Quellen
[1] Sawall/Golem: Bayern lässt Sendemasten ohne Genehmigung bauen, 19.10.2022 https://kurzelinks.de/qptb,
https://www.diagnose-funk.org/1907
[2] Pakalaski / Golem: Mobilfunkmasten schneller bauen: Städtetag ist gegen Vorschlag des Telefónica-Chefs, 22.01.2022
https://kurzelinks.de/bq74 , https://www.diagnose-funk.org/1790
[3] Den Wünschen der Bundesregierung und der Mobilfunkindustrie von 2019 sind die Fachkommissionen Städtebau und Bauaufsicht der Ministerkonferenz auf ihrer Tagung im September 2020 nicht gefolgt. Es bleibt im § 61 MBO (Musterbauordnung) bei der Verfahrensfreiheit bis zu 10 m Masthöhe auf Gebäuden.
[4] Darstellung der Rechtslage in: Corinna Nitsch / Maria-Lena Weiss / Michael Frey: Kommunale Gestaltungsspielräume im Rahmen des 5G-Ausbaus, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 22/2020, 15.11.2020; https://www.diagnose-funk.org/1632, https://www.diagnose-funk.org/1769
[5] Bernd Irmfrid Budzinski: Gemeindliche Autonomie, 5G und Vorsorge, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 22/2020, 15.11.2020,
https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=1632
[6] Auf einen Blick: EU-Dokumente fordern Umsteuern in der Strahlenschutzpolitik: STOA-Studie, EWSA-Stellungnahme, EU-Briefing u.a., https://www.diagnose-funk.org/1899
[7] Aus der EWSA-Stellungnahme:
- „1.7. Der EWSA empfiehlt, alle Sendestationen und die von ihnen genutzten Frequenzen zu erfassen und diese Information zu veröffentlichen, um eine bessere Kontrolle in den Gebieten und den Schutz der Interessen der Bürger und insbesondere der Risikogruppen (Kinder, Schwangere, chronisch kranke Personen, ältere Menschen, Menschen die unter Elektrosensibilität leiden) zu gewährleisten. Außerdem müssen die Gesundheit und die Sicherheit der Arbeitnehmer berücksichtigt werden.
- 1.14. Der EWSA versteht, dass die Bürger bei der Aufstellung der Antennen ihre Eigentumsrechte gewahrt wissen wollen und dass sie sich im Zusammenhang mit den mittlerweile allgegenwärtigen 5G-Netzen, die sich vom eigenen Wohnraum bis hin zu Satelliten im Weltraum erstrecken, um ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit sorgen. Das Recht auf Eigentum und die Entscheidungen der Menschen müssen respektiert werden. Es muss sichergestellt werden, dass es eine genaue Definition der „Einwilligung nach erfolgter Aufklärung“ gibt, denn nur so kann von einem echten Recht auf freie, auf umfassenden Informationen beruhende und gültige Einwilligung der Bürger die Rede sein.“ https://www.diagnose-funk.org/1828.
[8] Balmori A (2022): Evidence for a health risk by RF on humans living around mobile phone base stations: From radiofrequency sickness to cancer. Environmental Research 214, 113851, https://www.diagnose-funk.org/1891; https://www.emfdata.org/de/studien/detail&id=646
[9] International Commission on the Biological Effects of Electromagnetic Fields (ICBE-EMF): Scientific evidence invalidates health assumptions underlying the FCCmnand ICNIRP exposure limit determinationsmnfor radiofrequency radiation: implications for 5G Environmental Health (2022) 21:92, https://doi.org/10.1186/s12940-022-00900-9
[10] Grünwald, R.; Caviezel, C.: Energieverbrauch der IKT-Infrastruktur. Endbericht zum TA-Projekt, 2022. Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB). doi:10.5445/IR/1000151164, https://www.tab-beim-bundestag.de/publikationen.php; Vergleichszahlen: Der Nettostromverbrauch in Deutschland betrug im Jahr 2021 rund 508 Terawattstunden, der Verbrauch von Hamburg im Jahr 2019 bei 11,775 TWh.
[11] Entgegen der oft kommunizierten Falschinformation umfasst die Anwendung des Dialog- und/oder Planungsverfahrens auch alle genehmigungsfreien Sendeanlagen (Vgl. Urteil des BVerwG (4 C 1/11) vom 30.08.2012).Vgl. diagnose:funk Ratgeber Kommunale Handlungsfelder u.a. S. 22ff. https://www.diagnose-funk.org/publikationen/ratgeber/ratgeber-4-kommunale-handlungsfelder. Unerheblich ist auch, ob der Betreiber bereits einen oder auch mehrere (Vor-)Mietverträge mit privaten oder gewerblichen Standortvermietern geschlossen hat. Wenn die Kommune sich dazu entschließt, sich bei der Standortfindung aktiv einzumischen, betrifft das alle Formen von Mobilfunksendeanlagen: Makrozellen auf Häusern oder Masten im Außenbereich, egal welcher Höhe sowie auch Kleinzellen (SmallCells), egal welcher Leistungsstärken (vgl. Nitsch/Weiss/Frey 2020). Wie hier und mit welchen Bandagen von Staatsseite agiert wird, hat diagnose:funk bereits im August 2020 analysiert: Mit Akzeptanzmanagern gegen 5G-Proteste, www.diagnose-funk.org/1602
[12] Gesetzliche Regelungen wurden bereits im Jahr 2005 in den Leitlinien Strahlenschutz des Bundesamtes für Strahlenschutz gefordert und wurden bis heute durch die Mobilfunklobby verhindert. Download Leitlinien Strahlenschutz: https://www.diagnose-funk.org/1507