Der BUND Brandenburg begründet seine Forderung, dass in Naturschutzgebieten keine Mobilfunkmasten aufgestellt werden dürfen, mit der Studienlage zur Gefährdung von Insekten und führt die Studie von Nyirenda (2022) und Reviews von Thill (2020) und Mulot (2022) an. Mulot et al. kommen u.a. zu dem Ergebnis, so der BUND:
„Auf der Ebene kontrollierter Laborstudien gibt es eine deutliche Evidenz schädlicher Wirkungen von Mobilfunkstrahlung auf zahlreiche wirbellose Tiere. Die Autoren folgern: „NIS wirken eindeutig subletal auf Arthropoden, sowohl auf der Ebene der Zellen als auch des Organismus“ (NIS= nicht-ionisierende Strahlung, subletal = knapp unterhalb des tödlichen Levels). Ob gleiches auch für die Bedingungen in der Natur gelten kann, darüber konnte die Studie keine Aussage treffen. Sollte dies so sein, wären die Auswirkungen auf den Naturhaushalt möglicherweise dramatisch, denn zu den Arthropoden gehören vermutlich ca. 80% der tierischen Organismen u.a. auch die Insekten. Da sie am unteren Ende der Nahrungskette stehen, haben sie eine große Auswirkung auf den Naturhaushalt im Ganzen“ (S. 3/4).
Inzwischen ist die BEEFI-Insektenstudie von Thill et al. 2024 erschienen, die den neuesten Forschungsstand dokumentiert. Der BUND weist darauf hin, dass die Belastung durch elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit anderen schädigenden Umwelteinflüssen gesehen werden müssen:
- „Hierzu gehört auch das schwer vorhersehbare Problem von Synergieeffekten, nämlich „dass ein möglicher biologischer Einfluss oder eine gesundheitliche Belastung durch Mobilfunkstrahlung im Lebensalltag nicht isoliert auf einen Organismus wirken. Sie addieren sich zu anderen Umwelteinflüssen (…)“. Für sich genommen nicht gesundheitsschädliche Faktoren könnten sich zu einer Gesamtbelastung summieren, die vom Organismus nicht mehr toleriert werden kann. Da die Frage etwaiger schädlicher Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung im Niedrigdosisbereich vorerst nicht zu klären sei, plädiert der Bericht für vorsorgliche Schutzmaßnahmen, um „auch bei eingeschränktem Wissensstand verantwortungsvoll und vorsorgend auf Gesundheitsbefürchtungen einzugehen“(S.3).