TAB I: Der Bundestagsbericht zu Technikfolgen der Mobilfunkstrahlung benennt Risiken und Alternativen

Technikfolgenabschätzung fordert Ende der Verharmlosungen
Am 14.02.2023 veröffentlichte der Deutsche Bundestag die Vorabfassung der Bundestagsdrucksache 20/5646: „Technikfolgenabschätzung (TA) – Mögliche gesundheitliche Auswirkungen verschiedener Frequenzbereiche elektromagnetischer Felder (HF-EMF)“. Im November 2020 wurde der Entwurf des Berichtes den Bundestagsfraktionen zur Stellungnahme vorgelegt. Er wurde nun nach zweijähriger Beratung im Konsens der Fraktionen verabschiedet. Er ist also ein Kompromisspapier, dem alle zustimmen können. Der Bundestag hat sich damit auf eine Einschätzung zu den Risiken der Mobilfunktechnologie festgelegt. Deshalb hat der Bericht eine große Bedeutung.
Plenarsaal des Deutschen BundestagsStepro

Lobbyverband der Mobilfunkindustrie durfte die gesundheitlichen Folgen von Mobilfunkstrahlung bewerten

Für den zentralen Teil des Berichtes, nämlich die Dokumentation und Interpretation des wissenschaftlichen Forschungsstandes zu Gesundheitsrisiken der Mobilfunkstrahlung, beauftragte das Büro für Technikfolgenabschätzung des Bundestags (TAB) die Stiftung der Schweizer Mobilfunkindustrie‚ die Forschungsstiftung Strom und Mobilfunkkommunikation (FSM).[1] Dies ging schon 2019 aus einer Anmerkung in einer Broschüre der FSM hervor: „Diese Broschüre basiert auf einer Literaturstudie zum aktuellen Wissensstand über mögliche Risiken der Mobilfunkstrahlung, welche das Büro für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages (TAB) der FSM in Auftrag gab.“[2] Das Büro für Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages gibt diesen Umstand nun auch im Bericht zu: „Bei den folgenden Ausführungen handelt es sich um eine sprachlich überarbeitete, gekürzte und punktuell aktualisierte Version des Gutachtens der FSM (2017).“ (S. 87) Mit Verwunderung stellt Jörn Gutbier, Vorsitzender von diagnose:funk, fest:

  • Der Bundestag führt zurecht ein Lobby-Register, weil Lobbyismus als Problem erkannt wurde. Wie kann es da sein, dass das Büro für Technikfolgenabschätzung mit der Schweizer FSM eine ausgewiesene Lobby-Organisation der Mobilfunkindustrie damit beauftragt, diesen wohl wichtigsten Teil des Gutachtens schreiben zu lassen? Das ist unglaublich! Interessant ist aber nun, dass der TAB-Bericht trotzdem wichtige Teile der Studienlage benennt und klare Konsequenzen daraus formuliert.

Vom Leugnen zum Relativieren

Offensichtlich gab es Interventionen der Berichterstatter der Bundestagsfraktionen für eine Überarbeitung des Erstentwurfes der FSM. Die Interventionen führten zur jetzigen Endfassung, die mehr als 60 Studien mit signifikanten Ergebnissen dokumentiert. Hier ein Originalausschnitt:

  • „Neuere Erkenntnisse aus Tierstudien weisen auf die Möglichkeit von Effekten durch EMF-Exposition hin. Dabei handelt es sich um die Aspekte Krebspromotion bei Labornagern, Fertilität und Entwicklung. Evidenz scheint es auch dahingehend zu geben, dass HF-Exposition das Verhalten von Labortieren beeinflusst.
  • Auch gibt es eine Reihe von ernstzunehmenden Hinweisen, dass HF-EMF das Tumorrisiko bei ausgewählten Tumoren (Herz, Lunge, Leber, Lymphe) erhöhen. Diese Befundlage wird aktuell in der Fachwelt und von Bewertungsgremien in vielen Ländern intensiv diskutiert, da 2020 die Ergebnisse zweier großer, qualitativ hochwertiger Studien vorgelegt wurden (Kap. 6).
  • Ebenfalls bei Tierstudien sind limitierte Hinweise gefunden worden, dass EMF einen Einfluss auf neurodegenerative Erkrankungen haben könnten. Möglicherweise spielt dabei eine unter EMF-Exposition höhere Anzahl Sauerstoffradikale in Zellen eine Rolle. Der Nachweis dieses Effekts in Zellstudien ist zwar noch nicht überzeugend, aber neuere Tierstudien stützen mit limitierter Evidenz diesen Befund.
  • Im Hinblick auf Krebsentstehung können neuere Tierstudien erhöhte Inzidenzen zeigen. Danach zeigen sich bei Mäusen, die mit einem karzinogenen Stoff (hier Ethylnitrosoharnstoff) behandelt wurden, mehr Leber- und Lungentumore sowie erhöhte Werte von Lymphomen, wenn die Tiere gegenüber HF-EMF exponiert werden. Allerdings konnte kein klarer Dosis-Wirkungs-Zusammenhang gefunden werden.
  • Auch bei neueren Humanstudien werden Hinweise auf einige (negative) Wirkungen von HF-EMF in Erwägung gezogen. Sie betreffen eine mögliche Beeinflussung des Schlafs, wobei die Nachweise insgesamt inadäquat sind, bei Kindern hingegen konnte ein limitierter Nachweis hinsichtlich Einschränkungen der Schlafqualität geführt werden.
  • Auch weisen experimentelle Studien auf einen negativen Einfluss auf das Wachstum von Neuriten (langgestreckte Fortsätze von Nervenzellen) hin. Sollten sich diese Resultate in weiteren Repliken bestätigen, wäre dies für die Entwicklung von neurodegenerativen Erkrankungen von großer Relevanz, denn Neuriten sind Vorstufen von Dendriten und Axonen. Aufgrund der zahlreichen möglichen Auswirkungen auf neurodegenerative Erkrankungen sowie auf die Kognition sollten diese Aspekte in weiteren Forschungen abgeklärt werden.“ (4.6 Fazit, S. 120 unten)

Solche klaren Aussagen werden im Bericht immer wieder relativiert, signifikante Forschungsergebnisse werden im TAB zu unverbindlichen Diskussionsbeiträgen herabgewürdigt, wobei man sich auf Einschätzungen nachgewiesener Lobby- und ICNIRP-Organisationen (z.B. SCENHIR, AGNIR) beruft.

Dazu im Widerspruch stehen die klaren Aussagen über Forschungsergebnisse und eine Kritik an ihrer Missachtung. Beachtet man diese innere Widersprüchlichkeit, so hat der Bericht diese Gesamtaussage:

  • Es gibt eine umfangreiche Studienlage, die Gesundheitsrisken nachweist und nicht weiter unter den Teppich gekehrt werden darf. Diese Studienlage muss diskutiert und daraus Schlussfolgerungen gezogen werden. Die Ausgrenzung von kritischen Wissenschaftlern und NGOs in dieser Debatte sollte beendet werden.

Download des Technikfolgenberichtes: https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005646.pdf

 

Die bisherige Einengung auf ICNIRP-Standpunkte wird kritisiert

Bundestagsdrucksache 20/5646

In der Zusammenfassung unter Evidenz und Kontextfaktoren steht im TAB-Bericht dazu:

  • „Es existieren auch unter wissenschaftlichen Expert/innen sehr unterschiedliche Sichtweisen und Herangehensweisen zur Interpretation und Bewertung der wissenschaftlich geklärten wie auch der ungeklärten Aspekte der gesundheitlichen Wirkungen von EMF - und diese unterschiedlichen Einsichten und Ansichten haben ihre jeweilige Berechtigung.“ (S. 16)

Diese Aussage ist ein Fortschritt. Der TAB kritisiert damit, dass vom Bundesamt für Strahlenschutz nur die ICNIRP-Meinung zugelassen wurde (S. 11, 156). Andere Expertenmeinungen wurden bisher vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und der ICNIRP bei der Risikobewertung nicht berücksichtigt. Der TAB kritisiert, dass andere Wissenschaftler und auch „nichtwirtschaftliche Interessengruppen“ (S. 156) von der Meinungsbildung ausgeschlossen wurden, und fordert ihre Einbindung. Vom BfS und der ICNIRP wird bis dato vertreten, dass es keine überzeugenden Hinweise auf Gesundheitsrisiken unterhalb der Grenzwerte gäbe. Diese Botschaft wird mit der groß angelegten Kampagne der Bundesregierung „Deutschland spricht über 5G“ verbreitet (s. dazu unsere Artikelserie). Der TAB-Bericht hingegen benennt viele Studien, die Risiken nachweisen. Er ist damit eine schallende Ohrfeige für die bisherige Kommunikationsstrategie der Mobilfunkindustrie, des BfS und der ICNIRP, die wir in unserem Brennpunkt „Die Auseinandersetzung über die Deutungshoheit zu Risiken der Mobilfunkstrahlung“ analysieren (siehe: diagnose-funk.org/1934).

 

David Michaels

Schlingerkurs aus Angst vor der eigenen Courage?

Dass der Kernteil des Berichts von einer Lobbyorganisation geschrieben wurde, hinterlässt natürlich Spuren. Mantrahaft wird in fast jedem Abschnitt versucht, die Darstellungen signifikanter Forschungsergebnisse (die auch die FSM nicht mehr unerwähnt lassen kann!) zu relativieren, indem die Werkzeuge der Produktverteidigung zur Vertuschung von Risiken, das 'In-Zweifel-Ziehen' von Forschungsergebnissen, zur Anwendung kommen (zu dieser Taktik vgl. diagnose-funk.org/1882).

Einerseits konnte damit sicherlich die Zustimmung aller Fraktionen erreicht werden, andererseits führt dies zu einem Schlingerkurs im Bericht, um Positionen zu versöhnen. Der zweijährige Überarbeitungsprozess der FSM-Vorlage hat nicht dazu geführt, den FSM-Teil vollständig aufzugeben. Den TAB-Autoren ist sicher selbst aufgefallen, wie unangebracht diese verschwurbelten Einerseits-Andererseits Relativierungen der FSM sind, wie häufig sich die Autoren der FSM zum Beleg ihrer Relativierungen selbst zitieren oder die immergleichen Organisationen nennen, die alle Teil des selbstreferenziellen ICNIRP-Kartells sind (vgl. 6.2 'Diskussion der Ergebnisse' zur NTP- und Ramazzini-Studie). Wir interpretieren die folgende Aussage als Versuch der TAB-Autoren, den offensichtlichen Fehler der FSM-Beauftragung (der ein Skandal ist!) auszugleichen. Auf Seite 16 schreiben die TAB-Autoren:

  • „Wird allein auf jenen Anteil der Evidenz fokussiert, der als wissenschaftlich bewiesen gilt, aber anderes ausklammert (u.a. inadäquate und limitierte Evidenz, Hinweise, Wirkhypothesen ohne Evidenz, möglicher Bias), kann dies zur weiteren aufgeladenen Politisierung des Themas führen mit massiven „Sekundäreffekten“ wie Emotionalisierung, Kommunikationsdefiziten, Lagerbildungen, Misstrauen und fehlender Transparenz.“ (S. 16)

Anders gesagt: Die Beschäftigung mit vorliegenden Beweisen (Evidenz) könnte eine politische Unruhe erzeugen, die die praktizierte Mobilfunk- und Strahlenschutzpolitik fundamental in Frage stellt. Das soll durch die Taktiken des Anzweifelns und Relativierens vermieden werden, so der Ratschlag. Dass diese Ablenkungstaktik gelingt, bleibt aber gerade nach dem TAB-Bericht Wunschdenken, denn er dokumentiert viele wissenschaftliche Studien, die signifikante Ergebnisse zu den Gesundheitsgefahren von Mobilfunkstrahlung aufzeigen, u.a. zum Krebspotenzial (S. 144), zu Wirkungen auf Kinder (S. 126) und zu Schädigungsmechanismen, v.a. durch Sauerstoffradikale (S. 12, 115, 120). Er lobt dabei das hohe Niveau dieser Studien und benennt die gesundheitlichen Folgen explizit (S. 12/13, 112). Er enthält auch Vorschläge wie die Anpassung der Grenzwerte, die Einrichtung von Schutzzonen, neue technische Standards und die Information der Bevölkerung (S. 17).

Zur Einführung von 5G (Millimeterwellen) kritisiert der TAB-Bericht die „äußerst unzulängliche Studienlage“ (S. 153 oben) und fordert das Prinzip der „umsichtigen Vermeidung“ (S. 153 unten) durch staatliche Leitlinien für den Sendeanlagenbau ein. Gefordert wird auch die Entwicklung emissionsärmerer Technologien (S. 18). All dies erinnert an die Aussagen der Studie des Technikfolgenausschusses des EU-Parlaments (STOA) „Gesundheitliche Auswirkungen von 5G“ und die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA).

 

Analyse unwissenschaftlicher Methoden diagnose:Funk Brennpunkt

Unwissenschaftliche Methodik

Methodisch ist am TAB-Bericht zu kritisieren, dass er die Wechselwirkungen der Forschungsergebnisse nicht betrachtet, sondern sich auf Einzeldarstellungen beschränkt, das Ursache-Wirkungsprinzip (Kausalität) als Evidenzkriterium verabsolutiert, statt die Bradford-Hill-Kriterien als Analyse- und Bewertungsraster anzuwenden. Sie werden im Bericht zwar genannt (S. 155), aber nicht angewandt.

Auch erfolgt keine Einordnung der Studienergebnisse unter dem Gesichtspunkt des Vorsorgeprinzips. So geht der Bericht selbst unter in vielen isolierten Einzeldarstellungen und zieht aus einem komplexen Sachverhalt keine politischen Schlussfolgerungen.

Eine typische Paralyse durch Analyse, eine weiteres Werkzeug der Industriepropaganda (zu dieser Taktik vgl. diagnose-funk.org/1882). Es ist ein Bericht zur Technikfolgenabschätzung ohne eine klare Abschätzung der Folgen der Technik, zumal die Bereiche Pflanzen und Tiere ausgeklammert sind. Die in der Regel uninformierten Politiker bekommen keine Handlungsoptionen (was wohl nicht unerwünscht ist). Diese Optionen lassen sich aus dem Bericht dennoch ableiten. Jörn Gutbier, Vorsitzender von diagnose:funk, dazu: 

  • "Damit hat Umweltministerin Steffi Lemke zumindest einen ersten Leitfaden an der Hand, wie Vorsorgepolitik im Bereich Mobilfunk aussehen könnte. Als im Bericht genannter relevanter Stakeholder bringen wir uns gerne ein und helfen bei der Lösungsfindung, wie der TAB-Bericht dies auf Seite 17 einfordert.“

Die Debatte ist eröffnet. Wir werden zu wichtigen Aussagen und zur Methode des TAB in den nächsten Wochen weitere Artikel veröffentlichen und die Bundesregierung mit Aussagen des Berichts konfrontieren. Überfällig sind neue Leitlinien zum Strahlenschutz, die sich am Stand der Forschung orientieren.

 

Quellen

[1] Die FSM mit Sitz an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich wird zu 98% von den Schweizer Mobilfunk- und Stromnetzbetreibern und deren Zulieferern finanziert wird. Die Stiftung ist kein Bestandteil der angesehenen Hochschule, sondern hat in den Gebäuden der ETH lediglich ihre Geschäftsstelle eingemietet. Das FSM Vorgehen ist vergleichbar mit dem Vorgehen der Tabak-Lobby ab den 1950er Jahren, als die wirtschaftlich interessierten Zigarettenhersteller einen Lobbyverband namens ‚Tobacco Institute, Inc.‘ gründeten. Dieses angeblich neutrale Institut gab einseitige Forschungen in Auftrag, vertuschte die bereits damals bekannten Gefahren des Rauchens und betrieb Schönfärberei. Sponsoren und Träger der FSM: https://www.emf.ethz.ch/de/stiftung/sponsoren-traeger

[2] Gregor Dürrenberger, Jürg Fröhlich, Hans Kastenholz (2019): "Mobilfunk ein Risiko? - Zum Stand des Wissens über mögliche gesundheitliche Wirkungen von Mobilfunkexpositionen“. Die Umarbeitung des TAB-Gutachtens für eigene Zwecke wurde demnach bezahlt von der Swisscom AG. Die Erstveröffentlichung mit der genannten Indiskretion ist immer noch abrufbar beim Schweizer Mobilfunkanbieter Sunrise. Link zur FSM-Broschüre beim Schweizer Mobilfunk-Anbieter Sunrise, in der auf Seite 2 oben das zuvor genannte Zitat steht: https://www.sunrise.ch/content/dam/sunrise/residential/spotlight/2019/20191216_FSM_Mobilfunk_Stand%20des%20Wissens.pdf

Die FSM selbst hat in einer Neuauflage der Broschüre diesen Satz gestrichen: https://www.emf.ethz.ch/de/angebot/veroeffentlichungen/mobilfunk-ein-risiko, das PDF finden Sie beim Link „Broschüre“.

Publikation zum Thema

April 2020Format: 10 Seiten / A4Veröffentlicht am: 03.04.2020 Bestellnr.: 240Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Der Kausalitäts-Betrug

Was die Mobilfunkdiskussion mit Alkohol, einem Affen und Kater zu tun hat- eine Auseinandersetzung mit Positionen des Bundesamtes für Strahlenschutz.
Autor:
Jörn Gutbier/Peter Hensinger
Inhalt:
Warum vertritt das Bundesamt für Strahlenschutz trotz der Studienlage, dass es keine Beweise für die Gesundheitsschädlichkeit der Mobilfunkstrahlung gibt? Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Kernargument des Bundesamtes für Strahlenschutz, der Kausalität als Kriterium für eine Schutzpolitik. Ausnahmslos alle vorliegenden Studien, so begründet es das Bundesamt für Strahlenschutz, hätten bisher keinen kausalen Zusammenhang zwischen Strahlungseinwirkung und Zellschädigungen nachweisen können. Deshalb brauche es auch keine Schutzpolitik. Korrelationen oder Indizien reichten dafür nicht aus. Warum diese Kausalitätstheorie, die wissenschaftlich logisch erscheint, unwissenschaftlich ist, dem Vorsorgeprinzip widerspricht und in der Konsequenz Geschäftsmodelle der Industrie rechtfertigt, damit setzt sich der Brennpunkt auseinander.
diagnose:funk
Format: A4Seitenanzahl: 16 Veröffentlicht am: 12.01.2023 Bestellnr.: 250Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Die Auseinandersetzung um die Deutungshoheit zu Risiken der Mobilfunkstrahlung

Über Kampagnen eines Kartells von Industrie, Bundesamt für Strahlenschutz und ICNIRP
Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Ob Mobilfunkstrahlung gesundheitsschädlich ist oder nicht, darüber wird nicht nur eine Wissenschaftsdebatte über Ergebnisse der Forschung geführt. Bei dieser Debatte geht es auch und vor allem um Produktvermarktung, in diesem Fall um das Milliardengeschäft einer Schlüsselindustrie. Dieser brennpunkt dokumentiert die Auseinandersetzung. Im Jahr 2022 gab es vier Entwarnungskampagnen, basierend auf vier Studien mit der Botschaft: Mobilfunkstrahlung ist unbedenklich für die Gesundheit, ein Krebsrisiko besteht nicht. Das beweise die MOBI-Kids-Studie, die bisher weltweit größte Studie zu Hirntumoren und Kinder. Mit der UK-Million Women Studie liege auch der Beweis für Erwachsene vor. In einem von ICNIRP-Mitglied Prof. M. Röösli verfassten Artikel zu 5G in der Zeitschrift Aktuelle Kardiologie bekamen gezielt Mediziner diese Botschaft übermittelt. Abgeordneten des deutschen Bundestages wird vom deutschen Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) und dem Umweltministerium mitgeteilt, die STOA-Studie, die Schädigungen zu Krebs und Fertilität auswertet, sei unwissenschaftlich. Diagnose:funk nahm zu allen diesen Meldungen Stellung.
Januar 2022Format: A4Seitenanzahl: 12 Veröffentlicht am: 18.01.2022 Bestellnr.: 247Sprache: deutschHerausgeber: diagnose:funk

Wie die Telekommunikationsindustrie die Politik im Griff hat


Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
diagnose:funk legt in diesem Brennpunkt eine Recherche zur Lobbyarbeit der Mobilfunkindustrie und BITKOM-Branche zur Digitalisierung vor, basierend auf der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Beziehungen von Telekommunikationsunternehmen zur Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 18/9620, 13.09.2016). Sechs Grafiken verbildlichen die Verflechtungen. Politisch eingeordnet wird diese Analyse auf Grund eigener Erfahrungen mit Besuchen bei Bundestagsabgeordneten und dem neuen Buch „Lobbyland. Wie die Wirtschaft unsere Demokratie kauft“ (2021) des ehemaligen Dortmunder SPD-Abgeordneten Marco Bülow über seine 18-jährigen Erfahrungen im Bundestag und weiteren Literaturrecherchen.
diagnose:funk
Format: A4Seitenanzahl: 36 Veröffentlicht am: 01.02.2023 Bestellnr.: 249Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

ICBE-EMF: Die Zeit ist reif für neue Grenzwerte

Die neu gegründete Grenzwertkommission weist die Unwissenschaftlichkeit der geltenden ICNIRP-Grenzwerte für Mobilfunkstrahlung nach
Autor:
ICBE-EMF / diagnose:funk
Inhalt:
Dieser Brennpunkt publiziert die Übersetzung der Studie der internationalen Grenzwertkommission ICBE-EMF (International Commission on the Biological Effects of EMF) „Wissenschaftliche Erkenntnisse entkräften gesundheitliche Annahmen, die den FCC (Federal Communication Commission, USA) und ICNIRP-Grenzwertbestimmungen für Hochfrequenzstrahlung zugrunde liegen: Folgen für 5G“ (2022). Darin fordert die ICBE-EMF die Rücknahme und Neufestlegung der Grenzwerte für die Exposition gegenüber hochfrequenter Funkstrahlung (HF). Die Rücknahme der Grenzwerte ist notwendig, denn ihre Festlegung beruht auf falschen Annahmen. Das Ziel neuer Grenzwerte wäre die Festlegung von Standards zum Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer, die Öffentlichkeit und die Natur.
Format: DIN A4Seitenanzahl: 54 Veröffentlicht am: 01.06.2005 Sprache: DeutschHerausgeber: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Leitlinien Strahlenschutz

Positionsbestimmung des BfS zu Grundsatzfragen des Strahlenschutzes
Autor:
Bundesamt für Strahlenschutz
Inhalt:
Das Bundesamt für Strahlenschutz legte 2005 mit den „Leitlinien Strahlenschutz“ ein Papier vor, in dem es zu 18 grundsätzlichen Fragen des Strahlenschutzes Position bezieht und Anstöße für Diskussionen sowohl mit der Fachwelt als auch mit der interessierten Öffentlichkeit gibt. Im Teil B ab Seite 29 wird das Thema ´Nichtionisierende Strahlung`behandelt und am Schluss die Themen ´Risikobasierte Bewertungsverfahren` und ´Vorsorge` behandelt. Nach Protesten des Unternehmerverbandes BITKOM wurden die Leitlinien zurückgezogen.
Format: A4Seitenanzahl: 16 Veröffentlicht am: 08.02.2017 Bestellnr.: 233Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Studie weist nach, wie Grenzwerte scheinwissenschaftlich legitimiert werden

Mobilfunk-Grenzwerte entzaubert
Autor:
Sarah J. Starkey / diagnose:funk
Inhalt:
Der neue diagnose:funk 'Brennpunkt' behandelt die Studie "Fehlerhafte offizielle Bewertung der Sicherheit von Funkstrahlung durch die Beratergruppe für nicht-ionisierende Strahlung" (2016) von S. J. Starkey und liegt in deutscher Übersetzung vor. Die Studie zeigt am Beispiel des AGNIR-Berichtes (Advisory Group On Non-ionising Radiation, Großbritannien), mit welchen Methoden eine Rechtfertigung der Grenzwerte zusammengezimmert und manipuliert wird. Ergänzung: Die Beratergruppe AGNIR wurde im Mai 2017 aufgelöst. In England gab es so gut wie keine Berichterstattung darüber. Am 17.10.2018 hat das Investigativ-Portal http://truepublica.org.uk diese heimliche Abwicklung aufgedeckt. Siehe unten stehende Links zum englischen Artikel und zur Online-Übersetzung.
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