Der Vorsorgeauftrag des USG wurde nach langer Zeit endlich bei Tabak und Asbest umgesetzt - die feinen Nadeln bei Asbest oder die mit Teer verklebte Lunge beim Rauchen sind jedoch im
Gegensatz zu den Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung sichtbar. So fordern nun National- und Ständeräte in Bern weitere unabhängige Studien, welche schlüssige Argumente für oder gegen eine Senkung der Grenzwerte liefern soll. Eine Meinungsbildung ohne Studien scheint nicht möglich. Offenbar sind die 10,6% mit Sicherheit Strahlungssensible nicht ausreichend, so dass der Vorsorgeartikel gemäss Umweltschutzgesetz bei Mobilfunk nicht zur Anwendung gelangt.
Das Vorgehen bei in der Schweiz durchgeführten Studien ist jedoch seit den NFP-57 Studien im
Jahr 2011 bekannt. Ein Komitee legte damals gezielt fest, nur einen Teil der Studien zu präsentieren. Die restlichen Ergebnisse der Studien sind bis heute nicht einsehbar, Studien, welche mit Steuergeldern finanziert wurden!
Dabei wurde das Vorgehen von Lobbys vom Schweizer Fernsehen hinlänglich dokumentiert in der Sendung Einstein zum Thema Zucker. Das Prinzip ist einfach: Unerwünschte Studien werden anhand von Gegenstudien als unseriös dargestellt. Zuletzt wird noch der Studienleiter diskreditiert. Gleiches geschah im Mobilfunk beispielsweise bei der Reflexstudie und der Diskreditierung von Prof. Adlkofer in Deutschland. Er musste eine Stiftung gründen, um weiter forschen zu können. Oder in der Schweiz, als Prof. Hässig den Zusammenhang zwischen einer Mobilfunkantenne und 30% blinden Kälbern feststellte. Für eine Vertiefung der Erkenntnisse wurden ihm einfach keine Gelder mehr zugesprochen.
Wenn sowohl Politik als auch Behörden das Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes beim
Mobilfunk ausser Acht lassen und auch die Gerichte ihm keine Achtung verschaffen - wo bleibt da die Vorsorge?
Schädlichkeitsbeweis statt Vorsorge – ein Systemfehler!
Die Mobilfunkbetreiber können ungehindert ihre Antennenparks ausbauen und erhalten neue
Frequenzen zugesprochen – gesundheitliche Auswirkungen im Vorfeld müssen nicht abgeklärt
werden. Das war bei 2G bis 5G so und wird voraussichtlich auch bei den zukünftigen Millimeter-Wellen so sein.
Politik wie Gerichte sehen ungerührt zu.