BUND Brandenburg fordert: Keine Mobilfunkmasten in Naturschutzgebieten!

BUND BB: Vorsorgeprinzip gilt auch für die Natur!
Im März 2024 beschloss der BUND Brandenburg ein Positionspapier, in dem er den Bau von Mobilfunkmasten in Naturschutzgebieten ablehnt und er veröffentlichte den Flyer „Mobilfunk wenn nötig, Kabel wenn möglich!“.
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Der BUND Brandenburg begründet seine Forderung, dass in Naturschutzgebieten keine Mobilfunkmasten aufgestellt werden dürfen, mit der Studienlage zur Gefährdung von Insekten und führt die Studie von Nyirenda (2022) und Reviews von Thill (2020) und Mulot (2022) an. Mulot et al. kommen  u.a. zu dem Ergebnis, so der BUND:

„Auf der Ebene kontrollierter Laborstudien gibt es eine deutliche Evidenz schädlicher Wirkungen von Mobilfunkstrahlung auf zahlreiche wirbellose Tiere. Die Autoren folgern: „NIS wirken eindeutig subletal auf Arthropoden, sowohl auf der Ebene der Zellen als auch des Organismus“ (NIS= nicht-ionisierende Strahlung, subletal = knapp unterhalb des tödlichen Levels). Ob gleiches auch für die Bedingungen in der Natur gelten kann, darüber konnte die Studie keine Aussage treffen. Sollte dies so sein, wären die Auswirkungen auf den Naturhaushalt möglicherweise dramatisch, denn zu den Arthropoden gehören vermutlich ca. 80% der tierischen Organismen u.a. auch die Insekten. Da sie am unteren Ende der Nahrungskette stehen, haben sie eine große Auswirkung auf den Naturhaushalt im Ganzen“ (S. 3/4).

Inzwischen ist die BEEFI-Insektenstudie von Thill et al. 2024 erschienen, die den neuesten Forschungsstand dokumentiert. Der BUND weist darauf hin, dass die Belastung durch elektromagnetische Felder im Zusammenhang mit anderen schädigenden Umwelteinflüssen gesehen werden müssen:

  • „Hierzu gehört auch das schwer vorhersehbare Problem von Synergieeffekten, nämlich „dass ein möglicher biologischer Einfluss oder eine gesundheitliche Belastung durch Mobilfunkstrahlung im Lebensalltag nicht isoliert auf einen Organismus wirken. Sie addieren sich zu anderen Umwelteinflüssen (…)“. Für sich genommen nicht gesundheitsschädliche Faktoren könnten sich zu einer Gesamtbelastung summieren, die vom Organismus nicht mehr toleriert werden kann. Da die Frage etwaiger schädlicher Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung im Niedrigdosisbereich vorerst nicht zu klären sei, plädiert der Bericht für vorsorgliche Schutzmaßnahmen, um „auch bei eingeschränktem Wissensstand verantwortungsvoll und vorsorgend auf Gesundheitsbefürchtungen einzugehen“(S.3).
Bild: Karsten v. Bruch

Das Vorsorgeprinzip gilt auch für Tiere!

Der BUND beruft sich auf das Vorsorgeprinzip, das insbesondere bei einer noch umstrittenen Studienlage gilt:

„Die Nachhaltigkeitsziele, die in Naturschutzgebieten in besonderem Maße gesichert werdensollen, setzen aber eine Risikovorsorge voraus, die gravierende, möglicherweise erst später sichtbare Auswirkungen möglicher menschlicher Fehleinschätzungen zu verhindern sucht … Wenn man aber seine ( eines Mobilfunkmasten, df) betriebsbedingten elektromagnetischen Emissionen in die weitere Umgebung hinein in ihrer Relevanz beachtet, so ist angesichts des angestrebten flächendeckenden Charakters des Mobilfunkausbaus eine Gesamtbetrachtung erforderlich: Im Gesamtergebnis wären dann weite Teile der Naturschutzgebiete von Strahlungsimmissionen der Mobilfunksender betroffen. Dies würde den Verzicht auf eine Risikovorsorge zur Sicherung der Nachhaltigkeitsziele des Naturschutzes bedeuten“ (S.7)

Weiter beruft sich der BUND auf den neuen TAB-Mobilfunk des Bundestages, der Schutzzonen empfiehlt:

  • „Begleitend zu Grenzwertsetzungen sollte nur die niedrigste, sinnvoll erreichbare Belastung angestrebt werden. Sinnvoll seien u.a. Beschränkungen der Verwendung des Mobilfunks, wie „Schutzzonen, in denen z.B. die Verwendung von Mobiltelefonen oder die Errichtung von Sendeanlagen verboten oder stark eingeschränkt wird“. Ausdrücklich wird dafür plädiert, auch Maßnahmen in Betracht zu ziehen, die über die Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) hinausgehen“ S.7.

Der BUND zieht eine klare Konsequenz: „Aus Gründen der Risikovorsorge darf es in Naturschutzgebieten keine Mobilfunksender geben!“ (S.8)

Mit diesem hervorragenden Papier sollten sich alle BUND- und NaBu-Gruppen beschäftigen. Auf Grund der BEEFI-Studie hat diagnose:funk die Kampagne „Stummer-Frühling 2024“ gestartet und alle Umweltverbände über die Insektengefährdung informiert, und dazu die

erstellt.

Wir danken dem BUND Brandenburg, dass er sich eindeutig positioniert hat. In den Korrespondenzen mit den Naturschutzverbänden stellen wir fest: Dieses Risiko wird immer noch unterschätzt, selbst nachdem nun auch die Universität Hohenheim die Studie von Treder et al. (2023) veröffentlichte, die bei Bienen negative Auswirkungen von EMF auf die Orientierungsfähigkeit nachweist. 

Download des BUND-Positionspapieres: https://www.bund-brandenburg.de/service/publikationen/detail/publication/keine-mobilfunkmasten-in-naturschutzgebieten/

Download des BUND Flyers: druck-mobilfunk-flyer-aussen-2-altarfalz (bund-brandenburg.de)

diagnose:funk Video zum Insektensterben und elektromagnetischen Feldern

Artikel veröffentlicht:
29.07.2024
Autor:
diagnose:funk
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