"Digital First. Bedenken Second" - Maxime zur Schädigung von Mensch und Natur
Mobilfunkstrahlung ist eine Risikotechnologie, deswegen muss sie mit dem Ziel der Strahlenminimierung reguliert werden. Bereits Anfang 2024 kritisierte der NABU, dass mit der Formulierung „überragendes öffentliches Interesse“ und Beschleunigungsgesetzen Naturschutzstandards ausgehebelt werden sollen.[1]
Dies soll nun auch auf die Mobilfunkinfrastruktur angewandt werden. Die rot-grün-gelbe Bundesregierung konterkariert damit die Erkenntnisse des Bundestages vom Februar 2023. Der einstimmig verabschiedete Bericht des Technikfolgenausschusses des Bundestages (TAB) beschreibt das grundsätzliche Risiko der Mobilfunktechnologie und benennt die möglichen Schäden. Die Bundesregierung ist dazu aufgefordert, den Empfehlungen des Berichts zu folgen, der nach „neuen technischen Standards“ verlangt, die „Einrichtung von Schutzzonen“ und sogar „Sendeanlagen-Verbotszonen“ sowie die umfassende „Aufklärung der Bevölkerung“ über die Risiken fordert.
Aktuelle Studie belegen zudem die Risiken der Mobilfunkstrahlung. So hat die neue ATHEM-3-Studie (2024) nachgewiesen, dass die Dauerbelastung für Menschen zur Schädigung von Chromosomen führt.
Die Studienlage zur Schädigung von Kleinstlebewesen, v.a. Insekten, den Kettengliedern der Biodiversität, ist inzwischen eindeutig. Die Strahlung hat vielfältige negative Auswirkungen und dezimiert sie. Das weisen die Studien von Treder et al. (2023, Uni Hohenheim), Molina-Montenegro et al. (2023), Nyirenda et al. (2022), Adelaja et al. (2022), die BEEFI-Studie zu Insekten von Thill et al. (2023) und der Review von Mulot M. et al. (2022) im Auftrag des Schweizer Bundesamts für Umwelt (BAFU) nach. Dort heißt es:
- „Anthropogene NIS [nicht-ionisierende Strahlung, also z.B. Mobilfunkstrahlung, Anm. diagnose:funk] stellen eine potenzielle Bedrohung für Arthropodenpopulationen dar, da sie den Selektionswert (Fitness), die Fortpflanzung und das Verhalten von Individuen beeinträchtigen.“
- „NIS wirken eindeutig subletal auf Arthropoden, sowohl auf der Ebene der Zellen als auch des Organismus.“
Sendeanlagen dürfen deshalb in Naturschutzgebieten nicht gebaut werden. Die Voraussetzungen für die Anwendung des Vorsorgeprinzips sind übererfüllt, allein diese Studien liefern mehr als Hinweise, sondern bereits Beweise. Die Bundesregierung und die Abgeordneten wissen das, diagnose:funk informiert sie kontinuierlich. Auch weiß die Bundesregierung, dass die Schutzfunktion der Grenzwerte durch ein neues Gerichtsurteil und ein rechtliches Gutachten in Frage gestellt ist.