiologischen Verfahren durchgeführt worden und hätten insbesondere in den Schlafzimmern eine klare Trennung zwischen den beiden Expositionsgruppen gezeigt. Gerade die nächtliche Ruhephase stelle den längsten zusammenhängenden Expositionszeitraum eines Menschen dar und sei deshalb relevant und repräsentativ.

Das Institut von Prof. Belyaev (Univ. Bratislava) analysierte die BlutprobenIgor Belyaev, Bild privat

Chromosomen als biologisches Frühwarnsystem

Einen zentralen Stellenwert nimmt in der Erwiderung die Bedeutung der Chromosomen-Befunde ein. Die Auswertung sei verblindet erfolgt, mit Doppelkulturen und nach international anerkannten Verfahren. Gerade deshalb verdienten signifikante Unterschiede gebührende Aufmerksamkeit. Die Autoren erinnern daran, dass diese Untersuchungsmethode internationaler Standard ist, um die Wirkung der Exposition mit ionisierender Strahlung abzuschätzen.

 

Mehr als nur die Feldstärke

Eine weitere grundsätzliche Überlegung betrifft den Begriff der Dosis. Während heutige Grenzwerte vor allem auf der momentanen Feldstärke beruhen, argumentieren die Autoren, dass biologische Wirkungen nach langer Expositionsdauer auftreten könnten. Selbst eine Intensität unter dem Grenzwert könne die Folgen kleinster DNA-Schäden ansammeln, was nach Jahren als Chromosomen-Aberrationen zu Tage kommt. Genau diese Hypothese wurde in der ATHEM-3-Studie erstmals am Menschen untersucht, und müsse nun – nach einem positiven Erstbefund – in größeren Kohorten überprüft werden.

Studienleiter Wilhelm Mosgöller im Interview mit diagnose:funk: es ist bemerkenswert, dass diese Chromosomenschäden bei Expositionen beobachtet wurden, die etwa um den Faktor 100 unter den derzeitigen Grenzwerten liegen. Nach seiner Einschätzung deutet dies darauf hin, dass langfristige Niedrigdosisexpositionen biologisch anders bewertet werden müssten als kurzzeitige Belastungen (mehr dazu im Interview).

Was bedeutet das für den Verbraucherschutz?

Jenseits der wissenschaftlichen Detailfragen wirft die Kontroverse eine grundsätzliche Frage für den Verbraucherschutz auf. Muss die Öffentlichkeit bereits dann über mögliche Risiken informiert werden, wenn ein wissenschaftlicher Verdacht besteht, auch wenn die Evidenz noch nicht ausreicht, um Kausalität nachzuweisen? In Italien wurde erst kürzlich durch das Kassationsgericht der Europäischen Niederlassung des IT-Riesen Apple gerichtlich auferlegt, Verbraucher über Risiken zu informieren. In Italien hat der Konsument ein "Recht auf Information", wie ganz aktuell das Urteil des Kassationsgerichtes bestätigt, und zwar schon bei ersten Hinweisen auf Risiken. Aber wie ist das in Deutschland mit dem BfS? Das BfS vertritt nach wie vor, dass erst dann, wenn die endgültige Kausalität nachgewiesen sei, informiert werden müsse. Warum dies dem Vorsorgeprinzip und dem Verbraucherschutz widerspricht, behandelt unser Brennpunkt "Der Kausalitätsbetrug" (s.u.).  

Die Autoren vertreten hierzu eine klare Position. Solange Unsicherheiten bestehen, sei das ALARA-Prinzip („As Low As Reasonably Achievable“) ein angemessener Handlungsrahmen. Es fordert nicht den Nachweis eines Schadens, sondern die vernünftige Minimierung vermeidbarer Expositionen – etwa durch größeren Abstand, kürzere Expositionszeiten oder technische Abschirmung –, solange wissenschaftliche Fragen offen sind.

Diese Sichtweise knüpft an ein Grundprinzip des modernen Verbraucherschutzes an: Bei plausiblen Hinweisen auf potenzielle Gesundheitsrisiken sollte Transparenz Vorrang vor Beschwichtigung haben. Verbraucher können nur dann eigenverantwortliche Entscheidungen treffen, wenn ihnen der Stand der wissenschaftlichen Diskussion offen dargelegt wird.

Ein Streit, der die Forschung voranbringen kann

Die Erwiderung der ATHEM-3-Gruppe beendet die wissenschaftliche Debatte nicht – sie eröffnet vielmehr die nächste Phase. Weder behaupten die Autoren, ihre Studie beweise einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Mobilfunkstrahlung und Chromosomenschäden, noch kann das BfS die beobachteten Unterschiede allein mit methodischen Mängeln erklären. Die eigentliche Kontroverse verlagert sich damit auf eine andere Ebene: Sind es Zufallsbefunde in einer kleinen explorativen Studie oder sind es neue Hinweise auf einen biologischen Effekt, der durch größere, unabhängige Untersuchungen bestätigt oder widerlegt werden kann?

Gerade darin liegt der eigentliche Wert wissenschaftlicher Kontroversen. Sie entscheiden keine Fragen endgültig – sie präzisieren die Hypothesen, verbessern die Methodik und zeigen, welche Experimente für den Erkenntnisfortschritt als Nächstes notwendig sind. Im Fall der ATHEM-3-Studie haben die Autoren mit ihrer detaillierten Erwiderung deutlich gemacht, dass sie ihre Befunde weiterhin für wissenschaftlich belastbar halten und als Ausgangspunkt für genau diese nächste Forschungsstufe verstehen.

Diese Auseinandersetzung könnte die Forschung voranbringen. Doch Tonfall und Methode in der Kritik des BfS signalisieren Desinteresse. Bei einem Erkenntnisinteresse hätte das BfS die Möglichkeit, eine Folgestudie zu fördern. Doch das Gegenteil scheint der Fall, das Erkenntnisinteresse scheint gering. Es scheint sich auch hier zu bestätigen, was Prof. Meike Mevissen im Januar 2026 in einem Interview auf den Portal infosperber über Kommunikation und Politik des deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz sagte:

  • „Gleichzeitig hat die Bevölkerung doch ein Recht darauf zu wissen, wie der derzeitige Stand der Forschung ist. Mich stört dabei, dass Institutionen, wie etwa das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz, ständig alles wegdiskutieren. Auch wenn die Effekte, die gefunden wurden, klein sind, kann man das auch so kommunizieren. Das Bundesamt möchte, dass die Wissenschaft die Aussage macht, dass es keine Effekte gibt. Daraus folgt, dass sie keinen Entscheid treffen müssen, was offenbar, auch wenn es kleine Effekte sind, nicht gewollt wird. Die Forschung ist sehr politisch und wir sind immer wieder mit der Haltung konfrontiert, dass es keine Gesundheitsrisiken geben darf. Das behindert unsere Arbeit manchmal.“

Dieses Herunterspielen von Risiken haben wir in unserem Brennpunkt "Die Auseinandersetzung um die Deutungshoheit zu Risiken der Mobilfunkstrahlung" analysiert (s.u). Fazit: diagnose:funk beteiligt sich an der Finanzierung der ATHEM-4 Studie.

Mehr Informationen: 

Die Studie:

Gulati S, Mosgoeller W, Moldan D, Kosik P, Durdik M, Jakl L, Skorvaga M, Markova E, Kochanova D, Vigasova K, Belyaev I (2024): Evaluation of oxidative stress and genetic instability among residents near mobile phone base stations in Germany. Bewertung von oxidativem Stress und genetischer Instabilität bei Anwohnern in der Nähe von Mobilfunk-Basisstationen in Deutschland: Ecotoxicol Environ Saf 2024; 279: 116486

Besprechung auf EMF:Data

ATHEM-3-Studienpublikation 2024 , die Antwort der ATHEM-3-Studiengruppe auf die Kritik des Bundesamtes für Strahlenschutz .

Artikelserie: ATHEM-3-Studie: Schädliche Wirkungen auf Chromosomen signifikant belegt

ATHEM-3 (2024) auf einen Blick

  • Teilnehmer: 24 gesunde vergleichbare Erwachsene (12 mit höherer, 12 mit niedriger Mobilfunkexposition)
  • Expositionsdauer: mindestens fünf Jahre
  • Untersuchte Biomarker: oxidativer Stress, DNA-Schäden, Mikronuklei, Chromosomenaberrationen, Genmarker
  • Wichtigstes Ergebnis: Signifikant erhöhte Chromosomenaberrationen in der über Jahre höher exponierten Gruppe
  • BfS-Bewertung: Aussagekraft wegen methodischer Unsicherheiten eingeschränkt
  • Antwort der Autoren: Die Ergebnisse sind, was sie sind, und sie rechtfertigten Folgestudien zur Abklärung.
Infokasten diagnose:funk

Publikation zum Thema

diagnose:funk
Format: A4Seitenanzahl: 16 Veröffentlicht am: 12.01.2023 Bestellnr.: 250Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Die Auseinandersetzung um die Deutungshoheit zu Risiken der Mobilfunkstrahlung

Über Kampagnen eines Kartells von Industrie, Bundesamt für Strahlenschutz und ICNIRP
Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Ob Mobilfunkstrahlung gesundheitsschädlich ist oder nicht, darüber wird nicht nur eine Wissenschaftsdebatte über Ergebnisse der Forschung geführt. Bei dieser Debatte geht es auch und vor allem um Produktvermarktung, in diesem Fall um das Milliardengeschäft einer Schlüsselindustrie. Dieser brennpunkt dokumentiert die Auseinandersetzung. Im Jahr 2022 gab es vier Entwarnungskampagnen, basierend auf vier Studien mit der Botschaft: Mobilfunkstrahlung ist unbedenklich für die Gesundheit, ein Krebsrisiko besteht nicht. Das beweise die MOBI-Kids-Studie, die bisher weltweit größte Studie zu Hirntumoren und Kinder. Mit der UK-Million Women Studie liege auch der Beweis für Erwachsene vor. In einem von ICNIRP-Mitglied Prof. M. Röösli verfassten Artikel zu 5G in der Zeitschrift Aktuelle Kardiologie bekamen gezielt Mediziner diese Botschaft übermittelt. Abgeordneten des deutschen Bundestages wird vom deutschen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Umweltministerium mitgeteilt, die STOA-Studie, die Schädigungen zu Krebs und Fertilität auswertet, sei unwissenschaftlich. Diagnose:funk nahm zu allen diesen Meldungen Stellung.
April 2020Format: 10 Seiten / A4Veröffentlicht am: 03.04.2020 Bestellnr.: 240Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Der Kausalitäts-Betrug

Was die Mobilfunkdiskussion mit Alkohol, einem Affen und Kater zu tun hat- eine Auseinandersetzung mit Positionen des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Autor:
Jörn Gutbier/Peter Hensinger
Inhalt:
Warum vertritt das Bundesamt für Strahlenschutz trotz der Studienlage, dass es keine Beweise für die Gesundheitsschädlichkeit der Mobilfunkstrahlung gibt? Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Kernargument des Bundesamtes für Strahlenschutz, der Kausalität als Kriterium für eine Schutzpolitik. Ausnahmslos alle vorliegenden Studien, so begründet es das Bundesamt für Strahlenschutz, hätten bisher keinen kausalen Zusammenhang zwischen Strahlungseinwirkung und Zellschädigungen nachweisen können. Deshalb brauche es auch keine Schutzpolitik. Korrelationen oder Indizien reichten dafür nicht aus. Warum diese Kausalitätstheorie, die wissenschaftlich logisch erscheint, unwissenschaftlich ist, dem Vorsorgeprinzip widerspricht und in der Konsequenz Geschäftsmodelle der Industrie rechtfertigt, damit setzt sich der Brennpunkt auseinander.
Artikel veröffentlicht:
10.08.2026
Autor:
diagnose:funk
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