Die Kernaussagen des Papieres der brandenburgischen Naturschutzverbände
„Keine Mobilfunkmasten in Naturschutzgebieten!“, das ist die Kernforderung. Die Naturschutzverbände lehnen Mobilfunkmasten in diesen Gebieten strikt ab. Sie argumentieren, dass der Ausbau von Mobilfunknetzen bereits 98 % der Fläche Deutschlands abdeckt, einschließlich der Wald- und Naturflächen. Eine zusätzliche „Idealversorgung“, insbesondere eine flächendeckende Indoor-Versorgung, sei nicht notwendig und würde die Umwelt zusätzlich belasten.
Die Verbände kritisieren den Gesetzentwurf der Bundesregierung (TK-Nabeg), der ein „überragendes öffentliches Interesse“ am Mobilfunkausbau festschreiben will. Dies würde bedeuten, dass Belange des Naturschutzes zugunsten des Mobilfunkausbaus nachrangig behandelt werden.
Der Bau von Mobilfunkmasten in Naturschutzgebieten schädigt nachweislich die Umwelt, z. B. durch Eingriffe in Lebensräume und Störungen bedrohter Arten. Auch nach Abschluss der Bauarbeiten entstehen Belastungen durch regelmäßige Wartungsarbeiten.
Forschungsergebnisse erfordern die Anwendung des Vorsorgeprinzips
Das Papier beruft sich bei seiner Kritik auf den Stand der Forschung zu den Auswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder (HF-EMF) auf Insekten und andere Arthropoden:
Schädigungseffekte im Labor nachgewiesen: Es wird auf die wissenschaftlichen Reviews von Mulot et al. (2022) und Thill et. al. (2023) verwiesen, die zeigen, dass unter Laborbedingungen Schädigungen bei Insekten und anderen Arthropoden bereits bei elektromagnetischen Feldstärken unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte nachgewiesen werden konnten. Diese Schädigungen traten sowohl auf zellulärer Ebene als auch auf der Ebene des Gesamtorganismus auf. Einige dieser Effekte wurden bei Feldstärken ab 2 V/m beobachtet, während der gesetzliche Grenzwert für Frequenzen über 2 GHz bei 61 V/m liegt.
- Anm.diagnose:funk: In der Regel treten Schädigungen im Labor sogar verstärkt im Feld auf, da dort die Tiere noch weiteren Schadstoffen und Schadstoffkombinationen ausgesetzt sind. Mulot et al. schreiben zu den Laborergebnissen: „Anthropogene NIS [nicht-ionisierende Strahlung, also z.B. Mobilfunkstrahlung, df] stellen eine potenzielle Bedrohung für Arthropodenpopulationen dar, da sie den Selektionswert (Fitness), die Fortpflanzung und das Verhalten von Individuen beeinträchtigen.“ „NIS wirken eindeutig subletal auf Arthropoden, sowohl auf der Ebene der Zellen als auch des Organismus."
Freilandforschung unzureichend: Das Papier stellt fest, dass negative Effekte im Freiland bisher nicht mit ausreichender Sicherheit nachgewiesen werden konnten. Der Grund dafür liegt in methodischen Problemen bei der Expositionsbestimmung in natürlichen Umgebungen, die Freilandstudien erschweren. Es fehlen qualitativ hochwertige Studien, die die Laborergebnisse unter realen Umweltbedingungen bestätigen.
Forschungslücken: Es gibt erhebliche Wissenslücken zu den biologischen Auswirkungen der Mobilfunkfrequenzen. Diese Lücken verhindern belastbare Aussagen über die Umweltschädlichkeit der Strahlung im Freiland. Das BfS hatte bereits 1999 Forschungsbedarf zu den Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf Fauna und Flora angemeldet, der jedoch bis heute nur teilweise erfüllt wurde. Trotz der festgestellten Forschungslücken kommt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zu dem Schluss, dass es derzeit keine wissenschaftlich belastbaren Hinweise auf eine Gefährdung von Tieren und Pflanzen durch Mobilfunkstrahlung unterhalb der Grenzwerte gibt. Diese Aussage wird von den Naturschutzverbänden kritisch hinterfragt.
- Anm. diagnose:funk: Das BfS zeigte kein Interesse, qualitativ hochwertige Forschung zu Insekten in Auftrag zu geben. Offensichtlich sollte das Nicht-Wissen konserviert werden. Mulot et al. warnen ausdrücklich davor, Nicht-Wissen als Wissen auszugeben und damit eine Scheinsicherheit zu suggerieren. Mulot et al. warnen: „An dieser Stelle sei daran erinnert, dass der fehlende Nachweis einer Wirkung nicht gleichbedeutend mit dem Nachweis einer fehlenden Wirkung ist und dass weitere Feldstudien durchgeführt werden sollten.“ (S. 40)
Zu dieser Verhinderung von Forschung durch die Behörden nehmen wir auf unserer Seite www.insekten-schuetzen.info ausführlich Stellung.
Vorsorgeprinzip: Das Vorsorgeprinzip erfordert aber keine endgültigen Beweise und warnt vor einem Abwarten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Die Verbände weisen darauf hin, dass es genug wissenschaftliche Hinweise gibt, dass EMF unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte Lebewesen schädigen können. Insbesondere Insekten und andere Arthropoden sind betroffen. Die Verbände fordern deshalb eine Berücksichtigung dieser Risiken in der Genehmigungsprüfung. Die Verbände plädieren für das Vorsorgeprinzip, das im Umweltrecht verankert ist. Die derzeitige Praxis, HF-EMF als „nicht abwägungsrelevant“ zu behandeln, wird als rechtswidrig betrachtet, da das Bundesverwaltungsgericht 2012 entschieden hat, dass Mobilfunkstrahlung dem vorsorgerelevanten Risikoniveau zugeordnet werden muss.
Alternativenprüfung: In FFH- und Vogelschutzgebieten, die einem besonderen Schutz unterliegen, muss der Mobilfunkbetreiber nachweisen, dass keine schädlichen Auswirkungen entstehen. Die Verbände fordern, dass die Prüfung alternativer Standorte und technischer Lösungen intensiviert wird, um die Errichtung von Masten in Naturschutzgebieten zu vermeiden.
- Anmerkung diagnose:funk: "Wir amüsieren uns zu Tode" schrieb Neil Postman schon vor 40 Jahren. "Mobilfunkausbau im Bundesrat: Unterhaltung oder Umweltschutz? Gaming oder Gesundheit?" titelten wir in unserer Pressemitteilung, (26.9.2024): "Mobilfunkstrahlung ist eine Risikotechnologie, deswegen muss sie mit dem Ziel der Strahlenminimierung reguliert werden. Dies sieht auch der Technikfolgenbericht des Deutschen Bundestags vom Februar 2023 so: Als Vorsorgemaßnahme regt er auf Seite 17 die Errichtung von Schutzzonen an, „in denen die Verwendung von Mobiltelefonen oder die Errichtung von Sendeanlagen verboten oder stark eingeschränkt wird.“ Dies muss für die von Schleswig-Holstein vorgeschlagenen Nationalparke (Bundesrat Drucksache 391/2/24) ebenso gelten wie für Naturschutzgebiete, für Flora-Fauna-Habitate und für die Kernzonen von Biosphärenreservaten. Jörn Gutbier: „Die Insekten brauchen keine Bestrahlung, sondern Erholung.“"
Verwaltungspraktiken: Die Verbände bemängeln, dass ihre Widersprüche gegen Mobilfunkprojekte oft ignoriert oder nicht bearbeitet werden. Dies sehen sie als Einschränkung ihrer Klagerechte und als rechtsstaatlich problematisch an.
- Anmerkung diagnose:funk: Die Politik jammert, dass das Vertrauen in die Parteien erodiert. Das hat sie sich selbst zuzuschreiben. Gerade bei der Mobilfunk-Problematik erleben wir, wie die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger und Anfragen von Initiativen nicht beachtet werden. So wurden zum Telekommunikationsnetzausbau-Beschleunigungsgesetz (TK-Nabeg) Umweltverbände und diagnose:funk >>> nicht angehört.
Insgesamt fordern die Naturschutzverbände eine restriktive Handhabung der Genehmigungsverfahren für Mobilfunkmasten in Naturschutzgebieten und Maßnahmen zur Minimierung von Umweltrisiken durch elektromagnetische Felder.
Die Studienlage zu Insekten und EMF dokumentieren unsere spezielle Homepage www.insekten-schuetzen.info und zusammenfassend unsere >>> Artikelserie.
____________________________________________________________________________