In WLAN-verseuchten Abteilen der Bundesbahn können Elektrohypersenible nicht anreisen, gelbe Stühle vor dem Kanzleramt symbolisierten diese Diskriminierung!
Elektrohypersensible Menschen reagieren mit Kopfschmerzen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Erschöpfung, Schmerzen im Brustbereich oder Herzproblemen, wenn sie hohen Strahlenbelastungen ausgesetzt sind, z.B. durch öffentliches WLAN, durch Smartphones anderer Menschen, durch WLAN aus Nachbarwohnungen oder durch Mobilfunkmasten. diagnose:funk beschreibt auf der Webseite diagnose-ehs.org die EHS-Symptome genauer und gibt Tipps zur Selbsthilfe und für behandelnde Ärzte.
Die politischen Empfehlungen zum Schutz von elektrohypersensiblen Menschen müssen endlich Konsequenzen haben!
Der Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestags empfiehlt auf S. 156 als Maßnahmen unter dem Stichwort „Risikogovernance“ u.a.:
- „Anpassung der Grenzwerte“
- die Errichtung von „Schutzzonen [...], in denen z. B. die Verwendung von Mobiltelefonen oder die Errichtung von Sendeanlagen verboten oder stark eingeschränkt wird“
Die Studie „Gesundheitliche Auswirkungen von 5G“ des Technikfolgenausschusses des EU-Parlaments (STOA) schlägt auf S. 153 vor:
- „Öffentliche Versammlungsorte könnten ‚HF-EMF-Verbotszonen‘ sein (wie beim Zigarettenrauchen), um die passive Exposition von Personen zu vermeiden, die keine Mobiltelefone oder Langstreckenübertragungstechniken nutzen, und so viele gefährdete ältere oder immungeschwächte Menschen, Kinder und elektrosensible Personen zu schützen.“
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union (EWSA) schreibt in seiner Stellungnahme im Amtsblatt der EU vom 04.03.2022:
- „Das Europäische Parlament, der EWSA und der Europarat haben anerkannt, dass Elektrosensibilität bzw. Elektrosensitivität eine Krankheit ist. Hiervon sind eine Reihe von Menschen betroffen, und mit der Einführung von 5G, für das eine viel höhere Dichte elektronischer Anlagen benötigt wird, könnte dieses Krankheitsbild häufiger auftreten.“
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert in ihrer Stellungnahme zum Mobilfunk von 2021 u.a.:
- „Schaffen von mobilfunkfreien Zonen u.a. in öffentlichen Einrichtungen (Bus, Bahn, Schule, Hochschule, Verwaltung, Kliniken) aber auch im privaten Bereich (Schlafzimmer)
- Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Sammlung von Meldungen über ‚Mobilfunk-Nebenwirkungen‘, auch für Elektrosensible“
Im Jahr 2014 erkannte das OVG Schleswig Elektrohypersensibilität als Krankheit an:
- „Im anschließenden Klageverfahren verpflichtete das OVG die Bekl., die elektromagnetische Hypersensibilität des Klägers als Dienstunfall wegen Berufskrankheit anzuerkennen.“
diagnose:funk unterstützt die Forderungen der elektrohypersensiblen Menschen.
Elektrohypersensibilität (EHS): Die Ursachen liegen in einem geschwächten Immunsystem und Vorerkrankungen. Die Überproduktion von freien Radikalen (s. Wirkmechanismus) mit der Folge entzündlicher Erkrankungen (Oxidativer Zellstress) schlägt sich bei EHS in Beschwerden nieder. Mehr dazu auf unserer Homepage www.diagnose-ehs.org.
Neue Publikationen: Die Studie von McCredden et al. (2022) dokumentiert Studien zu Wirkungen von EMF auf biologische Organismen und fordert, dass in der medizinischen Ausbildung die Wirkung von EMF integriert wird. Belpomme / Irigaray (2022) legen einen Überblick zu Erkenntnissen über EHS vor.
Zu EHS publiziert diagnose:funk das Buch „Die unerlaubte Krankheit“ von Renate Haidlauf
>>> Webseite zum Buch mit vielen Zusatzinfos zu EHS.
Der Grenzwert für Mobilfunkstrahlung liegt in Deutschland für LTE bei 10.000.000 Mikrowatt pro Quadratmeter (μW/m²). Aus umweltmedizinischer und baubiologischer Sicht sollte der Grenzwert auf 100 μW/m² gesenkt werden. Für Orte sensibler Nutzung sind max. 10 μW/m² empfehlenswert. Elektrohypersensible vertragen z.T. nur Werte unter 1 μW/m². Mobiltelefone senden und empfangen mit voller Bandbreite noch bei 0,00005 µW/m².
Warum die geltenden ICNIRP-Grenzwerte unwissenschaftlich und ohne Schutzfunktion sind, weist die unabhängige Grenzwertkommission ICBE-EMF in einer ausführlichen Studie nach: