Überall Kameras und Mikros: Bundesnetzagentur warnt vor Spionage durch smarte Produkte

Rauchmelder, Saugroboter, Fernsehgeräte dringen in die Privatsphäre ein
Immer mehr Haushalts- und Unterhaltungsgeräte sind mit Funkverbindungen ausgestattet. Sie übertragen persönlichste Daten. Die Bundesnetzagentur warnt vor dem Kauf solcher Geräte.
Big Brother is watching you! Bild: KI generiert

In einer Pressemitteilung vom 29.11.2024 warnt die Bundesnetzagentur vor dem Kauf von smarten Geräten. Einige davon sind hierzulande verboten. Immer mehr vernetzte Geräte haben eingebaute Kameras und/oder Mikrofone, sogar Fernsehapparate. Der Kauf solcher Geräte verletzt die Privatsphäre, wenn damit etwa unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellt werden können.

Die Behörde weist darauf hin, dass all jene Produkte, die heimliche Aufzeichnungen ermöglichen und diese beispielsweise per WLAN oder Bluetooth an andere Geräte, die Hersteller oder gar Sicherheitsbehörden übertragen können, in Deutschland eigentlich verboten sind.

  • "Smarte Spielzeuge, smarte Saugroboter oder smarte Brillen können unser Leben erleichtern, doch die damit verbundenen Risiken für die Privatsphäre sind nicht zu unterschätzen. Menschen müssen klar und deutlich erkennen können, wenn sie aufgenommen werden, vor allem auch in Kinderzimmern", erklärt BNetzA-Präsident Klaus Müller diesbezüglich.

Datenübertragung muss abschaltbar sein

Als Beispiele für potenziell spionagetaugliche Geräte nennt die BNetzA unter anderem smarte Türklingeln, Rauchmelder, Futterautomaten für Haustiere, smarte Brillen, Saugroboter und andere Geräte, die über eingebaute Kameras und Mikrofone verfügen. Im Rahmen ihrer Marktrecherchen will die Behörde auch Halsketten mit versteckten Mikrofonen, Blumenkörbe mit eingebauten Spionagekameras und videofähige Rasierapparate vorgefunden haben.

Verbrauchern wird empfohlen, sich vor dem Kauf vernetzter Produkte über deren genaue Funktionsweise zu informieren und die Produktbeschreibungen sowie die Datenschutzbestimmungen der dazugehörigen Apps aufmerksam zu lesen. Weitere Informationen zu Verboten bei vernetzten Geräten hat die BNetzA auf einer separaten Informationsseite veröffentlicht.

diagnose:funk begrüßt diese Warnungen der Bundesnetzagentur, allerdings fehlen bei den Geräten funkende Wasser- und Stromzähler, deren Daten auch zu Überwachungszwecken missbraucht werden können. Aus ihren Warnungen muss die Bundesnetzagentur Konsequenzen ziehen. Sie muss verfügen, dass alle WLAN- und Bluetooth-Funktionen abschaltbar sind, einerseits zur Verhinderung des Abgreifens persönlicher Daten als auch zum Schutz vor der Strahlenbelastung.

 

Artikel veröffentlicht:
07.02.2025
Autor:
diagnose:funk
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