Mitschnitt des Vortrags von Bernd Imfrid Budzinski, Richter am Verwaltungsgericht Freiburg a.D., über die rechtlichen Möglichkeiten, die Gemeinden haben, um im Bereich Mobilfunkstrahlung Vorsorgepolitik zu betreiben. Diesen Vortrag hielt Bernd Budzinski am 12.12.2022 in Heidenheim (vom Referenten authorisiertes Video & Schriftfassung).
Bernd I. Budzinski & Wilfried Kühling: Die Rechte der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur
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Die verschriftlichte Fassung des Vortrages mit Quellenangaben finden Sie rechts unter Downloads. Wie immer eignet sich dieser Vortrag von Bernd I. Budzinski für die Information von Entscheidungsträgern in den Kommunen.
Funkwende – Eine Denkschrift
von Wilfried Kühling
In der Zeitschrift umwelt-medizin-gesellschaft 4/2022 erschien der Artikel „Funkwende-Eine Denkschrift“, der kompakt juristisch abgesicherte planerische Möglichkeiten einer Mobilfunkversorgung darstellt, die Mensch und Natur schützt. Prof. Wilfried Kühling lehrte Raum- und Umweltplanung an der Universität Halle und war lange Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des BUND.
>>> Der Artikel steht rechts zum Download.
In der Zusammenfassung des Artikel heißt es: „Aus sehr verschiedenen Gründen steht die heutige mobile Kommunikationsinfrastruktur bei Verwendung nicht-ionisierender Strahlung (NIS) im Widerspruch zu den Anforderungen eines ausreichenden Gesundheits-, Klima- und Umweltschutzes. Insbesondere trägt die bisherige Regulierung der NIS den bekannten Wirkungen auf Lebewesen nicht genügend Rechnung ... Die Emissionen und Immissionen der Anlagen und Geräte des Mobilfunks bedürfen einer intelligenten Bewirtschaftung, um die Auswirkungen auf die Schutzgüter der Umwelt zu begrenzen. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus der Erfüllung der Betreiberpflichten gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1 BImSchG, wonach schädliche Umwelteinwirkungen aus Sendeanlagen gemäß 26. BImSchV zu verhindern bzw. auf ein Mindestmaß zu beschränken sind. Das Problem zeigt sich heute insbesondere bei Sendeanlagen in relativ großräumigen Zellen, die mit hoher Sendeleistung über große Entfernungen und tief in Gebäude hinein alle Funktionalitäten mehr als ausreichend sichern wollen. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Innovative intelligente Kommunikationstechniken und Verfahren können eingesetzt werden, um unter anderem die folgenden, hier aufgezeigten Nachteile zu beheben:
- gesundheitliche Effekte beim Menschen und Auswirkungen auf Flora und Fauna,
- hoher und ansteigender Energieverbrauch mit Auswirkungen auf den Klimawandel,
- mangelnde Datensicherheit bei Funkanwendungen z. B. bei WLAN,
- unzureichende Übertragungs-Bandbreiten und andere negative Effekte bei stark erhöhten Anwendungen und Leistungssteigerungen.
Da sich durch technische Möglichkeiten bzw. alternative Technologien Weiterentwicklungen bei der mobilen Kommunikation erzielen lassen, ohne Qualitätseinbußen oder Versorgungslücken befürchten zu müssen, ist das Ziel dieser Denkschrift, ein Umdenken und Umsteuern zu initiieren. Die Zeit scheint für einen solchen Prozess reif zu sein.“ Dieser Artikel eignet sich besonders gut zur Information von Kommunalpolitikern und den Sachbearbeitern in Bauämtern, die meist diese gesetzlichen Möglichkeiten nicht kennen.