Hier für angehende Bürgerinitiativen unser 9-Punkte-Programm zur Erstberatung als kostenloser Download.
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Was können Sie also tun, um den Sendemast zu verhindern oder damit wenigstens die Strahlenbelastung in Ihrer Wohnung, in der KiTa und in der Schule auf ein Minimum beschränkt wird?
1. Informieren Sie sich über die Risiken der Mobilfunkstrahlung. Sie sind nachgewiesen. Einige grundlegende Fakten reichen aus, um Mitstreitende zu gewinnen und um in der öffentlichen Auseinandersetzung zu bestehen.
Kompakte Informationen dazu in unserem Ratgeber 2: Mobilfunk, 5G-Risiken, Alternativen (s.u.)
Vertiefung: Kompass Studienlage auf www.diagnose-funk.org/1895
2. Suchen Sie Mitstreitende - gemeinsam sind Sie stärker und werden mehr gehört.
Wenn Sie Kontakte oder Unterstützung im Kommunalparlament und in der Verwaltung haben, umso besser! Bereiten Sie die Gründung einer Bürgerinitiative vor, am besten mit Hilfe von Flyern und einer Infoveranstaltung, zu der alle eingeladen sind.
Kompakte Informationen dazu in unserem Flyer: Mobilfunk, Sendeanlagen, Netzausbau (s.u.)
3. Suchen Sie den Kontakt zur Gemeindeverwaltung und dem Gemeinde- bzw. Stadtrat, um frühzeitig an Informationen zu kommen und um den Bürgermeister und das Ratsgremium für Ihr Anliegen zu sensibilisieren und zu gewinnen.
4. Gründen Sie eine Bürgerinitiative, legen Sie fest, wer sich um die Kontakte zur Verwaltung, die Mitglieder des Kommunalparlaments und die Bürgermeister kümmert, wer für die Pressearbeit zuständig ist, wer sich tiefer in die gesundheitliche Problematik einarbeitet.
5. Machen Sie Öffentlichkeitsarbeit, schreiben Sie Leserbriefe, informieren Sie die Lokalpresse und über Flyer die umgebenden Wohngebiete, machen Sie eine Plakataktion vor dem geplanten Standort.
6. Fragen Sie bei der kommunalen Verwaltung nach, wann der Mobilfunkbetreiber die Kommune über sein Vorhaben informiert hat. Hintergrund: Die Kommune hat acht Wochen Zeit, ihre Mitwirkung (§7a der 26. BImSchV) bei der Standortwahl anzumelden.
Kompakte Informationen über die Rechtslage in unserem Ratgeber 1: Rechte der Kommunen (s.u.)
7. Lassen Sie sich von der Kommune nicht abwimmeln – es geht um Ihr Wohlbefinden, um Ihre Gesundheit. Oft wird behauptet, dass man nichts machen könne. Dies ist falsch: auch wenn der Mobilfunkstandort baurechtlich nicht genehmigt werden muss, kann die Kommune über den Standort grundlegend mitbestimmen!
8. Fordern Sie über eine Unterschriftenaktion eine außerordentliche Bürgerversammlung mit Pro- und Kontrareferaten, damit die Bevölkerung und der Gemeinderat beide Seiten hören und sich so ein objektives Bild machen können. Fordern Sie, dass vor dieser Versammlung keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden.
9. Informationsmaterial bestellen in unserem Online-Shop: https://shop.diagnose-funk.org/
Sie brauchen Beratung? Dazu ist eine >>> Fördermitgliedschaft Voraussetzung. Erstkontakt per Mail kontakt@diagnose-funk.de oder Telefon: 069-36 70 42 03, Mo und Di 8:00 - 10:00 Uhr
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Weitere Informationen auf unserer Homepage
Kommunale Handlungsfelder I
Webinar Nr. 2 vom 8.4.2021
Kommunale Handlungsfelder II
Webinar Nr. 2 vom 23.4.2021
Kommunale Mobilfunkvorsorgekonzepte – Ziele und erfolgreiche Strategien
Webinar Nr. 11 vom 12.11.2021
Webinare mit Hintergrundinformationen auf: www.diagnose-funk.org/1680
Kompetenzen kommunaler Entscheidungsträger beim Mobilfunkausbau
Zwei Fachartikel in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht bestätigen die Rechte der Kommunen www.diagnose-funk.org/1632
Mobilfunkausbau und Kommunen: „Es können strahlenreduzierte Zonen ausgewiesen werden!“ Interview mit Bernd I. Budzinski (Richter am VG a.D.) www.diagnose-funk.org/1962
Wie können Gemeinden gegen Gesundheitsgefahren beim Mobilfunk vorsorgen? Vortrag von Bernd Irmfrid Budzinski (Richter am VG a.D.) www.diagnose-funk.org/1858
Mehr zu dieser Studie auf www.diagnose-funk.org/1891