Dissertationsschrift: Kommunen haben die Pflicht zu Mobilfunkkonzepten, um ihre Bürger zu schützen

Bundesregierung verfehlt Schutzauftrag. Grenzwerte untragbar
Die Kommunen haben nicht nur die Möglichkeit, sondern die Pflicht, ihre Einwohner vor den Auswirkungen der Strahlenbelastung von Mobilfunk-Sendeanlagen zu schützen. Denn die Studienlage beweise, dass von der Mobilfunkstrahlung Gesundheitsrisiken ausgehen. Das ist die Kernaussage der Dissertationsschrift „Kommunale Mobilfunkkonzepte im Spannungsfeld zwischen Vorsorge und Versorgung“ (2022) von Anja Brückner. Diese Dissertation ist eines der umfangreichsten Rechtsgutachten zu den Rechten und Pflichten der Gemeinden und eine Abmahnung erster Klasse für die bisherige Behördenpraxis.
Anja Brückner, Dissertation

Jeder, der mit dem Thema Mobilfunkmasten konfrontiert ist, ob Einwohner, Gemeinderäte oder Bürgermeister, kennt die Auskunft: Mobilfunkmasten müssen genehmigt werden, die Kommune hat kein Recht, die Aufstellung zu verweigern. Und außerdem gehe von ihnen keine Gefahr aus, die Grenzwerte würden zuverlässig schützen.[1] Beides hat mit den Fakten nichts zu tun, das weist Brückner auf 194 Seiten detailliert und verständlich nach. Brückners juristische Analyse ist eine Abmahnung erster Klasse für die Bundesregierung. Die Dissertation hat zwei Schwerpunkte:

  1. Sie weist nach, dass in Deutschland die Forschungsergebnisse zu athermischen Wirkungen der Mobilfunkstrahlung von der Bundesregierung ignoriert und eigene Forschung unzureichend in Auftrag gegeben wird. Die Grenzwerte spiegeln deshalb nicht den Stand der Forschung wider und schützen nicht.
  2. Auf Grund dieser „Untätigkeit“ der Bundesregierung sind die Kommunen in der Pflicht, ihre Einwohner durch Mobilfunkkonzepte zu schützen. Dazu haben sie das Recht.

Untaugliche Grenzwerte beweisen: Bundesbehörden verweigern den Schutz …

Brückner kritisiert die offizielle Mobilfunkpolitik. Die Studienlage würde von der Bundesregierung ignoriert: „Es häufen sich mittlerweile Forschungsergebnisse, die eine Schädlichkeit von biologischen Kraftwirkungen durch Mobilfunkstrahlung beweisen“ (S. 66).[2] Diese neuen Erkenntnisse würden nicht berücksichtigt. Brückner stellt fest, dass die deutsche Bundesregierung gegen ihre „Beobachtungspflicht“ (S. 49) der Studienlage verstoße aufgrund „mangelnder Einbeziehung weiterer Forschungsergebnisse hinsichtlich athermischer Wirkungen“ (S.53)[3] und „keine(r) weiteren Bestrebungen … zu forschen“ (S.52). Sie rügt, dass sie ihrer „Nachbesserungspflicht“ (ebd.) der Grenzwerte durch „Untätigkeit“ (S.50) nicht nachkomme.

Daraus leitet Brückner den Vorwurf ab, „der Verordnungsgeber bestrebe keinen verbesserten Schutz der Bevölkerung“:

  • „Der Staat kommt seiner Vorsorgepflicht daher nur hinsichtlich thermischer Effekte nach.[4] Da athermische Wirkungen trotz aktueller Forschungsergebnisse und vorsorgerelevanten Risikoniveaus nicht in die (Neu-)Berechnung der Grenzwerte der 26. BImSchV eingeflossen sind, sind diese Grenzwerte – bezogen auf Mobilfunkstrahlung in ihrer Gesamtheit – derzeit ungeeignet, Vorsorge zu bewirken und daher untragbar“ (S.50).

Das bedeutet, dass „das gebotene Schutzziel nicht erreicht werden kann“ (S. 50). Brückner fordert, Forschungsergebnisse zu athermischen Wirkungen aus der Risikobewertung nicht länger auszuklammern und appelliert an den Gesetzgeber: „Sowohl die zahlreichen Studien und Forschungen im Bereich des Mobilfunks als auch die Gegenwärtigkeit eines „vorsorge­relevanten Risikoniveaus“ belegen eindeutig die Notwendigkeit einer staatlichen Schutzpflicht“ (S.46).

Antennenwildwuchs braucht RegelungBild:diagnose:funk

... deshalb sind die Kommunen in der Pflicht

In der EU gilt das Vorsorgeprinzip. Einen Kausalitätsnachweis zum Handeln braucht es nicht, es reicht bereits ein Besorgnispotential. Die unzureichende Vorsorge durch den Staat im Mobilfunkbereich rechtfertigt eine verstärkte Vorsorge auf kommunaler Ebene. Der Gemeinde kommt als Teil der Exekutive die Schutzaufgabe zu, Grundrechte zu wahren und Vorsorge zu betreiben. Da durch die fortschreitende Digitalisierung ...

 

 

  • „... eine unüberschaubare Anzahl an Menschen elektromagnetischer Strahlung ausgesetzt ist, macht die Erforderlichkeit einer schutzkonformen Auslegung des § 22 BImSchG im Sinne einer generellen vorsorgepflichtigen Norm noch deutlicher … Eine generelle Vorsorgepflicht … sowohl hinsichtlich thermischer als auch athermischer Effekte der Mobilfunkstrahlung – für Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung – ist somit verhältnismäßig und notwendig“ (S. 66).

Die Gemeinde habe „gerade hinsichtlich junger Menschen aufgrund potenziell erhöhter Elektrosensibilität und Schutzbedürftigkeit einen verfassungsrechtlichen Schutzauftrag“ (S. 132), der u.a. „empfindliche Orte“, „sensible Einrichtungen“ und „Wohneinrichtungen“ (S. 133) betreffe.

... und jede Kommune braucht ein Mobilfunkkonzept

Das sind klare Forderungen und Formulierungen, deren Machbarkeit juristisch abgesichert ist. Ein Mitbestimmungsrecht der Kommunen bei der Aufstellung von Mobilfunkanlagen ist in § 7a der 26. BImSchV festgelegt und kann durch ein Mobilfunkkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept umgesetzt werden. Mobilfunkkonzepte sind Gutachten mit konkreten Standortvorschlägen für künftige Mobilfunkanlagen bzw. Ausweisung von Alternativstandorten.

Ein Mobilfunkkonzept fokussiert sich auf die langfristige und kontrollierte Entwicklung der Infrastruktur unter dem Gesichtspunkt der Strahlungsminimierung im Gemeindegebiet. Eine Gemeinde, die ihre Gesamtstrahlung im Gemeindegebiet geringhalten möchte, muss deshalb im Vorfeld agieren und sensible Baugebiete von Mobilfunkanlagen ausschließen, wobei dieser Ausschluss nur durch einen Bebauungsplan erwirkt werden kann. Durch ein kommunales Mobilfunkkonzept können Gemeinden ihrer Schutzaufgabe durch Vorsorge Rechnung tragen:

  • „Den größtmöglichen Schutz erreicht eine Gemeinde durch ein kommunales Mobilfunkkonzept mit ausgewiesenen Alternativstandorten und durch den Ausschluss gewisser Gebiete im Bebauungsplan“ (S. 113).

Die Strahlungsminimierung kann durch ein Bündel an Maßnahmen erreicht werden: Alternativstandorte für Sendeanlagen, Kleinzellennetze, Roaming, Komplettversorgung mit Glasfaser, Lichttechnologie statt WLAN.

Kommunalparlamente müssen handeln, Rathaus Bremen, WikipediaRathaus Bremen, Wikipedia

Das Ende des Eiertanzes und der Ausreden: Aus Rechte werden Pflichten der Kommunen und Gemeinderäte

Die Rechtsgutachten von Nitsch/Weiss/Frei (2020) und die vielen Fachartikel des Juristen Bernd I. Budzinski haben bereits unmissverständlich nachgewiesen, dass die kommunale Autonomie den Kommunen das Recht zu einer Steuerung des Aufbaus der Mobilfunkinfrastruktur gibt. Brückner entwickelt diese Begründung weiter. Die Kommunen haben nicht nur das Recht, das sie nach Belieben wahrnehmen können oder auch nicht, sondern die Pflicht, ihre Einwohner zu schützen, auf Grund des Gefahrenpotentials der Strahlung, der Untauglichkeit der Grenzwerte und des Versagens der Bundesbehörden. Dieses Gutachten muss jeder Gemeinderat und Bürgermeister kennen. Für die Bürgerinitiativen ist es die ultimative juristische Argumentationsgrundlage.

Anja Brückner: Kommunale Mobilfunkkonzepte im Spannungsfeld zwischen Vorsorge und Versorgung, ©2022 Dissertation, 194 Seiten, Reihe: Erlanger Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 12

 

Quellen und Kommentare

[1]  Obwohl schon längst nachgewiesen ist, zuletzt in der Analyse der ICBE-EMF, dass die Grenzwerte wissenschaftlich unhaltbar und keine Schutzfunktion haben, hält das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) an ihnen als Firewall fest. So schrieb das BfS ganz aktuell an den Sprecher von diagnose:funk Bayern, der auf einer Konferenz zur Risikokommunikation dem BfS ein Symposium zwischen Vertretern der ICNIRP und der ICBE-EMF vorschlug, um die Grenzwertdebatte zu führen:

„Dennoch decken sich die wesentlichen Aussagen des TAB-Berichts mit der wissenschaftlichen Risikobewertung des BfS:

  • Die bestehenden Grenzwerte schützen vor den nachgewiesenen Gesundheitswirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder.
  • Die Grenzwerte sind so festgelegt, dass insbesondere möglicherweise besonders gefährdete Personengruppen wie z.B. Kinder geschützt sind.
  • Bei Einhaltung der Immissionsgrenzwerte und der für Produkte geltenden Vorschriften ist daher nicht mit gesundheitsrelevanten Auswirkungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder zu rechnen. Dies gilt auch für Kinder, Jugendliche und ältere Menschen.

Wie von Herrn Neuhäuser versprochen, haben wir uns auch mit der Frage beschäftigt, ob das BfS eine Veranstaltung mit dem von Ihnen vorgeschlagenen Inhalt organisiert. Derzeit sehen wir dafür keinen Anlass.“ (25.07.2024)

Eine wissenschaftliche Debatte wird vom BfS offensichtlich gescheut. Um die Deutungshoheit einer profitorientierten Expertenarroganz zu sichern, spricht das BfS mit der Theorie der „False Balance“ nicht genehmen Wissenschaftlern, Bürgern und NGOs explizit eine Fachkompetenz ab.[1] Dagegen fordert der Leiter des TAB Armin Grunwald „die Abwehr einer technokratischen Herrschaft der Experten und das Beharren auf einem demokratischen Gestaltungsanspruch im Umgang mit dem wissenschaftlich technischen Fortschritt und in der Nutzung seiner Produkte.“ Diese Experten seien verantwortlich für ein „Zurückdrängen des Denkens in Alternativen zugunsten technischer Optimierung“, gerade bei der Digitalisierung.[2] Die Absage einer Debatte im BfS über Positionierungen mit dem Ziel eines Erkenntnisfortschritts ist typisch für den Politikstil. In Interviews und Talkshows wird eine Politik des Gehörtwerdens beschworen, um Vertrauen zurückzugewinnen, in der Praxis dem Bürger die kalte Schulter gezeigt.  

Der TAB-Bericht wird zudem vom BfS unvollständig wiedergegeben. Das thermische Dogma und die ICNIRP-Richtlinien, auf denen die Grenzwerte fußen, werden im TAB-Bericht relativiert mit dem Hinweis, dass „bezüglich möglicher nichtthermischer Wirkungen mit gesundheitlichen Auswirkungen eine Vielzahl von Studien unterschiedlicher Qualität mit teils widersprüchlichen bzw. inkonsistenten Resultaten existiert“ und ihre Relevanz für die Festsetzung von Grenzwerten „in Fachkreisen und in der breiten Öffentlichkeit zum Teil sehr kontrovers diskutiert“ wird. Der Bericht stellt sogar die Grenzwerte zur Disposition. Der TAB-Bericht hinterfragt das Meinungsmonopol des BfS. Er kritisiert, dass vom BfS bisher nur die ICNIRP-Meinung zugelassen wurde, andere Expertenmeinungen, auch die „nichtwirtschaftlicher Interessengruppen“, bei der Risikobewertung nicht berücksichtigt wurden und fordert ihre Beachtung. Siehe dazu unsere Analysen zum TAB: https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=1954.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) der EU fordert konträr zum BfS in seiner Stellungnahme im Amtsblatt der EU die Überprüfung und Ersetzung der untauglichen ICNIRP-Richtlinien für Grenzwerte durch neue Richtlinien, die von einem unabhängigen Gremium erarbeitet werden. Der EWSA fordert die Anerkennung der Gesamtstudienlage, die Ersetzung der ICNIRP durch ein unabhängiges Gremium und neue Richtlinien mit der Maßgabe: „Besonderes Augenmerk sollte den nicht-thermischen Effekten gelten (1.11.)“ https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=1899

[1]   Gutbier J, Hensinger P (2021): Dialogbüro 5G der Bundesregierung: Störfall Bürgerengagement. Der Absturz vom Dialog- zum Monologbüro, https://www.diagnose-funk.org/1772

[2]  Grunwald A (2022): Technikfolgenabschätzung, 3. Auflage, S. 56/57

[2] Diagnose:funk dokumentiert die Studienlage ausführlich in der Publikationsreihe „Überblick für den Durchblick“, in der Datenbank www.EMFdata.org, im ElektrosmogReport und im Kompass Studienlage: Mobilfunkstrahlung - ein Risiko? Über den aktuellen Stand der Forschung informiert sein.

[3] Bereits 2016 veröffentlichte diagnose:funk die Analyse von Sarah J. Starkey (2016): "Fehlerhafte offizielle Bewertung der Sicherheit von Funkstrahlung durch die Beratergruppe für nicht-ionisierende Strahlung." Starkey dokumentiert, in welchem Umfang ICNIRP-nahe Gremien brisante Studienergebnisse aus der Risikobeurteilung ausschließen. >>> Brennpunkt zu Starkey mit Supplement-Liste der ausgeschlossenen Studien.

Originaltext: Sarah J. Starkey (2026): Inaccurate official assessment of radiofrequency safety by the Advisory Group on Non-ionising Radiation; Veröffentlicht in: Rev Environ Health 2016; 31 (4): 493-503, Verlag deGruyter, DOI 10.1515/reveh-2016-0060;

[4] Zum thermischen Dogma und der Energiethese hat der Physiker und diagnose:funk Vorstand Dr. Klaus Scheler den Artikel "Behauptungen & Scheinargumente: Mobilfunkstrahlung hat zu wenig Energie, um Zellen zu schädigen. Oxidativer Stress ist unplausibel" verfasst: https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=1441

Publikation zum Thema

4. vollständig überarbeitete Auflage, 2021Format: A5Seitenanzahl: 96 Veröffentlicht am: 26.05.2021 Bestellnr.: 104Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk | Titelfoto: stock.adobe.com

Kommunale Handlungsfelder

Mobilfunk: Rechte der Kommunen - Gefahrenminimierung und Vorsorge auf kommunaler Ebene
Autor:
diagnose:funk | Dipl.-Ing. Jörn Gutbier
Inhalt:
Diese Broschüre gibt Auskunft, welche Möglichkeiten Gemeinden haben, in die Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen steuernd einzugreifen. Es wird aufgezeigt, was Kommunen neben dem sog. Dialogverfahren mit den Betreibern noch alles tun können, um ihre Bürger:innen mit einem Vorsorge- und Minimierungskonzept vor der weiterhin unkontrolliert zunehmenden Verstrahlung unserer Lebenswelt zu schützen. Darüber hinaus wird auf Argumente eingegangen, die in der Mobilfunkdiskussion eine wichtige Rolle spielen: die Grenzwerte, der fehlende Versicherungsschutz der Betreiber, der Mobilfunkpakt der kommunalen Spitzenverbände, die Strahlungsausbreitung um Sendeanlagen, die Messung und Bewertung der Strahlungsstärke, der Diskurs um Sendeanlagen versus Endgeräte, Kleinzellennetze, alternative Technologien u.a.m. Die Kommune ist immer noch die einzige Ebene, auf der zur Zeit ein wichtiger Teil einer neuen, effektiven Art der Mobilfunkvorsorgepolitik zum Schutz der Menschen und der Umwelt eingeleitet und umgesetzt werden kann.
diagnose:funk
Format: Din langSeitenanzahl: 10 Veröffentlicht am: 12.08.2022 Bestellnr.: 318Sprache: deutschHerausgeber: diagnose:funk

Mobilfunk, Sendeanlagen, Netzausbau. Kommunale Rechte zur Gesundheitsvorsorge wahrnehmen!


Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Ein Mobilfunkmast soll gebaut werden. Welche Risiken sind nachgewiesen? Was können Initiativen fordern? Welche Rechte haben Kommunen? Der bewährte Flyer zu den Risiken von Mobilfunksendeanlagen und den Handlungsmöglichkeiten der Kommunen ist komplett neu erstellt worden. Er fasst die wichtigsten Informationen kurz zusammen, auch für EntscheidungsträgerInnen in den Kommunen.
Format: A4Seitenanzahl: 16 Veröffentlicht am: 08.02.2017 Bestellnr.: 233Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Studie weist nach, wie Grenzwerte scheinwissenschaftlich legitimiert werden

Mobilfunk-Grenzwerte entzaubert
Autor:
Sarah J. Starkey / diagnose:funk
Inhalt:
Der neue diagnose:funk 'Brennpunkt' behandelt die Studie "Fehlerhafte offizielle Bewertung der Sicherheit von Funkstrahlung durch die Beratergruppe für nicht-ionisierende Strahlung" (2016) von S. J. Starkey und liegt in deutscher Übersetzung vor. Die Studie zeigt am Beispiel des AGNIR-Berichtes (Advisory Group On Non-ionising Radiation, Großbritannien), mit welchen Methoden eine Rechtfertigung der Grenzwerte zusammengezimmert und manipuliert wird. Ergänzung: Die Beratergruppe AGNIR wurde im Mai 2017 aufgelöst. In England gab es so gut wie keine Berichterstattung darüber. Am 17.10.2018 hat das Investigativ-Portal http://truepublica.org.uk diese heimliche Abwicklung aufgedeckt. Siehe unten stehende Links zum englischen Artikel und zur Online-Übersetzung.
diagnose:funk
Format: A4Seitenanzahl: 36 Veröffentlicht am: 01.02.2023 Bestellnr.: 249Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

ICBE-EMF: Die Zeit ist reif für neue Grenzwerte

Die neu gegründete Grenzwertkommission weist die Unwissenschaftlichkeit der geltenden ICNIRP-Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung nach
Autor:
ICBE-EMF / diagnose:funk
Inhalt:
Dieser Brennpunkt publiziert die Übersetzung der Studie der internationalen Grenzwertkommission ICBE-EMF (International Commission on the Biological Effects of EMF) „Wissenschaftliche Erkenntnisse entkräften gesundheitliche Annahmen, die den FCC (Federal Communication Commission, USA) und ICNIRP-Grenzwertbestimmungen für Hochfrequenzstrahlung zugrunde liegen: Folgen für 5G“ (2022). Darin fordert die ICBE-EMF die Rücknahme und Neufestlegung der Grenzwerte für die Exposition gegenüber hochfrequenter Funkstrahlung (HF). Die Rücknahme der Grenzwerte ist notwendig, denn ihre Festlegung beruht auf falschen Annahmen. Das Ziel neuer Grenzwerte wäre die Festlegung von Standards zum Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer, die Öffentlichkeit und die Natur.
diagnose:funk
Stand: 08.10.2024Format: A4Seitenanzahl: 22 Veröffentlicht am: 14.06.2024 Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Überblick Nr. 3: Zeigt Mobilfunk auch nicht-thermische Wirkungen?


Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Überblick Nr. 3 setzt sich mit einer Hauptbegründung für die Ungefährlichkeit der Mobilfunkstrahlung auseinander: Die gesetzlichen Grenzwerte würden vor Gesundheitsrisiken schützen. Es würde keine Beweise für nicht-thermische Wirkungen geben. Jedoch: Der Ausschluss von Studien mit nicht-thermischen Wirkungen für die Risikobewertung wird inzwischen von europäischen Gremien kritisiert, ebenso in juristischen Gutachten. Dieser Überblick stellt die Diskussion um das thermische Dogma seit den 1950er Jahren bis heute dar. diagnose:funk dokumentiert darin exemplarisch 70 Studien, die nicht-thermische Wirkungen zeigen. Damit wird die Schutzfunktion der geltenden Grenzwerte wissenschaftlich in Frage gestellt.
2. Auflage Oktober 2014Format: A4Seitenanzahl: 44 Veröffentlicht am: 01.10.2014 Herausgeber: Ärztinnen und Ärzte für eine gesunde Umwelt

Leitfaden Senderbau

Vorsorgeprinzip bei Errichtung, Betrieb, Um- und Ausbau von ortsfesten Sendeanlagen
Autor:
Wiener Arbeiterkammer; AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt; Wirtschaftskammer - Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm-, u. Kommunikationstechniker; Wiener Umweltanwaltschaft; Österreichische Ärztekammer; Wissenschaftler der MedUni Wien, Institut für Umwelthygiene und Institut für Krebsforschung.
Inhalt:
Die Einführung und weltweite Verbreitung von radiofrequenten Funkdiensten (z.B. W-LAN, Mobilfunk) ist in der Geschichte technischer Innovationen ohne Beispiel. Die rasante Entwicklung wird von Bedenken zu gesundheitlichen Auswirkungen begleitet. Dies führt zu erheblichen Widerständen seitens der Bevölkerung besonders dort, wo Infrastruktur ohne Einbindung der Anrainer ausgebaut wird. Der vorliegende Leitfaden beschreibt Strategien und Vorgangsweisen, um dem Bedürfnis nach technischer Innovation einerseits und dem verständlichen Wunsch nach geringen Immissionen andererseits gerecht zu werden. Die Empfehlungen basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen vergangener Jahre. Der Leitfaden bietet konkrete Empfehlungen für ein partizipatives Vorgehen bei der Errichtung von Basisstationen für Baubehörden, Anrainer und Betreiber-Gesellschaften mit dem Ziel gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen zu berücksichtigen. Konfliktträchtige Bauvorhaben können so über einen konstruktiven dialoggesteuerten Prozess im Konsens mit den Anrainern verwirklicht werden.
Artikel veröffentlicht:
26.07.2024
Autor:
diagnose:funk

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