Vorwort von Peter Hensinger, Vorstand von diagnose:funk
Vor 20 Jahren gab es einen unerwarteten Schub für die Protestbewegung gegen den Aufbau von Mobilfunkmasten. Die Naila-Studie wies nach, dass die Strahlung von Sendeanlagen des Mobilfunks zu Krebs führen kann. Die Studie schlug hohe Wellen. Hektik brach aus, das Bundesamt für Strahlenschutz wusste sofort: Dieses Ergebnis kann nicht sein! Großmundig wurden Überprüfungen angekündigt, die nie stattfanden.
Sie wurden von der Industrie verhindert. Heute, 20 Jahre später, könnte die ATHEM-3-Studie wieder den Protest stärken, denn sie bestätigt auf klinischer Ebene, am Menschen, die Naila Ergebnisse. ATHEM steht für „Untersuchung athermischer Wirkungen elektromagnetischer Felder im Mobilfunkbereich“. Die ATHEM-3-Studie weist nach, dass die Langzeit-Bestrahlung durch Mobilfunksendeanlagen zytogenetische Veränderungen, sogenannte Chromosomenaberrationen, zur Folge haben kann. In einschlägigen Foren raunen die üblichen Verdächtigen schon: dieses Ergebnis kann nicht stimmen. Das Bundesamt für Strahlenschutz schweigt bisher zu dieser Studie. Kein Zufall, denn sie wurde auf höchstem wissenschaftlichem Niveau durchgeführt.
Das führende internationale Portal MicrowaveNews widmete ihr sofort einen ausführlichen Artikel, unterstrich ihre bahnbrechende Bedeutung mit dem Untertitel: „More Chromosomal Aberrations. A Finding Too Hot To Handle.“ Wir übersetzten: „Ein Fund, zu heiß, um ihn zu verdauen“. Er wird der Industrie und ihren Propagandisten von der Risikolosigkeit der Strahlung Magenschmerzen bereiten.
Und so hat dieses kompakt einen ausführlichen Schwerpunkt. Wir blicken zurück auf die Naila-Studie und befassen uns mit der Bedeutung der ATHEM-3-Studie, in Interviews aus erster Hand mit den Studienleitern beider Studien. Und als Sahnehäubchen obendrauf gibt es zwei juristische Vorgänge. In einem Verfahren zu Mobilfunkmasten gegen die Bundesregierung fordert das Gericht eine Beweisaufnahme, ob die Grenzwerte angesichts der Studienlage schützen. Das gab es noch nie!
Und eine juristische Dissertation, die als Buch erschien, hält angesichts der Forschungsergebnisse die Mobilfunkpolitik der Bundesregierung für „untragbar“. Daher seien die Kommunen verpflichtet, mit Mobilfunkkonzepten eine Schutzpolitik zu betreiben.
Wir freuen uns, Ihnen diese Good News für die Arbeit vor Ort präsentieren zu können. Good News, weil sie wieder bestätigen, dass unsere Kritik und Alternativen gut begründet sind. Es kommt Bewegung in die Diskussion. Es liegt jetzt an uns und Ihnen, dass Entscheider in Politik und Medizin informiert werden und ins Nachdenken kommen. Hartnäckig dranbleiben, damit sich eine Schutzpolitik Bahn bricht!