Chromosomen als biologisches Frühwarnsystem
Einen zentralen Stellenwert nimmt in der Erwiderung die Bedeutung der Chromosomen-Befunde ein. Die Auswertung sei verblindet erfolgt, mit Doppelkulturen und nach international anerkannten Verfahren. Gerade deshalb verdienten signifikante Unterschiede gebührende Aufmerksamkeit. Die Autoren erinnern daran, dass diese Untersuchungsmethode internationaler Standard ist, um die Wirkung der Exposition mit ionisierender Strahlung abzuschätzen.
Mehr als nur die Feldstärke
Eine weitere grundsätzliche Überlegung betrifft den Begriff der Dosis. Während heutige Grenzwerte vor allem auf der momentanen Feldstärke beruhen, argumentieren die Autoren, dass biologische Wirkungen nach langer Expositionsdauer auftreten könnten. Selbst eine Intensität unter dem Grenzwert könne die Folgen kleinster DNA-Schäden ansammeln, was nach Jahren als Chromosomen-Aberrationen zu Tage kommt. Genau diese Hypothese wurde in der ATHEM-3-Studie erstmals am Menschen untersucht, und müsse nun – nach einem positiven Erstbefund – in größeren Kohorten überprüft werden.
Studienleiter Wilhelm Mosgöller im Interview mit diagnose:funk: es ist bemerkenswert, dass diese Chromosomenschäden bei Expositionen beobachtet wurden, die etwa um den Faktor 100 unter den derzeitigen Grenzwerten liegen. Nach seiner Einschätzung deutet dies darauf hin, dass langfristige Niedrigdosisexpositionen biologisch anders bewertet werden müssten als kurzzeitige Belastungen (mehr dazu im Interview).
Was bedeutet das für den Verbraucherschutz?
Jenseits der wissenschaftlichen Detailfragen wirft die Kontroverse eine grundsätzliche Frage für den Verbraucherschutz auf. Muss die Öffentlichkeit bereits dann über mögliche Risiken informiert werden, wenn ein wissenschaftlicher Verdacht besteht, auch wenn die Evidenz noch nicht ausreicht, um Kausalität nachzuweisen? In Italien wurde erst kürzlich durch das Kassationsgericht der Europäischen Niederlassung des IT-Riesen Apple gerichtlich auferlegt, Verbraucher über Risiken zu informieren. In Italien hat der Konsument ein "Recht auf Information", wie ganz aktuell das Urteil des Kassationsgerichtes bestätigt, und zwar schon bei ersten Hinweisen auf Risiken. Aber wie ist das in Deutschland mit dem BfS? Das BfS vertritt nach wie vor, dass erst dann, wenn die endgültige Kausalität nachgewiesen sei, informiert werden müsse. Warum dies dem Vorsorgeprinzip und dem Verbraucherschutz widerspricht, behandelt unser Brennpunkt "Der Kausalitätsbetrug" (s.u.).
Die Autoren vertreten hierzu eine klare Position. Solange Unsicherheiten bestehen, sei das ALARA-Prinzip („As Low As Reasonably Achievable“) ein angemessener Handlungsrahmen. Es fordert nicht den Nachweis eines Schadens, sondern die vernünftige Minimierung vermeidbarer Expositionen – etwa durch größeren Abstand, kürzere Expositionszeiten oder technische Abschirmung –, solange wissenschaftliche Fragen offen sind.
Diese Sichtweise knüpft an ein Grundprinzip des modernen Verbraucherschutzes an: Bei plausiblen Hinweisen auf potenzielle Gesundheitsrisiken sollte Transparenz Vorrang vor Beschwichtigung haben. Verbraucher können nur dann eigenverantwortliche Entscheidungen treffen, wenn ihnen der Stand der wissenschaftlichen Diskussion offen dargelegt wird.
Ein Streit, der die Forschung voranbringen kann
Die Erwiderung der ATHEM-3-Gruppe beendet die wissenschaftliche Debatte nicht – sie eröffnet vielmehr die nächste Phase. Weder behaupten die Autoren, ihre Studie beweise einen ursächlichen Zusammenhang zwischen Mobilfunkstrahlung und Chromosomenschäden, noch kann das BfS die beobachteten Unterschiede allein mit methodischen Mängeln erklären. Die eigentliche Kontroverse verlagert sich damit auf eine andere Ebene: Sind es Zufallsbefunde in einer kleinen explorativen Studie oder sind es neue Hinweise auf einen biologischen Effekt, der durch größere, unabhängige Untersuchungen bestätigt oder widerlegt werden kann?
Gerade darin liegt der eigentliche Wert wissenschaftlicher Kontroversen. Sie entscheiden keine Fragen endgültig – sie präzisieren die Hypothesen, verbessern die Methodik und zeigen, welche Experimente für den Erkenntnisfortschritt als Nächstes notwendig sind. Im Fall der ATHEM-3-Studie haben die Autoren mit ihrer detaillierten Erwiderung deutlich gemacht, dass sie ihre Befunde weiterhin für wissenschaftlich belastbar halten und als Ausgangspunkt für genau diese nächste Forschungsstufe verstehen.
Diese Auseinandersetzung könnte die Forschung voranbringen. Doch Tonfall und Methode in der Kritik des BfS signalisieren Desinteresse. Bei einem Erkenntnisinteresse hätte das BfS die Möglichkeit, eine Folgestudie zu fördern. Doch das Gegenteil scheint der Fall, das Erkenntnisinteresse scheint gering. Es scheint sich auch hier zu bestätigen, was Prof. Meike Mevissen im Januar 2026 in einem Interview auf den Portal infosperber über Kommunikation und Politik des deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz sagte:
- „Gleichzeitig hat die Bevölkerung doch ein Recht darauf zu wissen, wie der derzeitige Stand der Forschung ist. Mich stört dabei, dass Institutionen, wie etwa das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz, ständig alles wegdiskutieren. Auch wenn die Effekte, die gefunden wurden, klein sind, kann man das auch so kommunizieren. Das Bundesamt möchte, dass die Wissenschaft die Aussage macht, dass es keine Effekte gibt. Daraus folgt, dass sie keinen Entscheid treffen müssen, was offenbar, auch wenn es kleine Effekte sind, nicht gewollt wird. Die Forschung ist sehr politisch und wir sind immer wieder mit der Haltung konfrontiert, dass es keine Gesundheitsrisiken geben darf. Das behindert unsere Arbeit manchmal.“
Dieses Herunterspielen von Risiken haben wir in unserem Brennpunkt "Die Auseinandersetzung um die Deutungshoheit zu Risiken der Mobilfunkstrahlung" analysiert (s.u). Fazit: diagnose:funk beteiligt sich an der Finanzierung der ATHEM-4 Studie.
Mehr Informationen:
Die Studie:
Gulati S, Mosgoeller W, Moldan D, Kosik P, Durdik M, Jakl L, Skorvaga M, Markova E, Kochanova D, Vigasova K, Belyaev I (2024): Evaluation of oxidative stress and genetic instability among residents near mobile phone base stations in Germany. Bewertung von oxidativem Stress und genetischer Instabilität bei Anwohnern in der Nähe von Mobilfunk-Basisstationen in Deutschland: Ecotoxicol Environ Saf 2024; 279: 116486
Besprechung auf EMF:Data
ATHEM-3-Studienpublikation 2024 , die Antwort der ATHEM-3-Studiengruppe auf die Kritik des Bundesamtes für Strahlenschutz .
Artikelserie: ATHEM-3-Studie: Schädliche Wirkungen auf Chromosomen signifikant belegt
ATHEM-3 (2024) auf einen Blick
- Teilnehmer: 24 gesunde vergleichbare Erwachsene (12 mit höherer, 12 mit niedriger Mobilfunkexposition)
- Expositionsdauer: mindestens fünf Jahre
- Untersuchte Biomarker: oxidativer Stress, DNA-Schäden, Mikronuklei, Chromosomenaberrationen, Genmarker
- Wichtigstes Ergebnis: Signifikant erhöhte Chromosomenaberrationen in der über Jahre höher exponierten Gruppe
- BfS-Bewertung: Aussagekraft wegen methodischer Unsicherheiten eingeschränkt
- Antwort der Autoren: Die Ergebnisse sind, was sie sind, und sie rechtfertigten Folgestudien zur Abklärung.